Unverlangte und ohne Vertragsabschluss zugesandte Vertragsbestätigungen

dvill

Aktiv
Landgericht Bonn am 3.7.07:
Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft oder von Ordnungshaft bis zu 6 Monaten

zu unterlassen,

im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs Verbrauchern unverlangt und ohne Vertragsabschluss Vertragsbestätigungen zuzuschicken bzw. zuschicken zu lassen mit der Bezugnahme auf ein vorangegangenes Telefongespräch.
Die Verbraucherzentralen ringen mit der Hydra. Da fällt es nicht so doll auf, dass das Verbraucherministerium sich derzeit scheintot stellt.
 
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