090090000960

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ein Gast auf Seite 1 schrieb:
... die einzige chance besteht darin, die derzeitige stimmung bei regtp ... zu nutzen und ... eine sperre ... zu erreichen - ... anderenfalls bleibt ihr auf euren schulden sitzen, das kann ich jetzt schon garantieren.

darüber hinaus wäre es wichtig, dass sich die betroffenen untereinander austauschen ...

aber am allerwichtigsten: sofort bei der regulierungsbehörde melden. umgehend!
Also, die obige "Garantie" halte ich für ziemlich daneben gegriffen! Siehe unter Beweislastumkehr und Argumentationskette.

Das Sich-Austauschen und die Meldung bei der RegTP kann ich aber nur voll unterstützen!

Damit die RegTP von euch alle Angaben kriegt, die die brauchen, gibt's dort ein spezielles Formular zum Download !!


ein Gast auf Seite 4 schrieb:
... wieso ist der dialer erst bei der übernächsten verbindung aktiv geworden?
"Mein" Dialer hat, nachdem er gestartet worden war, immer erst exakt 2 Minuten lang überhaupt nichts getan, bevor er zuschlug - vermutlich um seine Herkunft zu verschleiern. Ich kann mir gut vorstellen, dass eine solche Funktion, nur mit längerer Wartezeit - entweder im Dialer selbst oder in seiner Ansteuerungssoftware - auch im vorliegenden Fall vorhanden gewesen sein könnte.


Werner
 
wie erkenne ich die nummer und wie loesche ich den dialer?

hallo... ich habe das teil wohl auch. vier icons sind seit gestern ploetzlich aufgetaucht, zwei auf dem desktop und zwei bei den programmen. "internet.exe" war ebenfalls vorhanden. allerdings habe ich nirgendwo die nummer 0900... gefunden. bei meiner verbindung steht noch die normale von msn "010880192658" und auch mein isdn monitor sagt, das nur dahin eine verbindung aufgebaut wurde. wo finde ich die nummer auf meinem rechner, zu der der dialer eine verbindung aufgebaut hat, bzw. aufbaut.

die internet.exe habe ich geloescht und auch ueber regedit den registry eintrag entfernt. dennoch versucht mein rechner ab und an eine verbindung erzustellen zu findfox.net und zu songtexte.netzring.net.

wie gehe ich sicher, das das teil auf meinem rechner inaktiv ist?

bitte um hilfe!!!

danke, juergen

[Edit: E-Mail-Adresse gelöscht. Siehe NUB - HDUS]
 
Ich kenne mich mit ISDN-Monitoren nicht aus und weiß daher nicht, wie zuverlässig deren Angaben sind. Für den Fall, dass es irgendein Dialer doch geschafft haben sollte sich einzuwählen, solltest du alle Dateien, die auch nur entfernt nach Dialer aussehen, NICHT löschen, sondern sicherstellen, z.B. durch Umbenennen von *.exe nach *.exe_x und Verschieben in ein separates Verzeichnis inkl. Sicherungskopie auf separatem Datenträger.

Wühl mal in deinem Papierkorb! --> Beweissicherung!!

Eine schnelle Möglichkeit, noch vorhandene Dialer zu identifizieren und am Wählen zu hindern, ist die Installation eines Dialerschutzprogramms. Ich bin mit der alten, noch kostenlosen Version von Dialer Control sehr zufrieden. Eine Softwareübersicht ist zu finden unter http://www.dialerschutz.de/home/Downloads/downloads.html .

Werner
 
...

ich bin zu der lösung übergegangen die 0900 und 0190 nummern zu sperren.

hab übrigends für nächste woche eine anhörung bei der polizei, mal sehen was das noch wird, mir wäre lieber sie hätten mein computer mal gefilzt...

und die telekom lässt erstmal nichts von sich hören...

@juergenmueller bitte mach eine anzeige bei der polizei und erwähne das es schon mehrere anzeigen gibt, sowie eine beschwerde bei der registrierungsbehörde
und sperr die nummer (geht innerhalb von 24h) dann muß die telekom haften sollte sich der dialer doch noch mal einwählen

chrisie
 
Hab ich auch noch bekommen, hab ich grad gesehen:

___________________________________________________________
Sehr geehrte Frau ...,

vielen Dank für Ihre Hinweise.

Die Behörde erreichen täglich sehr viele Verbraucheranfragen, so dass es
nicht immer möglich ist, zeitnah zu antworten. Ich bitte um Ihr Verständnis.

Weitergehende Recherchen sind mit den von Ihnen übermittelten Daten nicht
möglich. Damit wir gegen rechtswidrig eingesetzte Dialer vorgehen können,
muss der entsprechende Verbindungsaufbau von uns vollständig nachvollzogen
werden oder anhand von vorliegenden Beweismitteln lückenlos nachgebildet
werden können. Hierzu benötigen wir u. a. neben der kompletten
Mehrwertdiensterufnummer auch den ungekürzten Einzelverbindungsnachweis und
insbesondere die Ursprungs-Web-Seite, von der aus der Dialer geladen wurde,
die Programm.exe und möglichst auch die dazugehörigen Bildsschirmausdrucke
(Screenshots). Dabei müssen u.a. die Dateien Ihres Rechners mit den
Einwahldaten aus Ihrer Telefonrechnung - insbesondere in Bezug auf die
Einwahlnummer und das Einwahldatum - übereinstimmen. Die vollständigen
Unterlagen senden Sie bitte gespeichert auf Diskette oder CD an:

Regulierungsbehörde für
Telekommunikation und Post
Außenstelle Meschede
Nördeltstr. 5
59872 Meschede

Hat die Regulierungsbehörde sich gesicherte Kenntnis von einem Sachverhalt
verschafft, ergreift sie nach pflichtgemäßer Ermessensausübung Maßnahmen wie
beispielsweise:

Abmahnungen
Androhung und Festsetzung von Zwangsmitteln
Untersagung der Rechnungslegung
Untersagung der Inkassierung
Abschaltung von Rufnummern
Entzug von Rufnummern
Widerruf oder Rücknahme von Registrierbescheiden
Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren

Die Maßnahmen der Regulierungsbehörde ergehen in Form von sofort
vollziehbaren Verwaltungsakten.

Informationen über abgeschlossene Maßnahmen werden von der Reg TP im
Internet in der Dialer-Datenbank
http://bo2005.regtp.de/prg/srvcno/dialer.asp

und in der Liste eingeleiteter Maßnahmen
http://www.regtp.de/mwdgesetz/in_12-01-00-00-00_m/18/index.html

sowie in allgemeinen Presseveröffentlichungen bekannt gemacht.

Findet sich auf Ihrer Telefonrechnung ein Rechnungsposten, der auf eine
rechtswidrige Nutzung einer (0)190er/(0)900er Mehrwertdiensterufnummer
zurückzuführen ist, können Sie hiergegen Einspruch erheben. Einen
unberechtigt geforderten Rechnungsposten müssen Sie nicht bezahlen.

Einsprüche gegen Ihre Telefonrechnung müssen Sie gegenüber dem
Rechnungsersteller und bei Forderungen von anderen Anbietern in der Regel
zusätzlich diesen Anbietern gegenüber geltend machen. Sie sollten Ihren
Einspruch in jedem Fall begründen. Ob eine eigene Forderung des
Rechnungserstellers vorliegt oder es sich um eine fremde Forderung handelt,
ergibt sich aus der Telefonrechnung.

Ist eine Forderung eines anderen Anbieters strittig, sollten Sie mit Ihrem
Rechnungsersteller die Behandlung dieses strittigen Betrags im
Zahlungsverkehr klären, damit für Sie keine negativen Konsequenzen wie z. B.
eine Anschlusssperre folgen.

Zur Forderung kommen regelmäßig Kosten für Mahnungen und die Beauftragung
von Inkassounternehmen hinzu.

Da die Rechts- und Beweislage für jeden Fall konkret geprüft werden muss,
sollten Sie sich im Zweifel mit Ihrer örtlichen Verbraucherzentrale oder
einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen. Rechtliche Beratung zu
Missbrauchsfragen aus dem Bereich der (0)190er/(0)900er Rufnummern, die über
die Regelungen des Missbrauchsgesetzes hinausgehen, darf die Reg TP aufgrund
des Rechtsberatungsgesetzes nicht leisten.

Haben Sie sich für einen Einspruch entschieden, achten Sie dabei darauf,
welche Zahlungsform Sie mit Ihrem Rechnungsersteller vereinbart haben:

Wenn Sie per Überweisung zahlen, ziehen Sie den Ihres Erachtens unberechtigt
verlangten Betrag (inkl. MwSt) von dem Rechnungsbetrag ab und überweisen die
restliche Summe wie gewöhnlich innerhalb der hierfür geltenden Frist.
Vergessen Sie dabei auf keinen Fall auf dem Überweisungsbeleg genau zu
vermerken, welchen Teil der Rechnung Sie nicht begleichen wollen.

Wenn Sie dem Rechnungsersteller eine Einzugsermächtigung erteilt haben,
wenden Sie sich an Ihre Bank und widersprechen Sie der Belastung Ihres
Kontos und überweisen Sie den Ihrer Auffassung nach berechtigten Anteil des
Rechnungsbetrags (inkl. MwSt) gesondert. Auch in diesem Fall müssen Sie
genau angeben, welchen Teil der Rechnung Sie nicht bezahlen wollen.

Achtung: Sollte sich herausstellen, dass die Forderung berechtigt war,
tragen Sie das Risiko, dass der Anbieter aus der Forderung gegen Sie vorgeht
und seine Ansprüche gegebenenfalls im Klageweg geltend macht, wodurch Ihnen
zusätzliche Kosten in Gestalt von zu erstattenden Gerichts- und
Anwaltsgebühren der Gegenseite entstehen können.

Die Regulierungsbehörde ist bei der Auskunftserteilung an das
Rechtsberatungsgesetz (RBerG) gebunden. Das Telekommunikationsgesetz (TKG)
eröffnet nicht die Möglichkeit, Sie als Verbraucher bei der Durchsetzung
Ihrer zivilrechtlichen Ansprüche zu unterstützen. Es können daher nur Fragen
beantwortet werden, die innerhalb des Zuständigkeitsbereiches, also dem
Telekommunikationsrecht, liegen. Darüber hinaus ist eine konkrete Beratung
hinsichtlich von Angelegenheiten, die ausschließlich nach privatrechtlichen
Vorschriften zu beurteilen sind, nicht möglich.

Ihre zivilrechtlichen Ansprüche können Sie ggf. mit Hilfe eines
Rechtsbeistands verfolgen.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.

Für weitere Auskünfte stehe ich Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
....
_____________________________________________________________


name, telefonnummer gerne auf anfrage damits an einen ansprechpartner geht falls jemand der Betroffenen sich beteiligen möchte, würde mich freuen...

das was ich habe, schick ich hin.
 
RegTP schrieb:
Hierzu benötigen wir u. a. neben der kompletten Mehrwertdiensterufnummer auch den ungekürzten Einzelverbindungsnachweis und insbesondere die Ursprungs-Web-Seite, von der aus der Dialer geladen wurde, die Programm.exe und möglichst auch die dazugehörigen Bildsschirmausdrucke (Screenshots).
Die RegTP macht es sich und den Verbrauchern nicht leicht, weil sie die eigenen Regeln nicht einhält. Zu einer ordnungsgemäßen Registrierung gehören die folgenden Pflichtangaben:
Verfügung 54/2003 im Amtsblatt Nr. 24/2003 schrieb:
§ 43b Abs. 5 und Abs. 6 TKG

1. Registrierungsformular/schriftliche Versicherung

Entsprechend des vorgegebenen Formulars sind die folgenden Angaben zu Registrierung vorgesehen:

a) die vom Anbieter gewählte Bezeichnung des Anwählprogramms
b) die Versionsnummer dieses Programms
c) bei Internet-Anwählprogrammen die Quell-URL, über die das Anwählprogramm heruntergeladen werden kann
d) die in diesem Anwählprogramm verankerte Zielrufnummer, über die eine entgeltpflichtige Verbindung zu dem betreffenden MWD hergestellt werden soll und die ebenfalls verankerten möglichen weiteren Adressierungsmerkmale zur Auswahl des MWD-Angebots
e) der Identifikationswert des Anwählprogramms („Hashwert“)
f) eine Kurzbeschreibung der Verhaltensweise des Anwählprogramms hinsichtlich dessen Einwirkung auf die vom Nutzer individuell gewählten oder dort vorhandenen Systemeinstellungen
g) die Bezeichnung und die Art des unter der Zielrufnummer angebotenen Mehrwertdienstes
h) den Namen und die ladungsfähige Anschrift des Registrierungsverpflichteten der MWD-Rufnummer
i) den Namen und die ladungsfähige Anschrift des Anbieters des über die Zielrufnummer erreichbaren Mehrwertdienstes, sofern dieser Anbieter mit dem Registrierungsverpflichteten der MWD-Rufnummer nicht identisch ist j) die mit Hilfe des vorgegebenen Formulars erfasste schriftliche Versicherung
Unter c) wird *die* Quell-URL aufgelistet.

Die Formulierung sagt ganz klar, dass es eben genau 1 Quell-URL gibt und diese bei der Registrierung festzulegen ist. Damit ist mit der exe-Version des Dialers über den Hashwert die Quell-URL bekannt.

Dietmar Vill
 
tripsi schrieb:
hab übrigends für nächste woche eine anhörung bei der polizei, mal sehen was das noch wird, mir wäre lieber sie hätten mein computer mal gefilzt...
Auch mich hatten die auf meine Anzeige hin vorgeladen. Da ich jedoch dafür weder Zeit noch Lust hatte, hab ich den zuständigen KOK (Kriminaloberkommisar) angerufen und gefragt, was er über meine schon sehr ausführlich Anzeige hinaus denn noch von mir braucht. Nach Sichtung der Akte, meinte er, es reiche, wenn ich bei Gelegenheit unter der betreffenden Tagebuchnummer eine Kopie meiner Telefonrechnung und den von mir sichergestellten Dialer auf Diskette bei ihnen einwerfe. Die persönliche Anhörung könnten wir uns dann sparen.

Werner
 
neward schrieb:
...unter der betreffenden Tagebuchnummer eine Kopie meiner Telefonrechnung und den von mir sichergestellten Dialer auf Diskette bei ihnen einwerfe.
Die Telefonrechnung wäre ja auch das Wichtigste bei der Anzeigenerstattung. Nur damit lässt sich der definitive Schaden beziffern. Was das mit dem Dialer auf der Diskette soll, zeugt jedoch von unausgereifter Schwammdrüber-Terminologie. Wenn dat nich mal schief jeht - wieder ein weiterer Vorgang der zur Einstellung des Verfahrens verdammt sein dürfte, schade Werner!
 
newlines ag

Ich bin auch vom ... 960-Dialer geschädigt worden. Suche weitere Geschädigte!
 
Re: newlines ag

sümmern schrieb:
Suche weitere Geschädigte!
Wozu?

Siehe zu, dass Du mit der T-Com über einen ordentlichen Widerspruch ins Reine kommst und fertig. Dort ist die Nummer 090090000-960 neben der -957 und -958 bereits bestens bekannt, dem Widerspruch wird i. d. R. wohlwollend entsprochen.
 
leider ist das nicht so einfach.

-Widerspruch ist bereits vor 2 Wochen erfolgt

-Telekom hat mir 090090000960-Nummer und Dialer-Adresse zugesandt und besteht auf Zahlung ("alles in Ordnung weil registriert)

-heute kam Mahnung, mit Androhung Zugang zu sperren

-werde Klage der Telekom abwarten, aber: Ich möchte keine Sperrung!

Ich brauche also weitere Geschädigte, damit die Telekom ihre Behauptung "alles in Ordnung" nicht aufrechterhalten kann
 
Moin @ll,

durch Zufall bin ich hier reingestolpert und wie man sieht auch noch nicht gereggt.
Mich hat es heut erwischt. War so ca. 2,5h mit dem Sch... Dialer unterwegs. :(
Vorgehensweise bei mir:
War dummerweise über DFÜ unterwegs. Wie er auf in mein Sys gekommen ist weiss ich nicht. Hatte meinen Rechner neu gestartet und dann wieder eingewählt. Schon war ich mit dem Dialer unterwegs.
Dieser verseuchte meine sämtlichen DFÜ Verbindungen.

Im ersten "Wahn, versucht man sich natürlich davon zu befreien, was nicht unbedient zweckvoll ist (oder war).
Hab mein Sys mit Ad-Aware gecheckt und musste feststellen, dass sich och eine Datei (ausser den von euch benannten) auf dem Rechner befindet.
Im Ordner:
c:\windows(winnt)\system32
liegt noch eine datei namens: explorer.exe
Bitte umbenennen und zwecks Beweislage sichern.
Ist nicht so einfach, da diese gestartet wird (wurde). Also der Affengriff (strg+alt+entf) den Prozess beenden. Da sieht man schon, dass die explorer.exe 2 mal aktiv ist. (die, welch kleingeschrieben ist beenden!).
Dann kann man sie löschen, sicher oder umbenennen.
Die richtige Explorer.exe befindet sich eine Ordner höher [c:\windows (winnt)]

Werd mich natürlich auch dagegen wehren und Widerspruch einlegen. Zuerst natürlich die Telerechnung abwarten.

cu
Karsten
 
sümmern schrieb:
Ich brauche also weitere Geschädigte, damit die Telekom ihre Behauptung "alles in Ordnung" nicht aufrechterhalten kann
Andere tuen prinzipiell nichts zur Sache. Verweise auf die zwei weiteren Nummern der Newlines AG und bitte um Aussetzung des Mahn- und Inkassoverfahrens bis zu einer einvernehmlichen Klärung des Sachverhaltes. Was die Sperrung des Telefonanschlusses betrifft, so ist die nicht rechtes, wenn der übrige Anteil der Telefonrechnung (ohne die strittige PRS-Einwahl) bezahlt worden ist. Gib´ der T-Com zur Kenntnis, dass Du über ein eistweilige Verfügung die Freigabe des Anschlusses beantragen würdest und einen Anwalt mit der Angelegenheit betrauen willst.
 
Hmm, wenn ich sage 2,5h dann mein ich das auch so!
Sorry, aber Zwangstrennung hin oder her. Ich glaube das was ich sehe und meine DFÜ Verbindung zeigte mir halt 2,5h mit dieser Nummer an.
 
Moin!

Wir haben heute unsere Telefonrechnung für September geöffnet und auch eine von diesen herrlichen "1 Verbindungen zum PRS - 0900/01900/012" Rechnungspositionen entdeckt. Kosten lagen allerdings "nur" bei 3,09€.
Die zugehörige Rufnummer laut Einzelverbindungsnachweis lautet 090090000960, gewählt für 1:47Min.
Ein Dialer ist mir vorher nie aufgefallen, versuche ich beim Surfen auch möglichst zu vermeiden!
Die Verbindung ist offensichtlich zustandegekommen, als meine Freundin sich bei der Auskunft der Deutschen Telekom eine Telefonnummer anzeigen lassen wollte. Soweit wir die Ereignisse noch nachzuvollziehen konnten, sind einige Cookie-Anfragen aufgetaucht und beim beenden der DFÜ-Verbindung war auch noch eine (Telefon-?) Auskunft geöffnet, die mit Sicherheit NICHT freiwillig gestartet wurde! Die Cookies wurden allesamt abgelehnt und irgendwann ging dann garnichts mehr, bis eben zum Verbindungsende nach 1:47Min.

Nun meine Frage: 1. Besteht evtl. ein bekannter Zusammenhang zwischen Auskunft DTAG und dem Dialer? und hat schon jemand "Erfolge" bei speziell dieser T.-Nummer (090090000960) feiern dürfen?

Auf jeden Fall rufe ich Montag erst mal bei der freundlichen Telekom an, mal sehen ob die Verständnis zeigen!

Vielen Dank schon mal für hilfreiche Antworten!
 
2. runde

so, jetzt hab ich es etwas verdaut, also für alle dies interessiert:

ich hatte freitag eine mahnung von der telekom drinne, natürlich auch mit androhung der sperrung, obwohl ich auf der überweisung geschrieben hab, bezahlung ohne posten sowieso und ich meinen widerspruch einen tag nach erhalt der rechnung zugesendet habe...

ich hab dann angerufen :argue: und siehe da: "von einem widerruf wissen wir nichts", dabei ist dieser bereits am 23.08. bei der telekom in empfang genommen worden. na ein glück, das ich den per einschreiben mit rückschein geschickt habe.


ich kann es mir nicht leisten gesperrt zu werden,aber zahlen tue ich das auch nicht, mit solchen miesen machenschaften soll keiner an mir verdienen, also folgt am dienstag ein termin beim anwalt...

chrisie
to be continued...
 
der nächste

Hallo Leute,
hier ist für alle der nächste Geschädigte der oben genannten Nummer, naja nicht ich selbst aber ein guter Freund, und da der leider technisch nicht die Leuchte ist hat er mich gebeten mich der Sache anzunehmen.
Aber prinzipiell ein sehr ähnliches Problem, nach dem "normalen" Surfen hat sich zwar der Verbindungsname nicht geändert aber leider die Verbindungsnummer. So hat er sich für ca. 400€ auf der berüchtigten Numemr vergnügt ohne das er was davon gemerkt hat.
Morgen werd ich mal die RegTP deswegen anrufen und mal meckern.
Das einzige was mich bisher noch verwirrt ist die Aussage des Telefonunternehmens das der Computer angeblich in den letzten 5 Tagen immer wieder auf der Nummer eingewählt war, komischerweise war 4 Tage davon niemand im Haus, aber da muß ich wohl erstmal noch den Einzelverbindungsnachweis abwarten, denke mal ehr das das ne falsche Auskunft war und die da 2 Fälle verwechselt haben.
Was nu meine Frage ist, muß laut Gesetz vor jeder Einwahl bei einem Mehrwertdienst der Hinweis auf die hohen Verbindungskosten kommen oder nur bei der "installation" der Rufnummer, das das ganze bei der Installation nicht passiert ist ist ja zumindest schwer zu beweisen, aber das der das bei der Einwahl nicht bringt eindeutig bewiesen da er ja einfach die normale DFÜ verbindung überschrieben hat.
Da ich nicht registriert bin hier noch ne Mail falls jemand Kontakt aufnehmen will: xxxx@xxxxx

E-Mailadressen werden so nicht zugelassen, siehe Nub BT/Mod
 
"O" und "K" durch den Nutzer bei

  • 1. Download des Dialers
    2. Aktivierung des Dialer
    3. Verbindungsleistung des Dialers
Bei dieser Nummer wirst Du allerdings vergebens nach Beweisen und Erklärungen an dem Rechner suchen, da der Onlinegang wahrscheinlich ziemlich "ferngesteuert" war.
 
Hab gerade mir der RegTP deswegen telefoniert, nur das übliche BlaBla:
"Wir sind dran", "müssens abwarten", "dürfen keine Rechtsberatung geben", "kann nächste Woche gesperrt werden", "kann nie gesperrt werden".
 
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