Wer trägt Inkassogebühren wenn Forderung überhöht ist?

Steppi

Frisch registriert
Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem. Mein Telefonanbieter (den Namen nenne ich hier nicht, ich habe mittlerweile gewechselt) stellte mir im Januar eine nachweislich überhöhte Rechnung und buchte den Betrag auch ab. Neben der Rückbuchung widerrief ich auch die Einzugsermächtigung. Ich teilte dem Unternehmen auch die Gründe für die Rückbuchung mit. In der Folge kamen weitere völlig ungerechfertigte Rechnungen, da nun auch keine Leistung mehr erbracht wurde. Diese Rechnungen wurden auch nicht beglichen und dem Unternehmen wurden die Gründe hierfür mitgeteilt. Gleichzeitig forderte ich eine korrigierte Rechnung und sagte die Begleichung einer solchen zu.

Unterm Strich wurden ca. 100 Euro gefordert, obwohl nur ca. 30 gerechtfertigt waren. Auf die zweite Mahnung teilte ich dem Unternehmen erneut mit, dass die Forderung überhöht ist.

Die Firma ignorierte meine Einwände scheinbar völlig und beauftragte eine Rechtsanwaltskanzlei mit der Beitreibung der überhöhten Forderung. Immerhin konnten wir klären, dass die Forderung zu hoch war und wir kamen bei der richtigen Hauptforderung an.

Jedoch fordert das Inkassobüro weiterhin, dass ich die vollen Gebühren für ihre Dienstleistung tragen soll. Meiner Meinung nach zu Unrecht.
 
AW: Wer trägt Inkassogebühren wenn Forderung überhöht ist?

Mein Hauptproblem bei der Antwort: Das Rechtsberatungsgesetz verbietet die Beratung im Einzelfall, es sei denn Du gehörst zu den Berechtigten (Rechtsanwälte, Verbraucherzentralen u.a.)
Grundsätzlich gilt: Inkassogebühren können dann geltend gemacht werden, wenn sie Verzugsschaden darstellen. Sie sind begrenzt durch die Kosten, die ein Gerichtsverfahren verursacht hätte.

Also ist zu prüfen, ob Du im Verzug warst. Falls ja, mit der Gesamtsumme oder nur mit einem Teilbetrag.
Ab wann warst Du in Verzug .
Fragen über Fragen ......
 
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