WiNoW Bitte helft mir!!!

andrea-li

Frisch registriert
hi
ich habe eine rechnung von winow erhalten (per post) über 84 euro für irgendsone gewinnsache. ich bin mir jedoch sicher, dass ich das nicht bestellt oder gebucht habe und habe das die leute von winow per mail wissen lassen. es kam natürlich keine antwort, dafür ne mahnung.
was soll ich nun tun? die servicehotline kostet wahrscheinlich viel und nützt wenig. haben hier im forum denn schon andere leute diesen prozess durchlaufen? was ist denn bei euch aus der ganzen sache geworden? verläuft die im sand, wenn ich nicht zahle? was habt ihr gemacht? bitte helft mir. ich bin völlig überfordert mit der sache.
andrea
 
ich habe inzwischen ein Inkassounternehmen am hals! Bei mir war das Problem, dass ich mich auf einer "Nebenseite" bei denen angemeldet habe, bei dem von Kosten keine Rede war. Das war ein Link über www.......de
Man kann das Gewinnspiel wiederrufen, was ich auch heute gemacht habe, schriftlich per Einschreiben an
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Anonymous schrieb:
....dass ich mich auf einer "Nebenseite" bei denen angemeldet habe, bei dem von Kosten keine Rede war. Das war ein Link über www.......de
Bist Du Dir sicher, keinen Preis gesehen zu haben? Hier mal ein Beispiel von der Seite, so oder so ähnlich sahen die Informationen evtl. aus - denke Dir den Handydownload weg und ersetze ihn durch Gewinnspiel:
 

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also von winow sah die Seite ganz anders aus, so wie die Aktuelle nur mit grünem Hintergrund. Ich zeigte die Seite meiner freundin und fragte ob sie einen Preis findet. Hat sie auch nicht. Leider existiert die Seite nicht mehr, ich hätte sie speichern sollen und winow wegen Betrug anzeigen sollen...
 
win..

hey jungs ich hab die [edit] auch hier und ich rate euch zur polizei zugehen und zur verbraucherzentrale dort ware ich auch schon hab ja auch die angebliche inkasso firma aufem hals bekommen und die von der verbraucher zentrale meinte die kommen damit eh nicht durche he he he [edit ] [edit] aber geht trotzdem mal hin und zewigt den ... co...... an wegen ...

Fäkalausdrücke und rechtlich bedenkliche Bezeichnungen editiert
modaction
 
Wenn der Herr C* dahinter steckt, kann ich mir dazu zwei Bemerkungen nicht verkneifen:

1. 'ne Menge leute haben dem traffic gebracht, viele beschweren sich, dass dies für lau geschieht, wenn man nicht Herrn (B*) C* in den Allerwertesten tritt... Zum genau nachlesen war ich zu faul

2. Vielleicht kann man C's eigenen Mercedes gewinnen?

3. Kuckt man nicht nach M*C*, sondern nach B*C*, erfährt man bei "openbc", dass er einen guten Anwalt kennt. Dieser Anwalt [***] (man weiss ja nie)---

openbc.com/hp/B*_C*


[4. schon wieder Hochheim... ]

(nur so am Rande sinnlos aufhetzend bemerkt)
 
winow.de

ich habe ebenfalls eine rechnung von winow.de gekriegt aber ich habe mich da auch nicht angemeldet weiss nicht mehr was ich machen soll!!!ich komm aber auf diese seite von antispam nicht drauf!!!! könnt ihr mir andere tipps geben bitte danke svenja
 
Re: winow.de

svenja18 schrieb:
ich habe ebenfalls eine rechnung von winow.de gekriegt aber ich habe mich da auch nicht angemeldet weiss nicht mehr was ich machen soll!!!ich komm aber auf diese seite von antispam nicht drauf!!!! könnt ihr mir andere tipps geben bitte danke svenja

Antispam.de ist derzeit wegen eines massiven Netzangriffs nicht erreichbar. Versuche es doch mal hier im Off-Topic-Forum. Da gibt's einen Antispam.de-Thread, der momentan als "Ausweichquartier" dient. Da kann dir vieleicht jemand weiterhelfen, bis Antispam.de wieder erreichbar ist.

MfG
L.
 
antispam thread

antispam ist mitunter wieder erreichbar.

Der Thread zum Thema winow Geschädigte umfasst mittlerweile 65 Seiten mit zahlreichen Tipps, Hinweisen, Informationen von ebenfalls Geschädigten etc.

Ich kann jedem raten sich dort mal umzuschauen und wer direkt vom winow [...] betroffen ist sollte sich bald vom antispam user investi mit auf die Liste schreiben lassen !!!
Direktlink

[Bitte die NUBs beachten. (bh)]
 
An alle, die eine Rechnung und/oder Mahnung per e-Mail erhalten haben

Bitte sendet mir zwecks Analyse verschiedener Daten die Mails oder wenigstens die Header an folgende Mailadresse: winowrecherche [at] 138mail.com. Eure Daten dürft Ihr gerne unkenntlich machen, denn für die Art der Recherche, die hier erfolgt, sind diese unnötig.

Ich bitte die Mods, die Mailadresse in dieser Form hier stehen zu lassen, auch wenn es nicht ganz NUB-konform ist. Die Addi wurde lediglich für diesen Zweck eingerichtet und meine Person ist sowohl hier im Forum als auch bei Antispam bekannt. Sollten trotzdem Bedenken bestehen, bitte ich um einen Vorschlag, wie wir die Angelegenheit anders lösen können.

Investi

Nachtrag: Sind auf den Rechnungen von Winow die Umsatzsteuer und die Steuernummer angegeben?
 
Investi schrieb:
An alle, die eine Rechnung und/oder Mahnung per e-Mail erhalten haben

Bitte sendet mir zwecks Analyse verschiedener Daten die Mails oder wenigstens die Header an folgende Mailadresse: winowrecherche [at] 138mail.com. Eure Daten dürft Ihr gerne unkenntlich machen, denn für die Art der Recherche, die hier erfolgt, sind diese unnötig.

Ich bitte die Mods, die Mailadresse in dieser Form hier stehen zu lassen, auch wenn es nicht ganz NUB-konform ist. Die Addi wurde lediglich für diesen Zweck eingerichtet und meine Person ist sowohl hier im Forum als auch bei Antispam bekannt. Sollten trotzdem Bedenken bestehen, bitte ich um einen Vorschlag, wie wir die Angelegenheit anders lösen können.

Investi

Nachtrag: Sind auf den Rechnungen von Winow die Umsatzsteuer und die Steuernummer angegeben?
ausnahmsweise , für den guten Zweck
 
Winow

@investi

Steuernr. und UST-ID stehen leider drauf

UNter der Steuer Nr. sind die herren

Geschäftsführung und Ansprechpartner:
[ edit ]

USt-Id: DE 22 36 523 36
Steuernummer: 046 /810/ 31181

Gerichtsstand Hochheim


Auf der rechnung ist diese Adresse jedoch nicht verzeichnet da ist dier A. Schwei tzer Str. angegeben - -musste da etwa jemand seinen Weg verschleiern um evtl. Einschreiben nicht zu erhalten??

Was meiner Meinung nach Fehlt ist die Handelregisteranzeige.

persönliche Daten gelöscht siehe NUB
http://forum.computerbetrug.de/rules.php#10
modaction
 
Re: Winow

stesi2000 schrieb:
Was meiner Meinung nach Fehlt ist die Handelregisteranzeige.

Nein, die HR-Angabe ist nur vorgeschrieben, wenn es sich um eine HR-eintragungspflichtige Unternehmensform handelt (GmbH, AG). Bei Winow handelt es sich um einen Gewerbebetrieb. Da muß der Name des Gewerbetreibenden mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen aufgelistet sein. Die korrekten Angaben auf Briefen eines Gewerbetreibenden lauten:

Beispiel:
>>Name des Gewerbetreibenden mit mind. einem ausgeschriebenen Vornamen<<
>>ggfs. "Fantasiezusatz", z. Bsp. WiNow<<
>>Anschrift<<

Auf Rechnungen muß zusätzlich noch die Steuernummer und, falls vorhanden, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben werden. Die Rechnungs muß bei Beträgen unter 100,00 € den Mehrwertsteuersatz (0, 7, 16%), ab 100,00 € den Nettobetrag, den Bruttobetrag, den Steuersatz und den Steuerbetrag ausweisen.

Die Informationen stammen von meinem Steuerberater. Trotzdem gilt: keine Gewähr.

Investi
 
Re: Winow

Investi schrieb:
Nein, die HR-Angabe ist nur vorgeschrieben, wenn es sich um eine HR-eintragungspflichtige Unternehmensform handelt (GmbH, AG).
Bis hierhin stimmt's.

Investi schrieb:
Bei Winow handelt es sich um einen Gewerbebetrieb. Da muß der Name des Gewerbetreibenden mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen aufgelistet sein.
So nicht.
Ein Gewerbetreibender darf ausschließlich unter seiner Firma (Name des Gewerbes) handeln, wenn diese im Handelsregister eingetragen ist. Dürfen ist nämlich auch für Nicht-GmbHs etc.
Ist er als Einzelkaufmann nicht im HR eingetragen, muss er Vorname / Name angeben, da er hierunter auch verklagt wird ;)

Investi schrieb:
Die korrekten Angaben auf Briefen eines Gewerbetreibenden lauten:

Beispiel:
>>Name des Gewerbetreibenden mit mind. einem ausgeschriebenen Vornamen<<
>>ggfs. "Fantasiezusatz", z. Bsp. WiNow<<
>>Anschrift<<
Genau.

Investi schrieb:
Auf Rechnungen muß zusätzlich noch die Steuernummer und, falls vorhanden, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben werden. Die Rechnungs muß bei Beträgen unter 100,00 € den Mehrwertsteuersatz (0, 7, 16%), ab 100,00 € den Nettobetrag, den Bruttobetrag, den Steuersatz und den Steuerbetrag ausweisen.
Stimmt fast: Das gilt immer dann, wenn der Rechnungsempfänger vorsteuerabzugsberechtigt ist. Ist er dies ausdrücklich nicht, hat er auch keinen Anspruch auf Rechnungen etc. (nur auf Quittung, steht im BGB).

Investi schrieb:
Die Informationen stammen von meinem Steuerberater. Trotzdem gilt: keine Gewähr.
Oder gerade deshalb? :holy:
 
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