Talkline und die Knoedel Holding

Auch wenn die Talkliner auf die Forderung gegen mich verzichten, muss dies noch gegenüber ihren Handlangern durchgesetzt werden. :evil:
Im übrigen halte ich es wie KatzenHai: Seite 2 ist zu weit weg. :lol:
Also Schreiben an (...):

Code:
Sehr geehrte Frau K.
am 11.11.03 ist mir von der Fa. Talkline ein Schreiben zugegangen, in dem auf die bisher gegen mich erhobene Forderung verzichtet wird. Ich bitte diesen Forderungsverzicht rechtskräftig mir gegenüber zu bestätigen.

In meinem Schreiben vom 19.10.03 habe ich Sie aufgefordert, zu Erklären gegenüber wem Sie sich, berühmt haben, eine Forderung gegenüber mir zu haben. Diese Antwort steht noch aus und wird hiermit ausdrücklich angemahnt.

Ebenso sind Sie in diesem eben erwähnten Schreiben also auch aufgefordert worden, die in der Forderungsaufstellung aufgeführten Beträge zu erläutern.

1.	Der von Ihnen und Ihrem Mandanten aufgeführte Posten CHAT – 0190-er Nummer – bedarf einer Erklärung. Bitte erläutern Sie mir den Zweck dieses Eintrags.

2.	Der unter „KontoFK“ aufgeführte Posten bedarf ebenso einer Erläuterung. Bitte bestätigen Sie mir, dass Sie das in Ihrem Schreiben genannte Konto Nr. 63 11 36 900 bei der Commerzbank Frankfurt/Main BLZ. 500 400 00 als Treuhandkonto für Ihre vermeintliche Forderung an mich eröffnet haben. Benennen mir bitte in diesem Zusammenhang, die Person, die für dieses Konto bevollmächtigt ist.

Für mich stellt sich Ihr Verhalten und das Ihrer Auftraggeber als Versuch des Betruges und der Geldwäsche dar. 
Die Beantwortung meiner hiermit angemahnten Fragen erwarte ich bis zum 01.12.03. 
Sollten Sie diese Frist verstreichen lassen, werde ich die bei der Staatsanwaltschaft Cottbus vorliegende Anzeige auf Sie erweitern. 

Ich fordere Sie unter Berufung auf das Datenschutzgesetz ausdrücklich auf, keinerlei weitere Auskünfte an Dritte zu erteilen, die diese vermeintliche Forderung betreffen.  
Bei Zuwiderhandlung werde ich auch in diesem Punkte strafrechtlich gegen Sie vorgehen.

Mit freundlichem Gruß
 
Mahnbescheid

@Jurist, @anna, @Rechenknecht und alle Knoedel-Fans

Habe vergangene Woche eine auffallend gelben Brief mit "förmlicher Zustellung" bekommen. Voilá der Mahnbescheid!

Heute schicke ich meinen TOTALEN Widerruf an das Mahngericht und harre der Dinge die da noch kommen / oder auch nicht.

Herzliche Grüße

Schwesterlein
 
Widerspruch

Als Hinweis für den Antragsgegner stand da:

"Bitte überlegen Sie sorgfältig, ob Sie im Recht sind, und beachten Sie die Hinweise des Gerichts zum Mahnbescheid."

Genau das tue ich schon seit Januar 03! Wenn Kalk-Line, Indumm, (...) und Konsorten das doch auch tun würden!
 
Re: Mahnbescheid

Schwesterlein schrieb:
Herzchen auch zurück in die Berge! Liegt bei Euch schon Schnee? Aber immerhin hast Du ja den Schnee von gestern, der, auf dem die Talkline jetzt talwärts fährt. Wünsche Dir jedenfalls alles Gute - Hals und Beinbruch! Und wenn Axe und & Co. ihr Prozessausfallrisiko anhand der derzeitigen Meinungsbildung bei Gericht richtig einschätzen, dann ist hier Schluss mit lustig und sie kommen ohne Bläsuren und weiteres Menkenkel ins Ziel.
 
Re: Mahnbescheid

Schwesterlein schrieb:
@Jurist, @anna, @Rechenknecht und alle Knoedel-Fans

Habe vergangene Woche eine auffallend gelben Brief mit "förmlicher Zustellung" bekommen. Voilá der Mahnbescheid!

Heute schicke ich meinen TOTALEN Widerruf an das Mahngericht und harre der Dinge die da noch kommen / oder auch nicht.

Herzliche Grüße

Schwesterlein

Hallo Schwesterlein.

Hattest Du eigentlich Anzeige gegen K,T,I,A erstattet?

Habe Post von der Staatsanwaltschaft erhalten. Darin wird mir mitgeteilt, dass das Verfahren gegen TL und Konsorten eingestellt
wurde, weil "die Ermittlungen keinen genügenden Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage biete".
Hier der vollständige Text:
Code:
das Verfahren ist eingestellt worden, weil die Ermittlungen keinen genügenden Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage bieten.

Die Geschäftsleitung der Firma Talkline hat sich zum Tatvorwurf, wie aus dem in Kopie anliegenden Schreiben ersichtlich, eingelassen.

Den Beschuldigten kann nicht mit der erforderlichen Sicherheit widerlegt werden, dass sie anfangs davon ausgingen, dass die Firma , “Knoedel Holding ApS“ 25,00 Euro an Sie zurück überweisen werden würden. und es den Beschuldigten anschließend - nachdem Sie diese Irrtum aufgeklärt hatten - aus mangelnder geschäftsinterner Organisation (fehlende Flexibilität in der eigenen Kostenabteilung) nicht gelang, das Eintreiben der tatsächlich nicht bestehenden Forderung gegen Sie durch die lnkasso- Firma bzw. die Rechtsanwälte einzustellen.

Insbesondere kann den Beschuldigten nicht nachgewiesen werden, dass sie mit dem Willen handelten, sich auf Ihre Kosten an dem Betrag in Höhe von 25,00 Euro zu Unrecht zu bereichern, so dass es am Nachweis einer (versuchten) Erpressung fehlt. Auch die übrigen in Betracht kommenden Straftatbestände,  insbesondere eine (versuchte Nötigung) scheitern ebenfalls am fehlenden Nachweis der subjektiven Tatseite.
Ich habe das Verfahren daher eingestellt.

Auf die anliegende Beschwerdebelehrung weise ich hin.

Bin mir jetzt noch unschlüssig, ob ich das Schreiben der Intrum bereits ein stelle.

In Ausschnitten:
nach Durchsicht des dieser Sache zugrunde liegenden Schriftwechsels und Aufklärung des Sachverhalts bei der sachbearbeitenden Abteilung in Elmshorn, muss ich Ihnen mitteilen, dass der erhobene Vorwurf der versuchten Erpressung nicht haftbar ist.

Die Anzeige lautete auf alle bereits bekannten und besprochenen § und alle sonstigen betroffenen Rechtsvorschriften.

Da die Forderung seitens des Talkline EDV- Systems jedoch weiterhin als sog. „offene Forderung“ geführt wurde, weil wohl davon ausgegangen wurde, dass die Firma „Knoedel Holding ApS" den steitgegenständlichen Betrag an Herrn Rechenknecht auskehren würde, kam es dazu, dass der Fall maschinell an unseren lnkassopartner Intrum Justitia übergeben wurde. Hierdurch ist zu erklären, dass die Intrum Justitia GmbH Herrn Rechenknecht unter dem 14. und 29.O7.2003 und die Rechtsanwälte (...) & Kollegen in dessen Auftrag am 08.09.2003 zum Ausgleich der erhobenen Gebühren aufforderten.

Sowohl die sachbearbeitenden Mitarbeiter als auch die Geschäftsführung der Talkline GmbH & Co. KG bedauern dies ausdrücklich. Der Vorgang wurde zwischenzeitlich in unseren Systemen gestoppt und die in Rede stehende Forderung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz ausgebucht. Wir möchten darauf hinweisen, dass weder die Talkline GmbH & Co KG noch deren Geschäftsführung und Mitarbeiter Interesse an der Durchsetzung einer Forderung haben, hinsichtlich derer seitens der Firma „Knoedel Holding ApS" bereits eine Rückzahlung des in Rede stehenden Betrages zugesagt wurde. Es sollte lediglich zur Vereinfachung des Verfahrens die Herrn Rechenknecht seitens der Firma „Knoedel Holding ApS" angebotene Vorgehensweise durchgeführt werden.

Wir haben Herrn Rechenknecht mit anliegendem Schreiben, welches wir zu ihrer Kenntnisnahme übersenden, unser Bedauern zu diesem Vorfall ausgedrückt und ihm versichert, dass die streitgegenständliche Forderung ausgebucht wurde.
Wir hoffen, durch dieses Schreiben zu einer lückenlosen Aufklärung des Sachverhalts beigetragen zu haben. Für Rückfragen stehen wir selbstverständlich unter der o.g. Rufnummer gern zur Verfügung.
 
@ Rechenknecht


Gratulation. Immerhin hast du erreicht, dass Sie um aus der strafrechtlichen Schlinge zu kommen, schnell die zivilrechtliche Front begradigt haben. Auch das ist ein Erfolg. Und Erfolg ist, was am Ende zählt.


Falls Du Beschwerde einlegen wolltest, solltest Du per PN mit Schwesterlein Kontakt aufnehmen und ihr Aktenzeichen übermitteln. Daraus könne die StA ersehen, dass es nicht um Missgeschicke in der Buchhaltung geht, sondern ein System dahintersteht.
 
Re: Mahnbescheid

Mal eine Verständnisfrage an Rechenknecht/Jurist:

Rechenknecht schrieb:
Da die Forderung seitens des Talkline EDV- Systems jedoch weiterhin als sog. „offene Forderung“ geführt wurde, weil wohl davon ausgegangen wurde, dass die Firma „Knoedel Holding ApS" den steitgegenständlichen Betrag an Herrn Rechenknecht auskehren würde, kam es dazu, dass der Fall maschinell an unseren lnkassopartner Intrum Justitia übergeben wurde.

Wenn ich das richtig Verstehe sind doch Generalabtretungen nicht zulässig. Wenn bei denen das alles maschinell ablief ist eigentlich nicht damit zu rechnen, das die eine spezielle Einzelabtretung abgaben.

Kann man da nicht noch eine Schlinge für irgendeinen der 'Mitverdiener' auslegen???
 
@ Der Genervte


Solche Abtretungen sind zulässig. Doch wenn der Gläubiger die Abtretungs-Urkunde nach § 410 BGB will, wird es schwierig, Das kann der Workflow nicht leisten.
 
@Jurist, Genervter

was mich an der Sache mit den Abtretungen wundert:

Warum bekommen die es nicht gebacken, neben der Generalabtretung im Gerichtsverfahren die Buchungsbelege vorzulegen (Annahme ohne Erklärung, § 151 BGB)? Dann wäre die Abtretung bewiesen.

Counselor
 
Vorab meinen Dank an die Moderatoren und alle fleißigen Poster, die es mir ermöglicht haben, diese Geschichte zu einem vorläufigen Ende zu bringen. :bussi:

Ich habe gestern Abend lange darüber nachgedacht, ob, und wie intensiv ich weiter mit der Talkline und Ihren Helfern streiten werde.
Fakt ist für mich, dass sie bis jetzt nicht dargelegt haben, an wen sie die Forderungen noch weiter gegeben haben. Schließlich wird im Schreiben der TL weiterhin von einer „streitgegenständliche Forderung“ gesprochen. Oder eben nicht weiter gegeben haben. :x
Meine Frage an Schwesterlein, ob sie Anzeige erstattet hatte, ist in diesem Zusammenhang auch wichtig. Ich sehe nämlich nicht ein, dass, bei gleichem Dialer, von Fa. Talkline mit zweierlei Maß gemessen wird und erst nach Einschalten der StA dort eine Reaktion erfolgt. :evil: Meine Fragen zu den in der Forderungsaufstellung genannten Posten sind auch noch nicht beantwortet.
Ebenso sind Sie in diesem eben erwähnten Schreiben also auch aufgefordert worden, die in der Forderungsaufstellung aufgeführten Beträge zu erläutern.

1. Der von Ihnen und Ihrem Mandanten aufgeführte Posten CHAT – 0190-er Nummer – bedarf einer Erklärung. Bitte erläutern Sie mir den Zweck dieses Eintrags.

2. Der unter „KontoFK“ aufgeführte Posten bedarf ebenso einer Erläuterung. Bitte bestätigen Sie mir, dass Sie das in Ihrem Schreiben genannte Konto Nr. 63 11 36 900 bei der Commerzbank Frankfurt/Main BLZ. 500 400 00 als Treuhandkonto für Ihre vermeintliche Forderung an mich eröffnet haben. Benennen mir bitte in diesem Zusammenhang, die Person, die für dieses Konto bevollmächtigt ist.

Für mich stellt sich Ihr Verhalten und das Ihrer Auftraggeber als Versuch des Betruges und der Geldwäsche dar.

Angeblich war der Aufwand einer jetzt möglichen Ausbuchung damals mit erheblichem Aufwand verbunden. Hä? :gruebel:

Diese Vorgehensweise wurde gewählt da ein einzelner Eingriff in den EDV-gestützten Forderungslauf der Talkline GmbH & Co. KG aufgrund dessen technischer Komplexität nur mit verhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist.
Und des weiteren hatte ich nicht belegt, dass es ein unautorisierter Dialer war, der diese Verbindung aufgebaut hatte. Ich bitte euch. In einem meiner Schreiben an TL wurde darauf hingewiesen, dass natürlich alle Beweise – also auch der Dialer – an die StA übergeben wurde. :wall:
Rechenknecht hatte ein Verbindungsentgelt in Höhe von 21,5517 Euro netto für eine Verbindung von 13 Sekunden Dauer auf seiner DTAG- Rechnung vorgefunden. Es handelte sich hierbei um einen Dienst der Firma „Knoedel Holdings ApS“. Diesen Betrag war Herrn Rechenknecht wohl abgebucht worden, woraufhin er die Lastschriftermächtigung widerrufen und den Betrag wohl zurück hat buchen lassen. Er begründet dies damit, dass ein Vertragsverhältnis zwischen ihm und der Talkline GmbH & Co. KG nicht zustande gekommen sei, da ein unautorisierter Dialer die in Rede stehenden Verbindungen aufgebaut hätte. Ein substantiierter Vortrag zur Stützung dieser Behauptung und entsprechende Nachweise wurden nicht erbracht.
Und weiter hat TL mich nur missverstanden. Klar nach 13 Schreiben mit Einsprüchen kann es schon missverständlich sein wenn sich immer noch jemand gegen die Geschäftspraktiken wehrt. :devil2:
Die Talkline GmbH & Co. KG hat Herrn Rechenknecht dann unter dem O8. Mai 2003 die Anschrift der Firma „Knoedel Holding ApS" mitgeteilt, damit sich dieser direkt an diese wenden kann. Um ihm dies zu ermöglichen, wurde ihm seitens der Talkline GmbH & Co. KG eine Frist zur Klärung bis zum 09.06.2003 eingeräumt Herr Rechenknecht teilte dann mit Schreiben vom 23.05.2003 mit, dass die Firma „Knoedel Holding ApS" auf die Geltendmachung der Forderung verzichtet habe. Diese Erklärung der Firma ,,Knoedel Holding ApS" fügte er anbei. Dabei hatte die Firma ,,Knoedel Holding ApS“ Herrn Rechenknecht via e-mail unter dem 14.05.2003 mitgeteilt, dass diese die die Beanstandung des Herrn Rechenknecht annehme und Herrn Rechenknecht den Betrag zurück zahlen werde. Hierzu wurde - Herr Rechenknecht um Mitteilung Seiner Bankverbindung gebeten, damit er den Betrag in Höhe von 25,00 Euro schnellstmöglich erhalte. Seinerseits wurde er gebeten, sobald der Zahlungseingang bei ihm erfolgt sei, den Betrag bei der Talkline GmbH & Co. KG zum Ausgleich zu bringen.
Der StA hat in seinem Schreiben als Betreffzeile lediglich geschrieben: „wegen versuchter Erpressung pp.“
Wie sag ich es einem Staatsanwalt, dass er durch sein Handeln eine Strafvereitelung im Amt begeht? Schließlich hatte dieser bereits im ersten Schreiben mitgeteilt, das er keine Veranlassung sieht gegen so ein großes Unternehmen vorzugehen. :rotfl:
:withstupid:
 
Strafanzeige

@alle

Ich suche noch einen Sponsor, der mir die Anwaltskosten auslegt. Nein, Strafanzeige habe ich nicht gestellt, weil ich nur über Verkehrs-RS verfüge. Hätten die versucht, mir ein virtuelles Auto anzudrehen, dann hätte ich jetzt gute Karten. Leider hat mein Bruder schon vor Eintreffen der 1. Rechnung alle Dialer-Spuren beseitigt. Die Polizei hätte sicher abgewunken und mich heim geschickt. Sorry!
 
Was sagt man dazu. Habe heute Post von RA. A. aus D. Poststempel 03.12.03.
Datum: 27.11.03
Überfällige Forderung von: TALKLINK GmbH & Cc. KG
Providerforderung Rechnung 000000xxxxxx vorn 14 02.03


Sehr geehrter Herr Rechenknecht,

die nachstehend aufgeführte Forderung steht immer noch zur Zahlung offen. Sie haben nochmals Gelegenheit, die Gesamtschuld bis zum 07.12.03 auszugleichen.
Hauptforderung (en) 0.00 EUR
Zinsen (5.00 %~Punkte üb. Basisz. ab 30.03.03) 1.00 EUR
Mahnspesen 2.50 EUR
Inkassokosten 14.36 EUR
Kontoführungskosten 15.00 EUR
Ermitt. + Ausk. Kosten 0.65 EUR
Porto des Inkassounternehmens 1.65 EUR
Anwaltskosten 19.41 EUR
Gesamtforderung per 07.12.03 54.79 EUR

Beigefügten Zahlschein bitten wir zu verwenden. Nach fruchtlosern Ablauf der Frist sind wir gezwungen, weitere Maßnahmen gegen Sie einzuleiten

Sollten Sie die Forderung nicht in einer Summe zahlen können, unterbreiten Sie uns innerhalb gleicher Frist einen Ratenzahlungsvorschlag

Mit freundlichen Grüßen
Ich beantrage eine Merkbefreiung.
 
Noch was spaßiges:
Überfällige Forderung von TALKLINE GmbH & Co. KG
Providerforderung Rechnung xxx
Sehr geehrter Herr Rechenknecht,

wir bestätigen Ihnen hier mit, daß die Forderung zu oben genannter Inkassonummer erledigt ist.

Das Inkassoverfahren wurde bei uns eingestellt und der Fa1l abgeschlossen.


Mit freundlichen Grüßen
Intrum Justitia Inkasso GmbH

*** FAIR PAY ***
PLEASE !!!

Kein Quatsch, alles wahr.
:rofl: :rofl: :rofl:
 
@Rechenknecht -

ist geil, nicht?
Was Textbausteine und simpel gestrickte Mitarbeiter doch für unsinnige Aussagen für teures Porto in die Welt setzen können.

Eitelkeiten gibt's da offensichtlich keine - MIR wäre ein solches Schreiben an einen "Schuldner" jedenfalls grottenpeinlich ...
 
Post von den Axtmännern

@alle

Habe Antwort von Axmännern auf meinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid: Pauschales blablabla, Auflistung der Forderung und Kosten (insg. rd. € 132,-) und Fristsetzung 30.12.03 für die Zahlung, aber überhaupt keine Abtretungserklärung. Dafür gab´s ´ne weitere Drohung weitere Schritte einzuleiten! Eigentlich ist dieser Serienbrief doch völlig überflüssig, oder?

Denke, ich formuliere ein Fax, worin ich die Abtetungserklärung anmahne und sonst nichts weiter. Vielleicht ein Tannenzweigerl mit einem Kerzerl drauf....? :tannenbaum:

Grüße aus dem leicht überzuckerten Bayern

Schwesterlein
 
Solltet Ihr eine Kopiervorlage brauchen, nachfolgend also mein Fax an die (...). Ich kann´s einfach nicht lassen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihr Schreiben vom vergangener Woche betrachte ich – ungeachtet aller anderen Einwände - als gegenstandslos, weil Sie es bisher versäumt haben einen Nachweis im Original über die Abtretung der Forderung an Sie zu erbringen.

Der Nachweis über eine wirksame Abtretung ist nur dann geführt, wenn die Originalabtretungsurkunde übersendet wird und damit den Anforderungen des § 410 BGB genügt – vgl. insoweit OLG Köln, Urt. v. 20.9.1999 , Az: 16 U 25/99. Die Vorschrift des § 410 BGB verlangt die Aushändigung einer Urkunde, d. h. einer verkörperten Gedankenerklärung, die geeignet und bestimmt ist, im Rechtsverkehr Beweis zu erbringen und den Aussteller (§ 126 BGB) erkennen lässt.

Gleiches gilt für Intrum Justitia!

Das Amtsgericht Kitzingen hat nunmehr mit Urteil vom 11.09.2003 (Aktenzeichen: 1 C 198/03) entschieden, dass eine sogenannte Aktivlegitimation von Intrum Justitia Inkasso nicht besteht. Die Abtretungsvereinbarung ist nach Ansicht des Amtsgerichtes nicht wirksam, da einzelne Forderungen von der Abtretungsvereinbarung nicht erfasst sind. Nach Ansicht des Amtsgerichtes stellte diese Abtretungsvereinbarung nur einen Rahmenvertrag dar, auf Grund dessen künftig gesonderte Abtretungen erfolgen sollen. Da dies anscheinend nicht geschieht, bestehen somit schon erhebliche Zweifel, ob Intrum überhaupt berechtigt ist, diese Forderungen in eigenem Namen geltend zu machen.

Sie waren nicht berechtigt einen gerichtlichen Mahnbescheid zu erwirken, weil die Forderung aus bekannten Gründen strittig ist. (siehe Fax vom 23.09.2003 und zahlreiche Schreiben in den vergangenen Monaten) Machen Sie Ihre Hausaufgaben!


Mit freundlichen Grüßen

Muss ich meiner Schwester eine Vollmacht geben, damit ich über die Jahreswende bis Mitte Januar keine Termine versäume?
 
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