Schräge Vorkommnisse um www.wikipedia.de

AW: Schräge Vorkommnisse um www.wikipedia.de

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Landgericht Berlin weist Berufung gegen Wikipedia-Urteil zurück

In der freien Internet-Enzyklopädie Wikipedia darf auch weiterhin der Klarname des 1998 verstorbenen Hackers Tron stehen. Die Pressekammer des Landgerichts Berlin wies die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg zurück, wie der Verein Wikimedia Deutschland jetzt mitteilt. Im Berufungsverfahren konnte die Pressekammer des Berliner Landgerichts weder eine Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts Trons, noch des Persönlichkeitsrechts der Eltern feststellen. Wegen Aussichtslosigkeit der Klage erging der Beschluss des Gerichts ohne mündliche Verhandlung – der Instanzenweg ist für das Zivilverfahren damit ausgeschöpft.
cp
 
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