T-Com: veränderbare Rufnummernsperre kostenlos

TSCoreNinja

Mitglied
Siehe http://www.teltarif.de/arch/2005/kw10/s16436.html

Teltarif schrieb:
Ab 10. März mehr Sicherheit im Telekom-Festnetz
07.03.2005
15:19
Die Telekom-Festnetzsparte T-Com bietet ihren Kunden ab 10. März ein neues Sicherheitsfeature. Wie das Unternehmen heute auf der Pressekonferenz in Bonn bekannt gab, haben die Kunden mit der kostenlosen und veränderbaren Anschluss-Sperre künftig die Möglichkeit, ganze Rufnummerngruppen zu sperren.
Damit lassen sich beispielsweise die 0190er und 0900er Servicenummern, aber auch Sonderrufnummern mit der Vorwahl 0137 für abgehende Verbindungen sperren. Damit besteht z.B. ein größerer Schutz gegen Dialer-Missbrauch. Außerdem wird so die Teilnahme - beispielsweise von Kindern - an Gewinnspielen, die über teure Sonderrufnummern angewickelt werden, ausgeschlossen.
T-Com bietet die kostenlose und veränderbare Anschluss-Sperre sowohl allen Neukunden als auch den Bestandskunden an - unabhängig vom Tarif, den der Kunde an seinem Anschluss nutzt. Nachteil der Nutzung der Anschluss-Sperre: Je nachdem, welche Rufnummernbereiche man sperrt, lassen sich z.B. auch einige Call-by-Call-Anbieter nicht mehr nutzen, die die Verbindungen über 0190er oder 0900er Einwahlnummern abwickeln.
[RosaRiesenSelbstbeweihraeucherungsmodus]
Dabei scheut die Telekom keine Kosten und Muehen, ihren Kunden dieses tolle und wahrlich innovative Feature aus Grossherzigkeit kostenlos zur Verfuegung zu stellen
[/RosaRiesenSelbstbeweihraeucherungsmodus]

Hat ja nur ein halbes Jahr gedauert, bis EU Recht zum Verbraucherschutz umgesetzt wurde, siehe http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=7277
TSCN
 
Und warum dann diese halben Sachen? wenn man wirklich Verbraucherschutz
im Auge hätte, warum dann nicht gleich auf Opt-In gehen wie einige Mitbewerber?
Aber man soll es ja auch mit der Bevormundung nicht zu weit treiben....

cp
 
Re: T-Com: Rufnummernsperre kostenlos

TSCoreNinja schrieb:
teltarif schrieb:
Damit besteht z.B. ein größerer Schutz gegen Dialer-Missbrauch. Außerdem wird so die Teilnahme - beispielsweise von Kindern - an Gewinnspielen, die über teure Sonderrufnummern angewickelt werden, ausgeschlossen.

1. Die Formulierung "Schutz vor Dialer-Mißbrauch" will unterschwellig die falsche Vorstellung transportieren und verfestigen, der Anschlußinhaber sei bei Mißbrauch eines Dialerprogramms zur ungewollten, heimlichen Anwahl ebenso zur Zahlung verpflichtet wie bei erwiesenermaßen bewußten und gewollten Anwahlvorgängen.

2. Die Einrichtung einer Anwählsperre von Gewinnspielnummern stellt keinen Ausschluß von der Teilnahme an Gewinnspielen dar, die über diese Nummer durchgeführt werden.

Wer keine 0190/0137-Anwählsperre eingerichtet hat, dem kann keine Sorgfaltspflichtverletzung vorgeworfen werden, die bei der Entstehung eines "Schadens" mitursächlich gewesen wäre mit der Folge, daß aufgrund dieses "Mitverschuldens" mögliche Schadensersatzansprüche (mit dem Inhalt, von der -schädigenden- Zahlungsverpflichtung befreit zu werden) jedenfalls ausgeschlossen wären.

(denn erstens wäre ein "Schaden" ja nur dann gegeben, wenn über eine mißbräuchliche Dialereinwahl eine wirksame Zahlungsverpflichtung hätte begründet werden können (was meines Erachtens nicht der Fall ist), und zweitens gibt es keine Obliegenheit, seinen Anschluß grundsätzlich für Anwahlen von 0190/0137-Nummern sperren zu lassen, weshalb ein "Nichtsperren" keine vorwerfbare Sorgfaltswidrigkeit bilden kann.)

gal.
 
T-Com schrieb:
Bonn, den 7. März 2005

T-Com führt ab 10. März die kostenfreie Veränderbare Anschluss-Sperre ein

Mit Selbsteingabe am Telefon und PIN-Sicherung gegen Missbrauch – acht Sperrvarianten zur Auswahl durch den Kunden

T-Com stellt ihren Kunden ab 10. März auf Wunsch die Veränderbare Anschluss-Sperre als kostenfreie Sperrvariante zur Verfügung. Das neue Leistungsmerkmal sorgt nach der Auftragserteilung und Aktivierung dafür, dass niemand vom Kunden-Anschluss ohne Einverständnis telefonieren kann. Der Kunde kann aus insgesamt acht Sperrvarianten die für ihn geeignete auswählen und durch Selbsteingabe am Telefon aktivieren, deaktivieren oder ändern. Beim T-ISDN Anschluss können die Sperren für jede der erhaltenen Rufnummern (MSN) unterschiedlich sein.

Ausgenommen von der Veränderbaren Anschluss-Sperre sind Verbindungen zu den Notrufen 110 und 112. Ankommende Gespräche werden nicht beeinflusst. Ein Missbrauch der Veränderbaren Anschluss-Sperre wird durch eine PIN-Sicherung verhindert.

Das mit weiteren Sperrmöglichkeiten ausgestattete und kostenpflichtige Sicherheitspaket erhält mit dieser kostenfreien Variante der Veränderbaren Anschluss-Sperre durch T-Com eine attraktive Ergänzung.

Folgende Sperrvarianten können kundenindividuell ausgewählt werden:

1. Alle abgehenden Verbindungen - außer zu den Notrufen 110/112

2. Alle abgehenden Verbindungen mit Ausnahme des City-Bereichs und Verbindungen zu den Servicerufnummern 0190/0900, 01801, 01802 sowie zu den Online-Diensten 0191 bis 0194

3. Auslandsverbindungen mit 00 beginnend

4. Interkontinentalverbindungen, die mit 0011-0019, 002 sowie mit 005-009 beginnen

5. Verbindungen zu den Servicerufnummern 0190/0900

6. Alle abgehenden Verbindungen einschließlich der Servicerufnummern 0190/0900; nicht gesperrt sind Verbindungen im City-Bereich und zu den Servicerufnummern 01801, 01802 sowie zu den Online-Diensten 0191 bis 0194

7. Auslandsverbindungen und Verbindungen zu den Servicerufnummern 0190/0900

8. Interkontinentalverbindungen, die mit 0011-0019, 002, 005-009 beginnen und Verbindungen zu den Servicerufnummern 0190/0900

Interessierte Kunden können die Veränderbare Anschluss-Sperre telefonisch über die kostenfreie Rufnummer 0800 330 1000 sowie in allen T-Punkten beauftragen. Mit der anschließenden Auftragsbestätigung erhält der Kunden eine Bedienungsanleitung zugesandt. Hierin sind die Grundeinstellungen der PIN ersichtlich. Außerdem werden die jeweiligen Bedienschritte erklärt.

[...]

Mehr Informationen zum T-Com Haus finden Sie unter www.t-com.de/presse in der Rubrik T-Com Haus.

20/2005

Quelle: t-com.de
 
Die veränderbare Sperre hat einen entscheidenden Nachteil, es werden keine Logs über den Sperrmodus geführt
jedenfalls war das bisher der Fall, als es Geld kostete und es ist kaum anzunehmen,
dass sich das geändert haben sollte. Sie ist ja nichts grundsätzlich Neues.

Damit hat der User keinen Beweis dafür in der Hand, falls es doch zu einer Einwahl kommen sollte,
dass die Nummern gesperrt waren. Daran ändert auch der PIN-Code nichts.
Dies wurde bereits in der Vergangenheit diskutiert

Bei der festen Sperre haftet die T-Com für Einwahlen, die trotz Sperre erfolgen sollten.

cp
 
Captain Picard schrieb:
Die veränderbare Sperre hat einen entscheidenden Nachteil, es werden keine Logs über den Sperrmodus geführt
jedenfalls war das bisher der Fall, als es Geld kostete und es ist kaum anzunehmen,
dass sich das geändert haben sollte. Sie ist ja nichts grundsätzlich Neues.
In meiner letzten Anfrage an die T-Com vor ca. vier Wochen zu dem Thema wars noch genauso.
Keine Logs, Kunde hat keine Garantie.
 
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