AW: wie kann ich einem mahnbescheid widersprechen?
Solche Schreiben tauchen hier seit Jahren tausendfach auf.
Das hat mit ordentlichen deutschen Gerichten nichts zu tun. Neuerdings gibt es den Begriff Schmeißfliegen-Inkasso, um die Ekelhaftigkeit des Mahndroh-Treibens für rechtlich nicht durchsetzbare Forderungen zu berücksichtigen.
Jedenfalls ist nicht ein Fall bekannt, in dem eine solche Forderungen vor Gericht Bestand gehabt hätte.