Vorgehensweise bei Betrug im Internet

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jedi111111

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Dieser Brief habe ich nach Besuch der Staatsanwaltschaft Möchengladbach die mir den Rat gab dieses so zu Schreiben
Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie schreiben das ich vom 03.07 14 tage zurück auf ihre Seite gewesen sein sollte.
Dieses ist nicht der fall gewesen. Da sie meine Adresse haben und auch die Angebliche
IP-Adresse diese aber nicht mehr verwndend werden können nach Landgericht Darmstadt § 100 Abs. 1 und Abs. 3 TKG bieten keine rechtliche Grundlage für die von ihr durchgeführte generelle Speicherung der IP-Adresse. Von 28.02.2007
Ich gebe nun mehr bekannt dass ich nicht auf ihr Seite war.
Daher ist ihr beweis Führung nicht mehr gegeben.
Sollten Sie trotzdem weitere Schritte einleiten so sehe ich mich gezwungen eine Anzeige
Gegen unbekannt zumachen. Da wenn jemand auf der Seit war meine Daten strafrechtlich verwendend hat. Auch ist es mir Fragwürdig da sie angeblich eine bestätigungs- Mail bekommen haben sollen. Ich habe über meinen Porvider der Email keine solcher Email von Ihnen bekommen. Da auch man Sie einschlägig bei der Staatsanwaltschaft kennt schlage ich ihren vor die Rechnung als nichtig anzuerkennen. Wie geschrieben sollten sie das nicht machen Sehe ich mich gezwungen Anzeige auf Unbekannt zu machen
Mit freundlichen Grüssen
 
AW: Vorgehens weise bei Betrug im Internet

Sollten Sie trotzdem weitere Schritte einleiten so sehe ich mich gezwungen eine Anzeige Gegen unbekannt zumachen. Da wenn jemand auf der Seit war meine Daten strafrechtlich verwendend hat.
Da auch man Sie einschlägig bei der Staatsanwaltschaft kennt schlage ich ihren vor die Rechnung als nichtig anzuerkennen. Wie geschrieben sollten sie das nicht machen Sehe ich mich gezwungen Anzeige auf Unbekannt zu machen
Mit freundlichen Grüssen

Wer soll da angezeigt werden? Der die Pizza beim Pizzaservice bestellt hat? Wenn der Pizzaservice die Telefonnummer sich aufgeschrieben hat, kann man ja nachkommen wer den Anruf getätigt hat. Herausgabe des Telefoninhabers nur an Strafverfolger. Gleiches gilt bei E-Mail Addis die diese ... Firmen gespeichert haben und wenn diese nicht von einem Freemailer sind, der die Nutzer nicht verifiziert. Dann haben deren RA die Möglichkeit Akteneinsicht zu erlangen und der Nächste wird mit den entsprechenden Mail und Mahnungen überschüttet. :eek:
 
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