Die Verordnung darf kein Schutz für Zahlungsverweigerer sein, sondern setzt den Rahmen, wie sich Verbraucher gegen strittige oder unberechtigte Forderungen wehren können.
Die nachträgliche Aufschlüsselung ist ein Sonderfall, schliesslich hat jeder Telekomunikationskunde schon Anspruch auf den...