Talkline und die Knoedel Holding

Heiko schrieb:
Wenn sie einräumen, dass sie den Betrag zurückzahlen wollen (und damit auch gleichzeitig, dass keine Grundlage für die Forderung besteht), warum sollst Du dann überhaupt zahlen?
Ich versteh die Logik dahinter nicht?
"Wir haben zwar keinen Anspruch gegen Sie, Sie müssen aber an Fa. X zahlen und bekommen das Geld von Fa. Y zurück"

Kann mir mal jemand auf den richtigen Zug helfen?


Diese Logik ist nicht zu verstehen. Aber schön ist das Angebot doch. So würde ich Talkline anbieten, ihr den Rückzahlungsanpsruch gegenüber Knoedel anzutreten. Dann können die es unter sich ausmachen.

Das Angebot ist auch deshalb so schön, weil es ein alter Grundsatz ist, dass nicht gefordert werden kann, was sogleich wieder zu erstatten ist.

"Dolo facit, qui petit, quod (statim) redditurus est" - Arglistig handelt, wer fordert, was er selbst zurückerstatten muss. (oder, was sein Geschäftspartner zurückerstatten muss.) Auch wenn das Zitat aus dem römischen Recht kommt, der Grundsatz gilt auch heute noch in unserem Zivilrecht, das sich aus dem römischen Recht heraus entwickelt hat.
 
Auf ein weiteres...

Zu früh gefreut!
Vergangenen Freitag habe ich bei der Inspektion meines Kontos wieder einen Posten der Telekom gefunden. Rechnung vom 31.01.03 unerlaubte Abbuchung von € 13,72. Das Geld habe ich mir bereits wiedergeholt und ein Fax an meinen persönlichen Sachbearbeiter bei der TK geschickt. Die ausstehende Antwort auf mein Fax von vom 13.03. habe ich ebenfalls angemahnt.
Allerdings fand ich dann am Abend einen 5-Zeiler-Brief im Briefkasten, worin mein "TK-Betreuer" es bedauert, dass er mir den Content-Anbieter nicht mitteilen kann, weil ich damals keinen Einzelverbindungsnachweis mit ungekürzter Zielrufnummer beantragt habe. ..."Wir bedauern, Ihnen keine positivere Nachricht geben zu können, hoffen aber trotzdem Sie künftig wider (das "e" fehlt tatsächlich!) als zufriedenen Kunden der Deutschen Telekom AG ansehen zu dürfen."

:argue:

Meine Antwort an die TK per Fax:

Sehr geehrter Herr yyyyy,

Ihr Schreiben vom 03. April 2003 habe ich erhalten, nachdem ich gegen die Lastschrift Einspruch eingelegt hatte.
Dass ich keinen Einzelverbindungsnachweis angefordert hatte, stimmt so nicht. Dass ich nicht vorsorglich - für den Fall, dass die Telekom Geld für Dialer-Verbindungen von mir haben möchte - diesen schon vor der Rechnung vom 31.01.03 getan habe, bedauere ich natürlich. Allerdings habe ich das schnellstmöglich - und zwar rückwirkend zum Jahresanfang - getan, wie Sie aus der Bestätigung für den Online-Rechnungsauftrag (geht nur in Verbindung mit einem Einzelverbindungsnachweis) ersehen können:
.............................
Sehr geehrte Frau xxxxx,

vielen Dank fuer Ihre Bestellung, die unter der Internet-Eingangsnummer:
--- xxxxxxxxxxxxxxx---
entgegengenommen wurde.


Sie haben bestellt:

Anzahl: 1
Artikelbezeichnung: Rechnung Online - Kostenkontrolle per Klick
Bestellnummer: xxxxxxStueckpreis: kostenfrei
Gesamtpreis: kostenfrei
..................................

Die Telekom kennt sicher den fraglichen Content-Anbieter, schließlich müssen Sie für diesen Geld eintreiben. Ich bin gerne bereit die strittigen € 13,72 zu bezahlen, wenn Sie mir darlegen können, für wen der Betrag bestimmt ist und dass es sich hierbei nicht um eine betrügerische Firma handelt.

Mit freundlichen Grüßen


Soweit sogut!
 
Talkline & Knoedel Holding

@Jurist
Ich habe denen bereits mitgeteilt, dass sie es unter sich ausmachen sollen.

MEINE E-MAIL AN TALKLINE

Date: Thu, 27 Mar 2003 13:10:58 0000
To: [email protected]
Cc: [email protected]
From: freenet.de>
Subject: DTAG Rechnung 944 960 0572



Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Sie der anhängenden E-Mail der Fa. Knoedel Holding entnehmen können, ist Ihre Forderung unberechtigt.
Setzen Sie sich also mit dieser direkt in Verbindung, um die Angelegenheit zu klären.

Mit freundlichen Grüßen
DH

From: "Henrik Hornbek" <[email protected]>
To: "freenet.de>
Subject: RE: Verbindung zu 0190 050 120
Date: Thu, 27 Mar 2003 10:54:21 +0100


Wir nehmen Ihre Beanstandung an und wir zahlen der Betrag zurück.

Wir benötigen Ihr Bankinfo, und der Betrag um Ihnen das Geld zurück zu
zahlen. Schicken Sie bitte ein email zu: [email protected]
Wir Bitten sie dann Talkline der betrag zu zahlen, sofort Sie der betrag
Zuruck von uns gekriegt haben.

Mfg,
Knoedel Holding ApS
Noras Sidevej 2B,1
DK-2920 Charlottenlund

DAS ANTWORTSCHREIBEN !!! VON TALKLINE (keine e-Mail)

Sehr geehrter Herr H...,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie weisen darauf hin, dass die Firma Knoedel Holding ApS Ihnen eine Gutschrift über den von Ihnen beanstandeten Betrag erteilen wird.

Bitte beachten Sie, dass die Firma Knoedel Holding ApS den Betrag auf Ihr Bankkonto überweist.

Wir bitte Sie daher, den noch offenen Betrag in Höhe von 102,33 € brutto auf unser u.g. Konto zu überweisen. Wir würden uns freuen, Sie auch weiterhin zu unseren zufriedenen Kunden zählen zu dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Talkline GmbH & Co.KG
MbC – Team
Herr E.... und Frau M....

MEINE ANTWORT-MAIL AN TALKLINE

Betr.: Buchungskonto-Nr. DTAG ...........
Bezug: Ihr Schreiben vom 31.03.03 Az.: 1948846 Am
Sehr geehrte Frau M..., sehr geehrter Herr E...,

vielen Dank für die äußerst schnelle schriftliche Bestätigung des Eingangs meiner E-Mail vom 27.03.03 an die [email protected].

Da Sie den Inhalt meiner Nachricht wiederholen, gehe ich davon aus, dass Sie die Mitteilung zwar gelesen, aber nicht verstanden haben.

Und nun noch einmal zum allgemeinen Verständnis:

Die Firma Knoedel Holding ApS will mir einen Betrag zurückzahlen (den ich noch gar nicht bezahlt habe), da sie den von mir geforderten Nachweis der Rechtmäßigkeit ihres Begehrens nicht führen will oder kann.

Das heißt für mich im Klartext: "ES GIBT KEINEN VERTRAG UND KEINE FORDERUNG DER KNOEDEL HOLDING GEGEN MICH"!!!

Unter seriösen Geschäftsleuten bedarf es ab hier keiner weiteren Diskussion mehr, auf gut deutsch: Thema erledigt !!!

Mit meinem Schreiben vom 13.02.03 habe ich Ihnen bereits mitgeteilt, dass die Verbindung in betrügerischer Absicht, ohne mein Wissen und Zutun hergestellt wurde.

Trotz dieses Wissens fordern Sie weiterhin die Zahlung von mir und unterstützen und akzeptie-ren somit die betrügerischen Machenschaften der Knoedel Holding.

Daher habe ich Strafanzeige bei der Kriminalpolizei Koblenz (vorl. Az.: 010403/310303/1337) gegen die Knoedel Holding ApS wegen versuchten Bertrugs (§ 263(2)StGB), Computerbetrug (§ 263a StGB) und Strafantrag nach § 303c StGB wegen Datenveränderung (§ 303a StGB) gestellt.

An Sie habe ich auch gedacht und Strafanzeige wegen gewerbsmäßiger Hehlerei (§ 260 StGB) und Geldwäsche (§ 261 StGB) gestellt.

Ein zufriedener Kunde Ihrer Firma war ich nie und werde es unter diesen Umständen - verständ-licherweise - auch niemals werden.

Mit freundlichen Grüßen
gez. DH


Ich denke, jetzt haben sie sich selbst ins Knie geschossen
:lol: :lol: :lol:
Viele Grüße
 
Knoedel Holding

Ich wurde nach der Vorgeschichte gefragt, hier ist sie in Kurzfassung:
Chronologie:
28.12.02 Unbemerkt 0190-Dialer eingefangen der sich automatisch einwählte
29.12.02 Telefonverbindung über Fritz-ISDN-Modem fuktioniert nicht. Wegen Verdachts einen Virus eingefangen zu haben, Format C: gemacht
10.01.03 Rechnung der DTAG (am 13.01. erhalten) und 0190-Einwahl festgestellt
13.01.03 Rechner überprüft und wie zu erwarten nichts mehr zu finden. Protokoll des 0190-Warners gesichert
14.01.03 DTAG angerufen und Abbuchung verhindert (Bestätigung vom 15.01.03)
15.01.03 E-Mail an Talkline und Forderung bestritten
16.01.03 Antwort per E-Mail von Talkline, das übliche bla-bla-bla
24.01.03 Meinen Provider Arcor um ungekürzten EVN gebeten, da ich laut 0190-Warner
vor und während der 0190-Einwahl mit Arcor verbunden gewesen sein soll
10.02.03 Mahnung von Talkline
13.02.03 Widerspruch mit Begründung an Talkline (Einschreiben Rückschein). Meinen Verdacht des vermutlichen Betruges ausdrücklich hevorgehoben und auf den
Straftatbestand Hehlerei und Geldwäsche hingewiesen
19.02.03 Talkline schickt den EVN, allerdings ohne Adresse von Knoedel
03.03.03 Letzte Mahnung von Talkline
04.03.03 Brief an Talkline, endlich die Adresse von Knoedel mitzuteilen. Erneut auf den
Betrugsverdacht, sowie Hehlerei und Geldwäsche hingewiesen
10.03.03 EVN von Arcor erhalten. Arcor-Verbindung endet um 22:30:46, Knoedel-
Verbindung beginnt 22:30:46 (=0 Sekunden dazwischen)
13.03.03 Talkline nennt die Adresse von Knoedel mit dem üblichen Wischi-Waschi
19.03.03 E-Mail an Knoedel (cc an Talkline) mit der Aufforderung, die Forderung zu
begründen (Termin 03.04.03). Hinweis auf Betrugsverdacht, Hehlerei und
Geldwäsche
27.03.03 E-Mail von Knoedel ([email protected]) Beanstandung wird aner-
kannt. Wollen Geld an mich zahlen und ich soll Talkline bezahlen ;))
27.03.03 E-Mail an Talkline (cc an Knoedel) mit Knoedel-Mail als Anhang, sollen
die Angelegenheit gefälligst unter sich ausmachen
31.03.03 Brief von Talkline, ich soll das Geld von Knoedel annehmen und an Talkline
weiterleiten :))))
31.03.03 Anzeige bei der Kripo Koblenz: Gegen Knoedel wegen Betrugsversuch § 263
Computerbetrug § 263a und Strafantrag § 303c wegen Datenveränderung
§ 303a. Gegen Talkline wegen gewerbsmäßiger Hehlerei § 260 und Geldwäsche
§ 261 (alle §§ StGB). Vorläufiges Az.: 010403/310303/1337
01.04.03 E-Mail an Talkline, Vorschlag des Geldflusses wird von mir abgelehnt. Mit-
teilung, dass Strafanzeige gestellt ist
 
Talkline und Knoedel Holding

Es ist nicht zu fassen. Talkline will Krieg :bang: - können sie haben: :evil:

Talkline GmbH & Co.KG, Postfach 6343, 76073 Karlsruhe vom 08.04.2003

Ihre Nachricht vom: 02.04.2003
Buchungskontonr. der Deutschen Telekom AG: .........


Sehr geehrter Herr H.

Sie teilen uns mit, dass Sie Strafanzeige gegen den Inhaber der von Ihnen beanstandeten Verbindung erstattet haben.

In diesem Zusammenhang möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass wir unsere Kosten weiterhin zur Eintreibung bringen werden, da die Verbindung eindeutig von Ihrem Anschluss aus zustande gekommen ist.

Erlauben Sie uns den Hinweis, dass Sie als Anschlussinhaber grundsätzlich für Ihren Telefonanschluss und die entstandenen Verbindungen haften.

Bitte bedenken Sie, dass Talkline lediglich die Verbindungen zwischen Ihnen und dem Diensteanbieter technisch realisiert, und Fragen oder Einwände zum Dienst bitte direkt an den Anbieter zu richten sind.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Talkline GmbH & Co.KG
MbC - Team
i.A. N.E. i.A. R.T.

Sie haben sich diesmal sehr viel Zeit für die Antwort gelassen, haben aber wohl immer noch nichts verstanden.

Dann will ich es noch einmal anders versuchen:

56077 Koblenz, den 10.04.03

An die
Kriminaldirektion Koblenz
z. Hd. Herrn ... - K 4 -
Moselring 10 - 12

56068 Koblenz


Betr.: 0190-Dialer - Erweiterung meiner Anzeige
Bezug: Ihr Az.: 010403/310303/1337
Anlagen: 1. Schreiben der Talkline GmbH & Co.KG vom 31.03.03
2. Meine Antwort E-Mail vom 01.04.03
3. Schreiben der Talkline GmbH & Co.KG vom 08.04.03


Sehr geehrter Herr ....,

anliegend übersende ich Ihnen weiteren Schriftverkehr zum Nachweis der Mittäterschaft der Talkline GmbH & Co.KG, Postfach 6343 in 76043 Karlsruhe.

Ich erweitere hiermit meine Anzeige gegen Verantwortliche der Firma wie vor um die Straftatbestände:
1. Beihilfe zum versuchten Betrug (§ 263 StGB)
2. Beihilfe zum Computerbetrug (§ 263a StGB) und
3. Beihilfe zur Datenveränderung (§ 303a und c)

Begründung:
Mit zwei Mails (Anlage 2 und Blatt 26 meiner Anzeige) habe ich Talkline mitgeteilt, dass die Grundlage für ihre Forderung entfallen ist (siehe Blatt 24 meiner Anzeige).

Trotzdem versucht sie weiterhin (Anlage 1 und 3) die durch versuchten Betrug zustande gekommene Forderung der Knoedel Holding ApS einzutreiben.

Durch diese Versuche der Einschüchterung der Betrogenen macht sie sich in meinen Augen der Mittäterschaft schuldig.

Zur Firma Knoedel Holding ApS habe ich weitere Informationen aus dem dänischen Handelsregister:
CVR-Nr. 25820770
Name: KNOEDEL HOLDING ApS
Adresse: Noras Sidevej 2B, 1. 2920 Charlottenlund
Kommune: Gentofte
Registereintrag: 16.01.2001
Gesellschaftsgründung: 01.12.2000
letzte Statutenänderung: 21.12.2000
Kapital: kr 125.000,00 (ca. 16.800 €)
Stifter und Direktion:
Christian Martensen
Noras Sidevej 2B, 1
2920 Charlottenlund, 21.12.2000

Laut der Sendung RTL-Life - die Lust zum Leben - mit Birgit Schrowange, vom 07.04.03 handelt es sich bei der angegebenen Adresse um eine "Briefkasten-Firma".

Wenn Sie die Angelegenheit bereits an die Staatsanwaltschaft abgegeben haben, teilen Sie mir bitte den zuständigen Staatsanwalt und das Aktenzeichen mit.

Vielen Dank,
mit freundliche Grüßen
D.H.

und gleich weiter:

Sehr geehrte Frau T..., sehr geehrter Herr E...,

Zwischenbescheid:

Ihr Schreiben vom 08.04.03 ist am 10.04.03 bei mir eingegangen.

Da Sie weiterhin darauf bestehen, das "Diebesgut" einzutreiben habe ich die Strafanzeige gegen Verantwortliche der Talkline GmbH & Co.KG um die Straftatbestände der

 Beihilfe zum versuchten Betrug
 Beihilfe zum Computerbetrug und
 Beihilfe zur Datenveränderung

erweitert, da Sie ganz offensichtlich die Machenschaften der Knoedel Holding ApS decken und unterstützen.

Weitere Nachrichten werden Sie von meinen Rechtsanwälten erhalten.

Mit freundlichen Grüßen
D.H.

So, dann werde ich am Montag mal meinen RA aufsuchen.
Viele Grüße aus dem sonnigen Bonn
 
@ Sigurd


Zur Verantwortlichkeit des Nutzers sind die Urteile des Kammergerichts und des LG Kiel sehr gut, vgl. http://www.dialerundrecht.de/urteile.htm.

Noch ein kleiner Tipp wegen § 303a StGB solltest Du noch einen Strafantrag hinterherschieben, da es ein sog. Antragsdelikt ist, wird es nur auf Strafantrag verfolgt. Nicht immer wird die Strafanzeige auch als Strafantrag gewertet.
 
@Der Jurist Wir passen auf und lesen gegen. Nur gemeinsam sind wir stark.[/quote]

Wie im Dienst: Ich ermittle den Sachverhalt, unsere Juristen machen die rechtliche Bewertung. :roll: Nur im Team sind wir erfolgreich!

Zum Thema Talkline meine ich, dass die Verantwortung der Einwahl von meinem Telefon überhaupt keine Rolle mehr spielt und TL an der Sache vorbei argumentiert.

Durch den Rückzahlungswillen von Knoedel existiert keine Forderung mehr und mein Argument kommt ausschließlich aus dem Vertragsrecht :D
Schönen Gruß
 
Sigurd schrieb:
Durch den Rückzahlungswillen von Knoedel existiert keine Forderung mehr und mein Argument kommt ausschließlich aus dem Vertragsrecht :D
Schönen Gruß

So ist es. Das Verhalten von Knoedel ist rechtlich als deklaratorischen Forderungsverzicht einzuordnung. Deklaratorisch deshalb weil die Forderung streitig war, d. h. Knoedel erklärt unabhängig davon, ob einen Forderung besteht oder nicht, einen klarstellenden Verzicht.

Diese Erklärung hat dann aber auch rechtliche Auswirkungen auf die vermeintliche Forderung die Talkline geltend machen will. Denn wenn Knoedel erklärt, keine Forderungen (mehr) zu haben, dann kann Talkline auch keine Forderung haben. Diese Forderung ist ja die abgetretenene Forderung Knoedels, die nicht oder nicht mehr besteht.

Ob das Talkline jemals verstehen wird? Egal, jedes Amtsgericht wird das Talkline gene in einem klageabweisenden Urteil erklären.

Allerdings sollte wenigstens einmal der Versuch unternommen werden, Talkline dies vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu erklären, was wohl schon hinreichend geschehen ist.

Was die Zusammenarbeit im Forum angeht, genau so läuft es ab. Jeder macht seine Erfahrungen und teilt die mit. Dann können andere daraus etwas lernen, um ihren "Fall" zu lösen.
 
Immer wieder Freitags...

...verhageln die mir die Wochenendstimmung.

Habe Post von Talkline bekommen: sie hätten von der Telekom erfahren, dass ich für die Knoedels noch nicht gelöhnt hätte und ich deshalb bis 28.4. Zeit hätte, das nachzuholen. Dann schreibe ich die Tage mal wieder ein paar Zeilen und mache mir Eure Erkenntnisse zunutze.
(Ohne Rechtsschutz und gelöschten Dialer-Spuren bin ich etwas unsicher)

Na denn..
 
Re: Immer wieder Freitags...

Schwesterlein schrieb:
Habe Post von Talkline bekommen: sie hätten von der Telekom erfahren, dass ich für die Knoedels noch nicht gelöhnt hätte und ich deshalb bis 28.4. Zeit hätte, das nachzuholen.
Irgendwas scheint da aber schief zu laufen.

Hat die Telekom nicht diese Forderung aus ihrer Buchhaltung genommen? Oder warum kann Talkline sich hier noch auf die Telekom berufen?

Oder ist das nur Verwirrungstaktik von Talkline?
 
Den Talklinern traue ich zu, dass das wieder ein Formschreiben war und TK da nicht wirklich involviert ist. Serienbriefe kann ich auch erstellen.

(Beim Knoedel-Dialer würde es sich schon fast lohnen, eine Musterbrief-Datei mit der Abfolge der nötigen Schreiben zu erstellen und den Geschädigten ins www zu stellen. :ritter:)
 
Re: Immer wieder Freitags...

Schwesterlein schrieb:
...verhageln die mir die Wochenendstimmung.

Habe Post von Talkline bekommen: sie hätten von der Telekom erfahren, dass ich für die Knoedels noch nicht gelöhnt hätte und ich deshalb bis 28.4. Zeit hätte, das nachzuholen. Dann schreibe ich die Tage mal wieder ein paar Zeilen und mache mir Eure Erkenntnisse zunutze.
(Ohne Rechtsschutz und gelöschten Dialer-Spuren bin ich etwas unsicher)

Na denn..


Du muss nicht mehr unsicher sein. Knoedel hat doch schon aufgegeben. Das Angebot Dir Geld zu überweisen ist der deklaratorische Forderungsverzicht. Weitere Ausführungen oben im Thread vor dem zitierten Posting von Dir.

Ich wollte, ich wäre in meiner Sache bereits in der rechtlichen Position wie Du.
 
Unterlassungsklage

@alle:
Hallo zusammen, habe gestern meinen Anwalt aufgesucht, mit dem festen Entschluss, eine Unterlassungsklage gegen Talkline durchzusetzen.
Und jetzt wird es für Nichtjuristen ziemlich kompliziert:
Er meint nämlich, die Unterlassungsklage müsste, wenn überhaupt gegen Knoedel geführt werden, da Knoedel seine Forderung gegen mich bei Talkline ja nicht zurückgenommen, sondern lediglich mir Zahlung angeboten hat.
Das ändert natürlich nichts an meiner rechtlichen Position, ich muss auf keinen Fall das Geld von Knoedel annehmen und auch nichts an Talkline zahlen.
Ich kann getrost alle diesbezüglichen Schreiben (außer Mahnbescheid) der Talkline & Genossen in die "Tonne kloppen", es kann überhaupt nichts passieren.
Da mir dies inzwischen auch bekannt ist, hält er das Prozessrisiko für zu hoch. Der Richter könnte ja auf die Idee kommen und die Beschwer (Belästigung) für nicht gegeben bzw. für nicht hoch genug zu halten, um eine Klage zu rechtfertigen, insbesondere, da solche Klagen gegen ausländische Firmen ziemlich aufwändig seien.

Er wird also zunächst noch einmal Talkline anschreiben. Bin mal gespannt, was dann kommt.

Er hat mir aber auch bestätigt, dass Talkline erfahrungsgemäß nur bis zum Mahnbescheid und nicht weiter geht.

Viele Grüße
 
1. Mahnung

@alle Mitstreiter/innen

Meine Antwort auf die Unverschämtheit von Talkline:

Sehr geehrtes Talkline-Mahnwesen-Team,

Ihre o.g. Mahnung habe ich erhalten und weise Ihre Forderung aus folgendem Grund zurück:

Knoedel Holding hat mir gegenüber auf die Bezahlung verzichtet, was ich Ihnen bereits per Mail am 07.03.2003 mitgeteilt habe. Dies ist rechtlich als deklaratorischen Forderungsverzicht einzuordnung. Deklaratorisch deshalb, weil die Forderung streitig war, d. h. Knoedel erklärt unabhängig davon, ob einen Forderung besteht oder nicht, einen klarstellenden Verzicht.

Diese Erklärung hat rechtliche Auswirkungen auf Ihre vermeintliche Forderung, die Sie nun schon wieder geltend machen wollen. Wenn Knoedel erklärt, keine Forderungen (mehr) zu haben, dann können Sie auch keine Forderung haben. Diese Forderung ist ja die abgetretenene Forderung Knoedels, die nicht oder nicht mehr besteht.

Mahngebühren für unberechtigte Forderungen zu erheben ist schlichtweg überflüssig!

Verschonen Sie mich also bitte zukünftig mit Ihren Formschreiben. Einzig eine längst fällige Anerkenntnis Ihres Forderungsverzichtes werde ich noch entgegen nehmen.

Vielen Dank für die vielen zeitsparenden Textbausteine, die ich immer wieder gerne nutze und damit die Wirksamkeit teste! ;)

Frohe Ostern!
 
Talkline begreift nichts

@alle, Moin Moin zusammen,
hier ist ein neuer Einschüchterungsversuch von TL :D


Talkline GmbH & Co.KG Karlsruhe, den 15.04.2003


Sehr geehrter Herr ....

vielen Dank für Ihre erneute Nachricht. Da Sie Ihren Reklamationen nichts Neues hinzuzufügen haben, sondern auf Ihrem Standpunkt beharren, teilen wir Ihnen hiermit Folgendes mit.

Wir haben mit unseren vorherigen Schreiben zu Ihren Reklamationen Stellung bezogen und haben diesem auch nichts Neues hinzuzufügen.

Hiermit geben wir Ihnen letztmalig die Gelegenheit, falls dies noch nicht geschehen ist. unserer Zahlungsaufforderung nachzukommen. Ansonsten beauftragen wir unser Inkassobüro mit der Eintreibung der Forderung.

Ihr Talkline GmbH & Co.KG
MbC - Team


Und wie ich auf meinem Standpunkt :splat: beharre!!! Man beachte, es fehlen schon die "freundlichen Grüße", worauf ich gerne verzichten kann.

Das Schreiben geht natürlich auch zu meiner Strafanzeige als weiterer Beweis für die Mittäterschaft von TL.

Viele Grüße und schöne Ostern
 
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