Wer kennt vollständige Nummer 0190 - 802xxx von Rapidspark?

RobertDeNiro

Frisch registriert
Hallo Leutz,

111 Euro soll ich laut Telekom Rechnung für einen elenden Dreck-Dialer von "Rapidspark" zahlen. Hey ich könnte gerade mal austicken!

Dieser verfluchte Dialer hat sich doch tatsächlich selbstinstalliert! Kann denn das wirklich sein? Ohne eine Zustimmung - startet ein Download? Ich hab die Pizza nicht bestellt!!!!! Warum soll ich dann dafür zahlen!

Das Prinzip scheint offensichtlich folgendes zu sein: Die Scharm vor einem Bekanntwerden läßt wohl sicher viele zahlen!

Kennt jemand die Einwahlnummer von "Rapidspark". Würde mir sicher weiterhelfen - denn nur mit vollständiger Nummer wird die Telekom die Reklamation weiterbearbeiten. Die Nummer bginnt mit 0190 - 802XXX.

Die letzten 3 Zahlen bräuchte ich, wenn ich bei der Reklamation vorwärts kommen will.

Kampf den elenden ........ der Dialer!

Robert

Ein Wort entfernt, siehe NUB , tf/moderator
 
Rapid

Hallo !

Die vollständige Nummer ist : 0190- 802018

Aber Achtung !!
Wie es scheint, wechselt er jeden Tag seine Nummer. (Zumindest vermutet)

Bei mir war es auch die 802018...

Hast du ne Ahnung von welcher Seite du den Dialer hast ?
 
Re: Wer kennt vollständige Nummer 0190 - 802xxx von Rapidspa

Hallo Robert,

RobertDeNiro schrieb:
Dieser verfluchte Dialer hat sich doch tatsächlich selbstinstalliert! Kann denn das wirklich sein? Ohne eine Zustimmung - startet ein Download? Ich hab die Pizza nicht bestellt!!!!! Warum soll ich dann dafür zahlen!

Durch die Zusendung unbestellter Sachen (wie z.B. Pizza, Bestellsoftware, Dialer usw.) oder die Erbringung sonstiger Dienstleistungen ohne ausdrückliches Einverständnis (Herstellung von Telekommunikationsverbindungen, Übermittlung von Ton-, Bild-, Sprachinhalten usw.) an/für einen Verbraucher wird kein Anspruch des Unternehmers begründet, 241a BGB.

D.h. kein vertraglicher Anspruch (auf Gegenleistung einer Kaufpreiszahlung, Dienst- oder Werkleistungs-Vergütung), kein sachenrechtlicher Anspruch (auf Herausgabe der Sache), kein bereicherungsrechtlicher Anspruch (auf Herausgabe eines rechtsgrundlos erlangten "etwas" wie z.B. einer Bereicherung in Form des Nutzungs- bzw. Gebrauchswerts), kein schuldrechtlicher Anspruch (auf Ersatz eines Schadens oder von fremdnützigen Aufwendungen).

Diese Bestimmung geht zurück auf die europäische Fernabsatzrichtlinie (.pdf). Aufgrund folgender Erwägung

"Die Absatztechnik, die darin besteht, dem Verbraucher ohne vorherige Bestellung oder ohne ausdrückliches Einverständnis gegen Entgelt Waren zu liefern oder Dienstleistungen zu erbringen, ist als nicht zulässig anzusehen"

wurde den Migliedsstaaten aufgegeben:

"Unbestellte Waren oder Dienstleistungen
Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um
- zu untersagen, daß einem Verbraucher ohne vorherige Bestellung Waren geliefert oder Dienstleistungen erbracht werden, wenn mit der Warenlieferung oder Dienstleistungserbringung eine Zahlungsaufforderung verbunden ist;
- den Verbraucher von jedweder Gegenleistung für den Fall zu befreien, daß unbestellte Waren geliefert oder unbestellte Dienstleistungen erbracht wurden, wobei das Ausbleiben einer Reaktion nicht als Zustimmung gilt."

Artikel 9 der EU-Richtlinie 97/7/EG

gal
 
Unbestellte Dialer sind kostemlos

sascha schrieb:
Wenns so einfach wäre, könnten wir uns einiges an Arbeit ersparen *seufz*

Amtsgericht Oldenburg, Urteil vom 11.Dezember 2003

"Dies ist für die Kunden eine unbestellte Ware, deren Empfang zum Teil noch nicht einmal bemerkt wird. Angesichts dieser Sachlage trägt der Vermittler der Verbindungen die Darlegungslast für die Bestellung der Vermittlung.

Ein Vertragsschluss zur Vermittlung von kostenpflichtigen 0190-Verbindungen ist von der Klägerin demzufolge nicht hinreichend dargelegt."

Es hätte also nicht einmal etwas genützt, Anbieter und Inhalt der über die Verbindung erbrachten Mehrwertleistungen zu benennen, weil auch damit noch keine "Bestellung" nachgewiesen wäre.

gal
 
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