jedi111111
Frisch registriert
Dieser Brief habe ich nach Besuch der Staatsanwaltschaft Möchengladbach die mir den Rat gab dieses so zu Schreiben
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie schreiben das ich vom 03.07 14 tage zurück auf ihre Seite gewesen sein sollte.
Dieses ist nicht der fall gewesen. Da sie meine Adresse haben und auch die Angebliche
IP-Adresse diese aber nicht mehr verwndend werden können nach Landgericht Darmstadt § 100 Abs. 1 und Abs. 3 TKG bieten keine rechtliche Grundlage für die von ihr durchgeführte generelle Speicherung der IP-Adresse. Von 28.02.2007
Ich gebe nun mehr bekannt dass ich nicht auf ihr Seite war.
Daher ist ihr beweis Führung nicht mehr gegeben.
Sollten Sie trotzdem weitere Schritte einleiten so sehe ich mich gezwungen eine Anzeige
Gegen unbekannt zumachen. Da wenn jemand auf der Seit war meine Daten strafrechtlich verwendend hat. Auch ist es mir Fragwürdig da sie angeblich eine bestätigungs- Mail bekommen haben sollen. Ich habe über meinen Porvider der Email keine solcher Email von Ihnen bekommen. Da auch man Sie einschlägig bei der Staatsanwaltschaft kennt schlage ich ihren vor die Rechnung als nichtig anzuerkennen. Wie geschrieben sollten sie das nicht machen Sehe ich mich gezwungen Anzeige auf Unbekannt zu machen
Mit freundlichen Grüssen