Das die Aufschlüsselung der Verbindungsdaten unentgeltlich verlangt werden kann, haben Gerichte entschieden. Ich bin allerdings der Meinung, dass das der §16 TKV keineswegs hergibt, wer sich keinen laufendenden EVN zur Rechnung liefern lässt, ist selbst schuld und sollte für die nachträgliche...