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http://www.de.internet.com/index.php?id=2045112Universal Music droht YouTube und MySpace mit Klagen...Beide Plattformen dienen den jungen Anwendern, um sich mit Freunden, Bekannten und anderen Nutzern über Musik und Filme auszutauschen. Dabei werden häufig auch urheberrechtlich geschützte Inhalte wie Musikvideos verfügbar gemacht. YouTube löscht diesen Content erst nach einer Anfrage des Rechteinhabers.
Für die Schar der Kunden dieser Videohoster dürfte sich -wie schon bei Kazaa etc.- die Frage stellen, ob der Download der Werke gegen das UrhG verstößt (wobei es sich im Unterschied zu Kazaa um einen reinen Download handelt) und ggfs. strafbar ist.