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http://www.kanzlei-rader.de/?p=1348

Die ersten beiden Kartons liegen bereits bei der Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität in Frankfurt am Main. ...bei der StA FfM liegt noch kein Aktenzeichen vor.
Wieso Frankfurt am Main? Wen wunderts da, dass es dort bislang kein Geschäftszeichen gibt? Auch die StA Darmstadt hat ein entsprechendes Schwerpunktreferat, nämlich das, bei dem auch die vielen anderen Anzeigen eingebucht wurden/werden.
 
Ich würde mich nicht wundern Herr Rader wenn die beiden Pakte mit den Zeugenfragebögen in Frankfurt am Main verloren gehen.

Mit dem nächsten Paket warten bis Aktenzeichen vergeben!
 
Das weiß ich doch.

Ich habe es ja nur geschrieben, weil doch M. B. den von Akte doch auch mal das leere Büro von Tomas F. präsentiert hatte. :rolleyes:
 
Frau Ruepps residiert jetzt im Stacheldrahtbunker (Quelle Impressum der Hauptseite).
grosshandel-angebote.de schrieb:
Hier informieren wir Sie über die Dienstleistungen der Vendis GmbH aus Berlin.

Vendis GmbH
Borsigstraße 35
D-63110 Rodgau
Seit wann ist Berlin in Hessen?

Da gibt es einen fedoralen Anwalt aus Niedersachsen, der für Büttelborner Brüder nach Hessen ausgewandert ist. Dann arbeitet plötzlich dieser Anwalt anscheinend für den Stachedrahtkönig und außerdem gab es einen dubiosen Überfall auf ein Inkassobüro in Heusenstamm und nun das?

Man beachte die hinreichend bekannte Kooperation der verschiedenen Hessen untereinander ...

Ist das nun ein Joint Venture oder eine feindliche Übernahme gewesen?
 
Dass der fedorale Anwalt sein zützliches Tun auch für den Stacheldrahtkönig eröffnet hätte, ist mir allerdings neu? Und die östermännliche DIG ist doch schon seit Ewigkeiten inaktiv. Scheint so, als ob bei dem Einbruch sämtliche operativen Tätigkeitsmöglichkeiten abhanden gekommen wären.
 
Hallo!
Ich habe gestern eine Rechnung der Firma vendis GmbH bekommen, die unter www.Grosshandel-Angebote.de ein Abo für Adressen für Gewerbetreibende vertreibt. Ich habe durch ein großes Anmeldeformular den Hinweis rechts unten, dass die Leistungen kostenpflichtig sind, übersehen und mich angemeldet. Laut der Rechnung habe ich mit der Anmeldung ein Abo über 2 Jahre abgeschlossen, das mich 2x 284,17 € kosten soll. Auf meine Anfrage und Bitte bei der Firma, den Vertrag zu stornieren, wurde mir mitgeteilt, dass es sich um ein B2B-Geschäft handelt, bei dem für Gewerbetreibende das Widerrufsrecht nicht gilt und sie deshalb nicht bereit seien, mich aus dem Abo zu entlassen. Was kann ich tun? Wer weiß Rat oder hat Erfahrung mit der Firma? Ich habe unter
"Gute-Frage"de noch einen Eintrag zu der Firma gefunden, sonst bis jetzt noch nichts.
Vielen Dank! Lilli

Auf die Anfrage was man gegen solche Firmen machen kann gibt es nur ein Mittel,daß nennt sich Staatsanwaltschaft,jeder hier in Deutschland hat 14 Tage das Recht von egal was zurückzutreten.Ich habe sofort nach der Rechnung von 240 € das recht der 14 Tage in Anspruch genommen.Außerdem gibt es das Gewerbe Aufsichtsamt.Lassen Sie sich nicht veralbern.Ich hatte auch was anderes verstanden als ich das Durchlass.P.Hering
 
...jeder hier in Deutschland hat 14 Tage das Recht von egal was zurückzutreten...
Und genau das ist falsch!
Unter Kaufleuten gibt es weder ein 14 tg Rücktrittsrecht noch den Zwang der Buttonlösung.
Es gab allerdings Gerichte die einem Verbraucher der sich auf einer Gewerbeseite angemeldet hatte und diese Seite keinen Gewerbenachweis verlangt hatte im NACHHINEIN deswegen zugestanden daß der Rücktritt innerhalb der 14 Tage anzuerkennen sei.
 
jeder hier in Deutschland hat 14 Tage das Recht von egal was zurückzutreten.
Nein, Verträge sind in Deutschland grundsätzlich einzuhalten. Nur wenn der Gesetzgeber ausnahmsweise ein Recht zur Rückabwicklung gibt ist das anders. Für private Endverbraucher sind Widerrufsrechte als Hauptfallgruppen geregelt im Fernabsatz, bei Haustürgeschäften und Verbraucherkreditgeschäften (zusätzlich gibt es noch ein paar "Exoten" wie Timesharing usw.) Dort kann man -als Verbraucher- innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der ordnungsgemäßen Belehrung über das Widerrufsrecht widerrufen.
 
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