Urteil: Anrufe zu Marktforschungszwecken sind ohne Einwilligung zulässig

stieglitz

Mitglied
Na Prosit, da kann man ja in Zukunft jeden Spam Anruf als Meinungsumfrage deklarieren.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/83627
Da eine repräsentative Forschung nur durch Telefonanrufe möglich sei, dürfen Marktforschungsunternehmen Bürger auch ohne deren vorherige Einwilligung zu Hause anrufen. Dies hat jüngst das Amtsgericht Frankfurt am Main entschieden (Az. 32 C 1115/06-22). Anschlussinhaber würden bei solchen Erstanrufen nur gering belästigt. Die Erhebung von Telefonnummern zur anschließenden Kontaktaufnahme ist auch ohne vorherige Einwilligung nach Paragraph 28 Absatz 1 Nr. 2 des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zulässig.
 
AW: Urteil: Anrufe zu Marktforschungszwecken sind ohne Einwilligung zulässig

so eindeutig ist das nicht, im letzten Absatz:
In Hamburg sieht die Rechtslage bei der Zulässigkeit von Erstanrufen
ohne Einwilligung mittlerweile anders aus. Das Landgericht Hamburg hob eine
Entscheidung des Amtsgerichts vom Oktober 2005 auf, nach der derartige
Anrufe von Marktforschungsunternehmen mit dem Argument der fehlenden
Werbeabsicht noch zulässig waren
da muß wohl erst eine noch höhere Instanz für Rechtsicherheit sorgen.
 
AW: Urteil: Anrufe zu Marktforschungszwecken sind ohne Einwilligung zulässig

Zu diesem Thema gibt es bei antispam ein sehr langen und ausführlichen Thread, in dem sich auch die Lobbyvertreter mit ihren Argumenten zu Wort melden und diese samt und sonders widerlegt werden.
Grundsatzdiskussion und Streitereien zum Thema Telefonmarketing und Werbung - Antispam e.V.
Und wenn hundert Gerichte es für legal erklären würden:
Meine Reaktion auf solche Belästigungsanrufe kann mir kein Gericht vorschreiben.
 
AW: Urteil: Anrufe zu Marktforschungszwecken sind ohne Einwilligung zulässig

Und wenn die sich hundert mal damit rausreden wollen, dass der Anruf erlaubt sei, MEINE Erlaubnis brauchen die auch noch und das sage ich denen sehr deutlich.

LG Nanni
 
AW: Urteil: Anrufe zu Marktforschungszwecken sind ohne Einwilligung zulässig

Richtig. Auch wenn die keine Erlaubnis brauchen mich anzurufen hilft ihnen das nix, wenn ich nicht antworte.
 
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