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Für weitere Antworten geschlossen.
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Plinius

ich habe mich jetzt über zwei stunden auf dieser und weiterer Internetseiten belesen, jedoch nur sehr pauschal gehaltene Antworten gefunden, weshalb ich mich hier nun an alle nutzer wende die mir persönlich helfen können. Mein Sohn har mich nach dieser Mail informiert, zuvor versuchte er das Problem alleine zu lösen.

Sehr geehrte(r) (...),

Mit Verwunderung haben wir Ihren Schriftsatz erhalten.
Leider müssen wir Ihnen mitteilen dass der von Ihnen zugrunde liegende Sachverhalt nicht anwendbar ist.

Sie bestreiten mit der ersten Einwendung, dass zwischen Ihnen und der .... als Betreiber der Seite [oparse]www.drkarkovs-iqtest.com[/noparse] kein Vertragsschluss zustande gekommen ist. Das ist so nicht
korrekt.

Zwischen Ihnen und (...) Ist ein wirksamer Dienstleistungsvertrag nach
§ 611 BGB zustande gekommen. Ein solcher Vertrag kommt zustande durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen,
Angebot und Annahme. Der Nutzer, in diesem Falle Sie gibt das Angebot ab, indem er das bereitgestellte
Registrierungsformular absendet. Die Annahme besteht in der Übermittlung der Registrierungsbestätigung per Mail durch die
(...). Diese Vorgehensweise wird auch in den AGB namentlich beschrieben. Ein wirksamer Vertrag wurde somit
durch Übersendung der Registrierungsbestätigung, spätestens aber mit dem Beginn der Leistungserbringung geschlossen.

Soweit Sie monieren dass es an einer übereinstimmenden Willenserklärung fehlt ist das auch nicht richtig. Dass es sich um
ein kostenpflichtiges Angebot handelt ist nicht wie von Ihnen behauptet nur im Kleingedruckten zu finden. Bereits auf der
Startseite wird darauf hingewiesen, dass das Angebot kostenpflichtig ist. Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass es sich
bei der Dienstleistung um ein monatliches Abonnement mit einer Laufzeit von zwei Jahren handelt. Zusätzlich wird die
Honoration der Dienstleistung in den AGB nochmals explizit erläutert. Durch die Bestätigung der AGB haben Sie die
Zahlungsbedingungen zudem nachweislich anerkannt was jeden Zweifel an dem Merkmal einer übereinstimmenden
Willenserklärung ausräumt.

Auch eine überraschende Klausel wie von Ihnen moniert liegt hier nicht vor, da auf der Startseite explizit auf die
Kostenpflichtigkeit des Angebotes hingewiesen wird. Das Angebot ist auch räumlich insoweit mit dem Registrierungsformular
verbunden, dass für den durchschnittlich intelligenten User keine Überraschung auftritt.

Die Einwendung der Sittenwidrigkeit des Vertrages lässt sich ebenfalls nicht aufrechterhalten da der Preis zu der Leistung in
keinem krassen Missverhältnis steht.

Eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung und Irrtums wird ebenfalls nicht erfolgsversprechend sein. Ein Irrtum liegt bei
der Abgabe der Willenserklärung nicht vor, da Sie im Zeitpunkt der Angebotsannahme nach obiger Argumentation genau
wussten was für eine Willenserklärung Sie abgeben wollten.

Eine Täuschung in diesem Fall gehen wir davon aus das Sie eine Täuschung durch verschweigen meinen liegt ebenfalls
nicht vor, da unser Angebot auf der Startseite groß und leicht erkennbar als kostenpflichtig eingestuft wird und in den AGB
durch Sie zusätzlich bestätigt worden ist. Der Vorwurf der Arglist ist darüber hinaus ein unhaltbarer Zustand dem wir
entschieden entgegentreten möchten.

Letztlich entspricht auch unser Widerrufsrecht den gesetzlichen Anforderungen der §§ 312d, 355 BGB, sodass wir Ihnen auch in
diesem Punkt mitteilen müssen, das der Anspruch ohne Zweifel gegen Sie besteht. Der Hilfsweise vorgebrachte Widerruf ist
leider verspätet.

Insofern sehen wir uns leider gezwungen Ihnen mitzuteilen, dass das Mahnverfahren gegen Sie weitergeführt werden wird. Aus
oben genannten Gründen ist es nicht möglich unsere Ansprüche gegen Sie fallen zu lassen.



Mit freundlichem Gruß

Ihr Team von
drkarkovs-iqtest.com

so wie soll man da noch reagieren?
 
AW: www.drkarkovs-iqtest.com

ich habe mich jetzt über zwei stunden auf dieser und weiterer Internetseiten belesen, jedoch nur sehr pauschal gehaltene Antworten gefunden,
das stimmt schlicht nicht.
sehr detaillierte Informationen sind in Hülle und Fülle vorhanden z.B hier
http://forum.computerbetrug.de/forumdisplay.php?f=37
insbesondere hier
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?t=38935
so wie soll man da noch reagieren?
Einzelberatung ist auf Grund des Rechtsberatungsgesetzes verboten
weitere Infos

http://www.verbraucherrechtliches.de/2006/12/20/faq-internet-vertragsfallen/
http://www.vis.bayern.de/recht/handel/vertragsarten/abo-fallen.htm
http://www.vz-nrw.de/UNIQ118788594816495/link308612A.html
Konkret würde es ohnehin erst bei einem gerichtlichen Mahnbescheid
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?t=28338
und der Brief der VZ
http://www.vz-nrw.de/mediabig/31922A.rtf
 
AW: www.drkarkovs-iqtest.com

das stimmt schlicht nicht.
Jupp, die arme Mutter liest sich hier durch die vielen Beiträge, dafür :thumb:

sie schrieb auch nicht, dass es die Infos nicht gibt, sondern nur, dass sie diese nicht fand. :)

Wir dürfen manchmal - glaube ich - nicht vergessen, dass nicht alle sich hier so gut auskennen (und zurecht finden) wie wir. Dafür ist Deine Linksammlung 1a, dafür also auch an Dich :thumb:

Plinius: weniger ist manchmal mehr. Offenbar wurde denen eine Mail mit vielen Gründen für die Ablehnung des Vertrages geschickt. Falls das wieder mal passiert, hoffe ich auf einen Lerneffekt.
Das Angebot ist auch räumlich insoweit mit dem Registrierungsformular
verbunden, dass für den durchschnittlich intelligenten User keine Überraschung auftritt.
:wall:

Ach so, sorry, der Sohn hat die Mail ja geschrieben.
 
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