Wichtiges von der Polizei!!!

Interfun

Neelix!
Hallo!
Bleibe standhaft! Gehe mal zum Forum dialerschutz.de die Rubrik "dtms AGc/o nexnet und Interfun" - klicke rechts den 11.11.02; von Ben Tigger, an. Dort liest Du, was Deinen Rechtsanwalt sehr interessieren wird!
Halte durch und mache nicht schlapp! Die müssen Dir doch beweisen, das Du rechtens den Anbieter gewählt hast - wer surft schon für sooo viel Geld sooo wenig Zeit!? Mit Deinem Rechtsanwalt hast Du doch volle Kanne Verstärkung! Der macht das schon und Du wirst Recht kriegen!
Kannst Dich ja nochmal melden - wenn Du die o.g. Site gelesen hast und Dich bissel beruhigt hast!
Mach' gut und viel Glück!!!
loremar
 
Interfun

Hallo, kann mir mal jemand sagen, warum hier immer zweimal oder mehr meine Postings erscheinen?
Einmalige Eingabe und zweimal erscheinen?
Mfg
loremar
 
Hi Loremar,

Dein Spruch "Gemeinsam sind wir stark" ist ja schön und gut, nur warum zeigst Du die Firmen nicht an???
Jetzt fehlt uns einer ..... ;)

Die könnten mir Geld bieten, ich würde sie trotzdem anzeigen.

Habe nun eine E-Mail erhalten.... scheint ein ganz ganz wichtiges E-Mail zu sein.... von "irgendwas mit Interfu..."

Falls jemand einen Dialerbraucht... einfach mal melden... kann ich jemanden zu schicken.
Ich weiß nicht 100%ig ob es sich wirklich um einen Dialer handelt..... auf jeden Fall war das Teil wieder sehr seher hartnäckig...
Einfach "closen" war nicht drin.........

Gruß gast 2,51€ :D
 
Anzeigeerstattung bei der Polizei

An alle Geschädigten!

Ich kann nur jedem raten, der geschädigt wurde, zur Polizei zu gehen und Anzeige zu erstatten!Bei jeder Polizeistelle häufen sich die Dialer-Fälle!Das wichtigste ist, dass man am besten seinen Rechner unverändert lässt und nach Absprache gleich mitbringt!Nur so ist die beste Beweissicherung gewährleistet, da mittlerweile jede Polizeidirektion Computerexperten hat, die auch auf Datensicherung spezialisiert sind.
Auch sollte man sich nicht vor irgendwelchen "Schweinebildchen", die noch auf dem Rechner sind, zurückhalten lassen, da die Polizei nicht weiterschaut, was man denn noch so auf dem Rechner hat!Im Normalfall durchsuchen die Beamtem den PC im Beisein des Geschädigten...also keine Bange, wegen irgendwelchen mp3's oder Bildchen.

Gruß Duffy
 
Hallo, Gast!
Ich bin nicht feige, wenn Du das eventuell denkst!
Nein, ich habe hier im Forum schon erklärt, warum ich erstmal nicht eine Anzeige starte!
Mein PC hatte einen Absturz und ich habe keine Beweise mehr!
Ohne Beweise geht sowas nicht besonders! Hätte sich diese Geschichte für mich nicht so gelöst - dann wäre alles über meinen Rechtsanwalt gelaufen und ich hätte mich mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln gewehrt! Bin ich nun entschuldigt?
MfG
loremar
 
Ich bin auch Opfer des Interfun Dialers. Nachdem ich die NEXNET angeschrieben habe wurde ich an die Interfun verwiesen und dennen habe ich eine Frist bis zum 19.11. gegeben um mir zu bestätigen, daß sie die Rechnung nicht geltend machen!

Was ich hier so gelesen habe, veranlasst mich dazu noch heute zur Polizei zu gehen und eine Strafanzeige gegen die Interfun zu stellen!
 
So, jetzt noch ein Nachtrag! Da mich das ganze gewurmthat und ich die Beiträge hier gelesen habe musste ich jetzt noch bei dertelekom Rechnungsstelle anrufen. Dort hat eine wirklich nette und kompetente Mitarbeiterin mir folgenden Rat gegeben:

- Wenn man einen soclhen Betrag auf der Telekom Rechnung hat sofort bei der Telekom anrufen und den fraglichen Betrag sperren lassen.
- Den entsprechenden Anbieter mitteilen, daß man den Betrag nicht bezahlen wird
- Strafanzeige stellen

[/list]
 
Ne, Loremar :)

bist NICHT entschuldigt.

Auch OHNE Beweise anzeigen. Du hast doch eine Rg. bekommen ... oder nicht??? D.h. du sollst bezahlen.....

Das ist versuchter Betrug, auch OHNE Beweise anzeigbar.

Stell Dir mal vor Interfu?? hat statt 3 Anzeigen mit hohen Beträgen, 5.000 zusätzliche mit kleinen oder gar keinen Beträgen.

Was glaubst Du, wann wird die Polizei/Anwalt mehr unternehmen?? bzw. höher Chancen haben.

Ich habe auch schon Leute angezeigt, Dir mir persönlich keinen Schaden zugefügt haben.... es aber abzusehen war, daß andere Schaden nehmen werden.
Z.B. habe ich mal jemanden angezeigt, der mit schleifenden Auspuff Nachts über die Autobahn raste (so mit Funken) bis das dieser abfiel.
2 Stunden später bekam ich einen Anruf von der Autobahnpolizei, die mich als Zeugen angegeben haben, weil ein anderen in den Auspuff gerast ist... Schaden ca. 5.000 DM.

Es wurde mir gedankt.
 
1er Brief von Nexnet

So nachdem meine Anwältin gegen die rechnung protestiert hat,kam heute ein Schreiben der Nexnet.
Die mit ihrem dämlichen Standartschreiben.
Die ticken doch nicht mehr ganz.
Wollen uns dort erklären,daß es ein Serviceunternehmen,Auskünfte mit Weitervermittlungsmöglichenkeiten,sowie Audiotex-und-Fax-Dienste ist.
Blablabla!!! :argue:
Jetzt der Brief von Nexnet!!!

NEXNET

NEXNET GmbH Postadresse:
Postfach 270 247 . 13472 Berlin

Tel.: 0800 - 063 96 38 Fax: 0180- 263 9638 telefon rech nu ng @ ne xn et. d e

NEXNET GmbH Postfach 270 247 13472 Berlin

RAe ++++++

E\MGEGAIGEM
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" '!. f'lI(.V, f-\, -

Commerzbank AG Kto-Nr.: 178746402. BLZ 10040000

+++++++

Erl..-.r~..."

Berlin, 13. November 2002

Ihr Schreiben vom 14.10.2002 Ihr Zeichen +++++++++ ./.Interfun GmbH Buchungskonto 4764610511 (bitte stets angeben)

Sehr geehrte Frau Rechtsanwaltin ++++

die Beantwoi1ung Ihres 0. g. Schreibens erfolgtdurch die NEXNET GmbH, da wir als neutrales Abrechnungshaus fr verschiedene Verbindungsnetzbetreiber die Reklamationsbearbeitung sowie das Mahnwesen bernommen haben.

Nach den uns vorliegenden Daten sind die von Ihnen beanstandeten Verbindungen ber unseren Vertragspartner dtms AG nachweislich von dem Anschluss Ihrer Mandantin zustande gekommen.

Die dtms AG (Deutsche Telefon- u. Marketing Services) ist ein Unternehmen, das sich auf Service-Rufnummern (d. h. 0800-,0180- und 0190) sowie Ausknfte mit Weitervermittlungsm”glichkeiten, Audiotex- und Fax- Dienste spezialisiert hat.

In allen Fallen erbringt der Verbindungsnetzbetreiber dtms AG lediglich eine technische Verbindunasleistuna zwischen Anrufer und Diensteanbieter. Fr Werbung, Inhalt und Gestaltung der (Mehrwert)-Dienste sind die jeweiligen Anbieter selbstverantwortlich. Darber hinaus kann jeder 0190-0 Anbieter seine Tarife frei gestalten. Die Abrechnung erfolgt in einigen Fallen auch zu einer Einmalgebhr, die bei ZustandekOmmen einer Verbindung - unabhangig von deren Dauer abgerechnet wird.

Fragen und Beschwerden bezglich des Inhaltes der angebotenen Dienste richten Sie bitte direkt an den Inhalteanbieter .

Gegenber dem Verbindungsnetzbetreiber sind Einwendungen wegen etwaiger Inhalte unbeachtlich, da nur eine technische Verbindungsleistung erbracht wird (vgl. BGH 22.11.01 III ZR 5101; BGH 16.05.02111 ZR 253/01; BGH 13.06.02111 ZR 156/01).

Unabhangig davon, befindet sich der Anschlussinhaber gegenber der dtms AG in der Zahlungspflicht.

Es besteht eine wirksame Vei1ragsgrundlage, sodass die aufgefhrten Verbindungsentgelte zu Recht in Rechnung gestellt wurden.

Falls Ihre Mandantin die fraglichen Verbindungen nicht pers”nlich genutzt hat, ist dies fr die Erhebung der Nutzungsentgelte ohne Belang. Als Anschlussinhaberin muss sich Ihre Mandantin auch Verbindungen durch Dritte, die Zugang zu ihrem Anschluss hatten, zurechnen lassen.
Selbst bei der Nutzung des betreffenden Telekommunikationsanschlusses durch einen Dritten bliebe es daher bei der Zahlungsverpflichtung Ihrer Mandantin.
Wir sehen keine Veranlassung,auf unsere berechtigten Forderungen zu verzichten.
Mit freundlichen Grüßen.
.......
i.A.Grubanoski
Sachbearbeitung Recht
Nexnet GmbH


Geschiftsfhrer: Dr. Reiner Caspar Finanzamt fr K”rperschaften I

Amtsgericht Berlin Charlottenburg HRB 74625 FA-Nr.1127

USt-IdNr.: DE 813106013 St-Nr. 494/245

Die Kästchen sind für ü,ö,ä bedacht!
++++=private Daten,die von mir ersetzt wurden!
 
So wollte eigentlich noch den Brief meiner Anwältin reinsetzten,aber mein Scanner würgt ab,sobald er eine Texerkennung starten muß.Dem ist das wohl zu hart :lol:
Also machen wir es anders.
Sehr geehrte Frau G.
in vorbezeichneter Angelegenheit habe ich Ihr Schreiben vom ... erhalten.
Dieses Standardschreiben liegt völlig neben der Sache.Auch die von Ihnen zitierten Entscheidungen des BGH treffen nicht den Sachverhalt.Insoweit scheint hier ein Missverständnis vorzuliegen,
Meine Mamdantin macht keine Einwendungen gegen den Inhalt und die Gestaltung der Dienste der Interfun GmbH geltend.Sie kennt diese Dienste überhaupt nicht.
Sie macht vielmehr geltend,dass sie weder Dienste der dtms AG noch die Dienste der Interfun GmbH wissentlich und willentlich angenommen hat.Ihr ist nicht einmal bekannt,dass sie ein solches Angebot erhalten hat.Sie ist auch nicht darüber aufgeklärt worden,dass sie eine 0190-Nummer anwählen würde.Meine Mandantin macht also geltend ,dass kein Vertrag zustande gekommen ist.
Meine Mandantin hat einen Internetzugang über einen örtlichen Anbieter.Hiefür zahlt sie monatliches Entgeld.Ein Zugang über die dtms in das Internet ist daher gar nicht erforderlich gewesen.
Es ist daher von Ihnen mitzuteilen,wo die wirksame Vertragsgrundlage zu sehen ist.Meine Mandantin hat keine Willenserklärung abgeben,da ihr jegliches Erklärungsbewusstsein fehlt.Ein Vertrag ist daher gar nicht zustande gekommen.
Mit freundlichen Grüssen......
Tja wie das wohl endet.
Habe im Übrigen letzte Woche 6x einen Dialer drauf gehabt.Konnte aber keinen Schaden anrichten,da das Kabel zur Telebux ab ist :D
Und alle 6 Male habe ich nicht mitbekommen.War auf ganz normale Seiten,wie xmas Page,Spiele,Puzzlepage etc.
 
also wenn ich mir den Brief von Nexnet so durchlese,dann habe ich das Gefühl,daß die mir unterstellen wollen,ich hätte die Nummer angerufen und nicht übers Net angewählt.
Komisch,denn ich würde nie freiwillig eine 0190er Nummer anrufen.Haben die jetzt Bammel,weil die mitbekommen haben,daß ich übers Breitbandkabel ins Net gehe und ein somit ein Anbieter übers DFÜ unmöglich wäre. :eek:
Naja ist jedenfalls die Frage,wie das Gericht es sehen würde,bei wem die Beweispflicht liegt.
 
Tinka schrieb:
also wenn ich mir den Brief von Nexnet so durchlese,dann habe ich das Gefühl,daß die mir unterstellen wollen,ich hätte die Nummer angerufen und nicht übers Net angewählt.

das spielt prinzipiell erst mal keine rolle, weil sowohl die fernmündliche als auch die datenübertragung über das selbe netz stattfinden.


für den von deiner anwältin dargestellten sachverhalt gibt es keinerlei raum zur diskussion (was ja auch richtig ist). mangels willenserklärung kann kein wirksamer vertrag zustande gekommen sein und entsprechend gibt es nichts anzufechten (eventuell hilfsweise). vielleicht sollte man der vollständigkeit halber noch hinzufügen, dass bereits anzeige wegen computerbetrugs gegen den dialeranbieter gestellt wurde (wenn das noch nicht geschehen ist, wäre jetzt der richtige augenblick) und zwecks begleichung der ausstehenden summe an diesen verweisen...
nexnet würde den sachverhalt aber gerne so verdrehen wollen, dass ein zustandekommen der verbindung durch dein wissen und wollen außer frage steht. dann müsste nexnet auch das schreiben deiner anwältin als anfechtung eines geschlossenen vertrages missverstehen und dann könnte die dargelegte rechtsauffassung durchaus richtig sein. aber auch dann würde ich den zitierten urteilen nicht allzu viel bedeutung beimessen, weil die sachverhalte nur bedingt vergleichbar sind und sich keines mit frei tarifierbaren nummern auseinandersetzt, weil es die zu diesem zeitpunkt noch gar nicht gab...
 
dtms nachweispflichtig?

Hallo,
neue Erkenntnis oder noch mehr Verwirrung?
Interfun fordert Telekomrechnung mit Verbindungsnachweis, um den Vorgang prüfen zu können. Die Verbindung taucht aber nur auf der Rechnung, nicht in der EVÜ auf. Die seit neuem nette Dame von der Telekom meint, nach meinem Verweis auf §16 Abs.1 der TKV, daß in diesem Fall nicht die Telekom die Verbindungsdaten hat, sondern der Netzbetreiber, über den die Einwahl zustande kam. Dies ist also in unserem Fall die "dtms Deutsche Telefon- und Marketing Services AG".
Mit Hinweis auf §16 Abs.1 der TKV müsste die dtms im Falle einer Einwendung "das Verbindungsaufkommen unter Wahrung des Schutzes der Mitbenutzer auch ohne Auftrag zur Erteilung eines Einzelentgeltnachweises nach den einzelnen Verbindungsdaten aufschlüsseln".
Meinen Fall habe ich anscheinend gelöst, auf andere Art, werde später darüber berichten.
Grüße
Charles
 
Tinka - 11.10.2002 zu Interfun

Hallo Tinka,

wie weit ist Dein Fall gediehen?

Ich habe jetzt auch eine Mahnung mit kurzer Fristsetzung von Nexnet erhalten, 4 Tage, dann würde es für mich teuer! Grund war eine angeblich fast 4-stündige Onlineverbindung, von der ich erst einen Monat später durch die Telecomrechnung erfuhr. Diese Verbindung muß durch den vergeblichen Versuch, eine angeblich für mich existierende Grußkarte zu öffnen, ausgelöst worden sein. Dadurch hatte sich Active 2 in meinem PC eingenistet.

Nexnet interessieren keine Gründe, sie gehen auf meine Erklärungen und Fragen nicht ein sondern schicken nichtssagende Formschreiben, die jedoch klar ihr Vorhaben, die Forderung von € 47,44 gerichtlich einzutreiben signalisieren.

Ist Dein Fall schon bei Gericht anhängig? Mich interessiert auch, wo hier der Gerichtsstand sein wird, am Wohnort des Klägers, also zuständiges Amtsgericht für Edertal (Kassel?), oder Berlin als Sitz von Nexnet oder Mainz als Sitz von Dtms, die angeblicher Netzbetreiber ist, für die Nexnet die Gelder eintreibt oder ist es der Wohnsitz des Beklagten?

Gruß
Tess
:santa2:
 
Hallo Tinka,

bin absolut deiner Meinung, auch ich habe sofort Anzeige beim Polizeipräsidium gestellt... aber so wie ich da behandelt wurde scheinen die nicht ganz frisch zu sein bzw. die könnten wahrscheinlich noch nicht mal ihre Namen selber schreiben.

Man fragte mich was ich denn hier will, ich habe die ganze Sache doch voll bewußt gemacht und reguläre Dienste in Anspruch genommen... da hauts mir echt die Glocken ausm Weihnachtsbaum.
Ich habe dennoch eine Anzeige aufgegeben, jetzt kam aber die Einstellung des Verfahrens (hätte mich auch gewundert).
Da mir aber jetzt die Endnutzer der Nummer bekannt sind, werd ich bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige stellen. Freunde haben an einem frühen Nachmittag die Nummer gewählt, die ich herausbekommen habe und da meldeten sich private Leute und auch noch ganz in meiner Nähe (25km). Es ist allerdings komisch das diese nicht sehr gesprächsbereit waren und sofort auflegten... bis sich irgendwann eine ach so heiße Frau meldete und geil durch den Hörer sabberte.

Ich werde diese .... schon noch kriegen, also jeder sollte sich dagegen wehren, am besten bei der Staatsanwaltschaft.

Grüße Lemon
 
Waschzettel

Hallo Mitgeschädigte,

für mich scheint sich die Sache erledigt zu haben, ich möchte aber für "Neugeschädigte" mein Erkenntnisse weitergeben. Diese können in dem Fall helfen wenn man die betreffende Verbindung ziemlich schnell unterbrochen hat.

1. Dialer sichern:
Active2.exe suchen (Windows/System), auf Diskette kopieren.
Datei mit rechter Maustaste anklicken, Eigenschaften anklicken, Screenshots von "Allgemein" und "digitale Signaturen" machen. Jetzt haben Sie die Einwahlzeit und den Anbieter.
2. Einwendung bei der Telekom gegen den Posten der strittigen Verbindung, Rechnungsbetrag ohne diesen Posten bezahlen bzw. Rücklastschrift veranlassen.
3. Einwendung bzw. Widerspruch bei dtms, nexnet und interfun:

Dtms:
Mit Hinweis auf die TKV §16 Abs.1 ("Erhebt der Kunde bei Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit, die auf den für die Sprachkommunikation für die Öffentlichkeit vorgesehenen Telekommunikationsnetzen erbracht werden, Einwendungen gegen die Höhe der ihm in Rechnung gestellten Verbindungsentgelte, so ist das Verbindungsaufkommen unter Wahrung des Schutzes der Mitbenutzer auch ohne Auftrag zur Erteilung eines Einzelentgeltnachweises nach den einzelnen Verbindungsdaten aufzuschlüsseln und eine technische Prüfung durchzuführen, deren Dokumentation dem Kunden auf Verlangen vorzulegen ist.")
Laut Auskunft des Verbraucherschutzes der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post muß die dtms AG (Netzbetreiber) im Falle eines Widerspruches die Verbindungsdaten unentgeltlich zur Verfügung stellen.

Nexnet: wie dtms

Interfun:
Hinweise auf unbemerkbares Einwählen, Datensicherung der Vorgänge(auch wenn nicht gemacht), und "Hiermit bin ich in der Lage, beweisen zu können, daß dieser Dialer ein unbemerkbares Ferninstallieren und Auslösen von Einwahlvorgängen durchführt.Diese Tatsache fällt unter die Strafbestände der Computersabotage, Datenveränderung und Computerbetrug (§ 202 a, 263a, 303a, 303b StGB)"
Screenshots der Active2.exe, Telekomrechnung und falls erhältlich, Verbindungsdaten von der dtms AG (ist mir bis jetzt nicht gelungen zu kriegen, müßte aber gehen) beilegen. Mit Strafanzeige drohen.

Die drei Firmen fordern immer wieder, daß man sich die Verbindungsdaten von der Telekom holt, was reine Irreführung ist, da für diese Daten eindeutig die dtms AG zuständig ist.
Strafanzeige würde ich erst stellen, wenn die interfun nicht, wie zu erwarten, ihren Forderungsverzicht erklärt.

Viel Glück
 
Re: Tinka - 11.10.2002 zu Interfun

Hallo,

suche Zeugen in Sachen "47,44 Euro", "94,88 Euro" bzw. weitere ganzzahlige Vielfache!

Mandant fühlt sich getäuscht.

Bitte melden!

Grusz,

[email protected]

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Tess schrieb:
Hallo Tinka,

wie weit ist Dein Fall gediehen?

Ich habe jetzt auch eine Mahnung mit kurzer Fristsetzung von Nexnet erhalten, 4 Tage, dann würde es für mich teuer! Grund war eine angeblich fast 4-stündige Onlineverbindung, von der ich erst einen Monat später durch die Telecomrechnung erfuhr. Diese Verbindung muß durch den vergeblichen Versuch, eine angeblich für mich existierende Grußkarte zu öffnen, ausgelöst worden sein. Dadurch hatte sich Active 2 in meinem PC eingenistet.

Nexnet interessieren keine Gründe, sie gehen auf meine Erklärungen und Fragen nicht ein sondern schicken nichtssagende Formschreiben, die jedoch klar ihr Vorhaben, die Forderung von € 47,44 gerichtlich einzutreiben signalisieren.

Ist Dein Fall schon bei Gericht anhängig? Mich interessiert auch, wo hier der Gerichtsstand sein wird, am Wohnort des Klägers, also zuständiges Amtsgericht für Edertal (Kassel?), oder Berlin als Sitz von Nexnet oder Mainz als Sitz von Dtms, die angeblicher Netzbetreiber ist, für die Nexnet die Gelder eintreibt oder ist es der Wohnsitz des Beklagten?

Gruß
Tess
:santa2:
 
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