0900-90000930 - ano3LU.exe

Hmm. Angenommen, meine Chaostheorie stimmt und die Identität des C*B* wurde missbraucht. Wenn der jetzt eine Anzeige stellt, in der Schweiz, dann wird nach dem cui bono gefragt - und könnte cui hier nicht ... auch in die Schweiz führen???
Die entsprechenden schweizerischen Behörden (BAKOM, KOBIK, MELANIE) klangen nicht uninteressiert ;)
www.fedpol.ch --> sehr nette Leute dort, nehmen sich am Freitag nachmittags 'ne Stunde Zeit...
(In diesem Zusammenhang äußere ich hier mal Interesse an einer guten und verständlichen Dokumentation des Vorfalles - und natürlich Interesse an Mitstreitern zur Reduzierung des Zeitaufwands)
 
@ Aka-Aka
das Problem für deutsche Ermittler dürfte daran liegen, dass die nicht ohne offiziellem Rechthilfeersuchen der StA mit den Schweizer Behörden in Kontakt treten dürfen. Als unbeteiligter Zeuge kannst Du aber - wenn denn schon mal Kontakt zu Stande kommt - Empfehlungen aussprechen, um entsprechende Kontakt auf dem "kurzen Dienstweg" zu stricken, vorausgesetzt, Du weißt wer sich mit der Materie in D beschäftigt. ;)
 
Die Crux des aktuellen Falles: keine schweizer Nummer... Als ich von Auslandsnummer sprach, klang der nette Herr von melani durchaus interessiert. Mal sehen, was sich machen lässt. Bisher habe ich nur eine Eingangsbestätigung meiner Meldung, aber es ist ja Wochenende ;)
Wer sich (technisch!) besser auskennt, könnte (aufgrund der Tatsache, dass massgebliche Dinge auf schweizerischen Seiten passiert sind) eine Meldung dort in Erwägung ziehen. Oder: hier.
nettes Bild:
fauser2-big.jpg
 
Reducal schrieb:
Aka-Aka schrieb:
Was ist das, ist das staatlich, womöglich sowas wie das BSI in D?
könnte hinkommen... melani ist eher technisch orientiert, ofcom/bakom ist wie regtp, kobik ist polizeilich
Juristische Prüfung der strafrechtlichen Relevanz eingegangener Verdachts- meldungen, Koordination mit laufenden Verfahren und Überweisung des Dossiers an die örtlich und sachlich zuständigen Strafverfolgungsbehörden im In- und Ausland.
klingt gut, nicht wahr?
 
wer noch Infos zu diesem Fall hat, die hier nicht stehen, möge mir eine PN schreiben. Bitte möglichst umgehend. v.a. geht's um Verbindungen des Falles zu früheren Fällen (alles klar?)
danke
 
Aka-Aka schrieb:
wer noch Infos zu diesem Fall hat, die hier nicht stehen, möge mir eine PN schreiben.
...oder gleich an mich, da Aka die Infos aufbereitet und weiterleitet. :p

Alles in allem scheint´s der Spuk wohl vorüber zu sein - wohl dem, der gegen eine entstandene Forderung bei der T-Com Widerspruch erhoben hat.

@ Aka - ich glaube, die Suppe ist recht versalzen! :lol:
 
Reducal schrieb:
@ Aka - ich glaube, die Suppe ist recht versalzen! :lol:
Ich lieb die Jungs halt so, da passiert so was schon... Aber an die Schweizer ging was, da ist mehr Salz als Suppe dran/drin
(ich hab Dich doch richtig verstanden?)
Man muggelt derzeit mit Zielen in Italien, musketiermunkelt man
 
Reducal schrieb:
Aka-Aka schrieb:
da ist mehr Salz als Suppe dran/drin
Die Post kam an, doch hier stellt sich das ewige Schweigen ein!
ich meine melani, die bekam heute Post und wollte wissen, inwieweit es Hinweise auf verwickelte Schweizer Personen, Scheinpersonen und Firmen gibt. Entweder sie lesen's, dann sind sie bis Weihnachten beschäftigt - oder sie lesen's nicht - dann kann ich aus nix machen.
Aber wenn Du was für mich tun willst: Erklär mir das mit "Atlantic Power" noch einmal.
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=97112#97112
 
0900 900 00 931

Hallo,

wir hatten auch so einen Dialer, 0900 900 00 931,

sehr merkwürdig, batch-Dateien die sich selbst löschen,
undefinierbare Objekte bei MS IE Downloaded Programmfiles
(Active X) also sehr schwer nachweisbar!

17.01.2005 ca 5 Euro
19.01.2005 ca 16 Euro
21.01.2005 ca 3 Euro

Wir haben schon den Einzelverbindungsnachweis!

Ich werde mich beschweren und die Lastschrift zurückfordern,
aber geht denn mehr ??

Mehr wird wohl nicht rauskommen.
Kennt jemand die 0900 900 00 931?

Gerd
 
Re: 0900 900 00 931

Gerd schrieb:
Ich werde mich beschweren und die Lastschrift zurückfordern,
aber geht denn mehr ??
Was soll mehr gehen? Schreibe einen Widerspruch an die T-Com und Du bekommst den bezahlten Betrag erstattet - das ist bei dieser Nummer derzeit gängige Praxis. Wenn Du mehr zu dem Thema wissen willst und was da so los war, bitte einfach > HIER < anfangen mit lesen.
 
Re: 0900 900 00 931

Gerd schrieb:
aber geht denn mehr ??
Sieht nicht gut aus, was das "mehr" angeht...
Aber ich habe die Hoffnung noch nicht aufgegeben...
stgb §263a - computerbetrug schrieb:
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beeinflußt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) § 263 Abs. 2 bis 7 gilt entsprechend.

(3) Wer eine Straftat nach Absatz 1 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält, verwahrt oder einem anderen überlässt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(4) In den Fällen des Absatzes 3 gilt § 149 Abs. 2 und 3 entsprechend.
s.a. §263
http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html
(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht oder
5. einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.

(4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.

(5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.

(6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).

(7) Die §§ 43a und 73d sind anzuwenden, wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat. § 73d ist auch dann anzuwenden, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt.

Ich fürchte, dass es aber keinen Kläger, keinen Richter, keinen Tatnachweis, keinen Schuldigen und demzufolge auch keine Gerechtigkeit geben wird...

Gerd schrieb:
Mehr wird wohl nicht rauskommen.
Kennt jemand die 0900 900 00 931?
Gerd
wenn Du noch was hast, speichere es mal ab und legs Dir in den Schrank. Manchmal fragt Jahre später mal ein Oberstaatsanwalt nach so'm Zeugs ;) Bis die da ankommen, ist's wohl ca. 2007 - aber sie werden ankommen...
 
Re: matrix telecommunications

Übrigens - erste Widerspruchsführer, die den Preis widerwillig bezahlt hatten, wurden bereits von der T-Com darüber informiert, dass sie eine Gutschrift erhalten. Voraussetzung war auf jeden Fall der ordentliche Widerspruch gegen die strittige Rechungsposition mit einer der hier einschlägigen PRNummern.
[/quote]
Ich habe einen Brief von der telekom erhalten, indem sie mir mittteilt, dass ich eine Gutschrift über den strittigen Betrag 19,60Euro erhalte, "im Sinne eines weiterhin guten Verhältnisses."
Ich hatte den Betrag nicht gezahlt und Widerspruch eingelegt. Die Telekom schreibt jetzt aber, "die Buchung der Gutschrift erfolgt FREIWILLIG und OHNE ANERKENNUNG EINER RECHTSPFLICHT."
Sie schreiben zudem, dass sie keine Anhaltspunkte für die Berechtigung meines Einwands gefunden haben.
Ist doch komisch, oder? Warum dann die Gutschrift?
Jetzt der Clou: Einen Tag später bekomme ich einen Brief einer Rechtsanwaltskanzlei aus Heidelberg, die von der telekom beauftragt wurde, ein gerichtliches Mahnverfahren wegen des genannten Betrages gegen mich einzuleiten. Gesamtforderung inklusive Anwaltsgebühren 49,79 Euro. Nicht schlecht, oder?
Entweder ist das das Chaos im Verein oder aber vielleicht auch ein Trick:
Wenn ich jetzt die Summe begleiche, da ich ja das Guthaben bekommen habe, erkenne ich meine Zahlungsverpflichtung an und damit auch alle sich daraus ergebenden Forderungen. Damit hätten sie dann ihr Heu wieder rein. Was denkt ihr?
Ich werde auf jeden Fall erneut Widerspruch einreichen bei der Anwaltskanzlei und der telekom mit Verweis auf die Maßnahme der Regulierungsbehörde, und die Telekom auffordern, schriftlich auf die strittige Forderung und die sich daraus ergebenden Folgekosten zu verzichten. Denn das haben sie bis jetzt nicht gemacht.
Ich bin vorsichtig, da ich schon mal einen ähnlichen Streit mit der Telekom um eine unberechtigte Forderung hatte, wobei ich (damals noch im Lastschriftverfahren) die strittige Summe zurückerstattet bekam, nicht aber die Mehrwertsteuer und nicht die Mahngebühren. Diese wurden auch trotz meiner Forderung bis heute nicht bezahlt. Und wegen 12,35 Euro bin ich natürlich nicht vor Gericht gegangen.
Also bei mir ist der Stress noch nicht vorbei.
Was sagt ihr dazu?
Gruß
Tom
 
:stumm:
Würde ich das jetzt ehrlich kommentieren, hätte ich morgen eine Beleidigungsklage am Hals - Recht hätte ich trotzdem ;)
Jetzt der Clou: Einen Tag später bekomme ich einen Brief einer Rechtsanwaltskanzlei aus Heidelberg, die von der telekom beauftragt wurde, ein gerichtliches Mahnverfahren wegen des genannten Betrages gegen mich einzuleiten. Gesamtforderung inklusive Anwaltsgebühren 49,79 Euro. Nicht schlecht, oder?
Steht da ein Datum drauf? Ich mein ja nur...
regtp
09.03.2005 90090000929, 90090000930,90090000931,9009000093/2 Abschaltung der Rufnummern zum 15.03.05, Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung ab 15.08.03
@Jurist(en);)
Können die einfach "aus Versehen" trotzdem einen Rechtsanwaltsbrief schicken? Ist mir schon klar, dass die viiiiiele solcher Sachen laufen haben und das wahrscheinlich automatisch läuft - aber
das ist doch deren Problem

Na, bevor ich mich weiter ereifere: Von wann ist denn das Schreiben? Lass doch mal sehen ;)
 
Entweder ist das das Chaos im Verein oder aber vielleicht auch ein Trick:
Der rosa Riese hat zu große Füße um drauf zu treten.
So wie der manchmal (eher öfter) mit den Kunden umgeht, ist nicht kommentierbar, eigentlich auch nicht hinnehmbar.
Kannst ja mal auf "Brautschau" gehen. :D
Neige ebenfalls dazu lieber :stumm: zu sein.
 
Re: matrix telecommunications

@ Tom
in dem Fall würde ich mal eher Chaos vermuten. War bei mir auch so, daß ich ein halbes Jahr nach dem Forderungsverzicht der Telekom die Seilers zu einem Abschlußschreiben auffordern mußte ... :roll:
Du kannst das eigentlich ignorieren ... oder wenn Du ihnen schreibst, murmel mal was von negativer Feststellungsklage ;) Das beflügelt sie ungemein ...
 
Re: 0900 900 00 931

noch eine Frage zum Datenschutz:

sollte man bei der Kopie der Einzelverbindungsnachweise

die anderen

Rufnaummern streíchen oder übermalen -

dann sähe er aber sehr komisch aus ...

vielen Dank auch ...

Gruß Gerd
 
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