Urteil: Partnerprogramm-Betreiber haftet für Affiliates

TSCoreNinja

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Interessantes Urteil im Heise Newsticker:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/65107
Urteil: Partnerprogramm-Betreiber haftet für seine Affiliates
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Köln (Az. 31 O 8/05) vom 6. Oktober 2005 haftet der Anbieter eines Partnerprogramms auch ohne eigene Kenntnis für Rechtsverstöße eines Affiliates. Im konkreten Fall hatte dieser in den HMTL-Metatags seiner Website, auf der für den Partnerprogrammbetreiber geworben wurde, geschützte Kennzeichen eines Mitbewerbers verwandt. Das Gericht sah darin einen Verstoß gegen Wettbewerbs- und Markenrecht, für den auch der Beworbene einzustehen habe.
Gilt dies dann nicht eigentlich auch fuer modifizierte Autodialer ala Teleflate? Naja, das Thema hat sich ja eh inzwischen weitgehend erledigt.

Aus meiner Sicht ist das Urteil sehr zu begruessen, da hier die Verlagerung des Risikos auf Unbekannte/nach Panama erheblich erschwert wird.
 
Wie im Link bereits zu lesen - das Urteil ist unhaltbar.

Niemand kann so etwas leisten: "Eine Überprüfungspflicht des Programmbetreibers in Bezug auf Tausende, nicht selten Millionen Affiliates würde nach Meinung von Bücking dem "Aus" dieser Marketingform gleichkommen." - Recht hat er.

P.S.: Ich bin nicht am Verfahren beteiligt.
 
Ok, in dieser Pauschalität ist es vielleicht wirklich unhaltbar. Dann müssen andere Gerichte das eben genauer klären... Als Laienjurist würde ich aber schon sagen, dass eine gewisse Verantwortung besteht für alles, was im Zusammenhang mit einer Handlung geschieht, in deren Zusammenhang Vermögensgegenstände bewegt werden...
(wie ist das etwa bei Werbelinks auf Portalen?)


[off topic]
bei der von TSCN erwähnten Firma lag der Fall doch etwas anders als in dem vom Urteil. Damals gab es das, was einige hier beobachten konnten und das, was von der Firma vorgebracht wurde. Obwohl damals hier im Forum die richtigen Fragen gestellt worden sind, verlief die Sache auch dank der megaschnellen Deregistrierung irgendwie im Sande...
[/off topic]
 
Aka-Aka schrieb:
Als Laienjurist würde ich aber schon sagen, dass eine gewisse Verantwortung besteht für alles, was im Zusammenhang mit einer Handlung geschieht, in deren Zusammenhang Vermögensgegenstände bewegt werden...
Gilt aber IMHO nur dann, wenn ich Einfluss und "unmittelbare" Kontrollmöglichkeiten habe. Ich kann aber wohl kaum für im Quelltext (unsichtbar) versteckte Bezeichnungen auf fremden (mir ggf. sogar unbekannten) Seiten* haften - jedenfalls nicht, so lange mir nicht positive Kenntnis und danach Untätigkeit nachgewiesen werden kann...

*Kenne ich zwingend alle Domains meiner Affiliates? Amazon z.B. jedenfalls wohl nicht ...
 
Teleton schrieb:
Nöö, aber Du könntest zumindest wie vom Gericht vorgeschlagen eine "BaBa"-Liste übergeben und Deine Werbeschergen vertraglich anhalten keine fremden Kennzeichen zu verwenden.
Ich darf hervorheben und fragen:
"Könntest" sicherlich - aber haftend "muss"?? :gruebel:
 
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