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Landgericht Bonn am 3.7.07:
Die Verbraucherzentralen ringen mit der Hydra. Da fällt es nicht so doll auf, dass das Verbraucherministerium sich derzeit scheintot stellt.Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft oder von Ordnungshaft bis zu 6 Monaten
zu unterlassen,
im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs Verbrauchern unverlangt und ohne Vertragsabschluss Vertragsbestätigungen zuzuschicken bzw. zuschicken zu lassen mit der Bezugnahme auf ein vorangegangenes Telefongespräch.