Teure Abmahnwelle trifft private ebay-Verkäufer

Naja, wenn ich als Ebay-Verkäufer Zweifel an der Abmahnung hätte, dann würde ich sie wahrscheinlich unterschreiben, aber die Anwaltsgebühren nicht bezahlen. Danach müßte die Abmahnung vom Amtsgericht im Wege einer Honorarklage der Anwälte überprüft werden. Dadurch würde das Kostenrisiko sinken und vor dem Amtsgericht herrscht auch kein Anwaltszwang.
Anwaltsschnellschüsse können so auch nach hinten losgehen:
http://www.rechtsanwaltmoebius.de/urteil/abmahnung_kosten.htm
 
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