Rechtsberatung?

Gerhard Mohn

Frisch registriert
Ein Wort zu eurer komischen Rechtsberatung. Bin zwar kein Jurist, lesen kann ich aber:

RDG, §6, Unentgeltliche Rechtsdienstleistungen
Code:
(1) Erlaubt sind Rechtsdienstleistungen, die nicht im Zusammenhang mit einer entgeltlichen Tätigkeit stehen (unentgeltliche Rechtsdienstleistungen).

Demnach ist es quatsch, hier dauernd ein Verbot von Rechtsdienstleistungen anszusprechen.
 
AW: Hasimaus.de

Ein Wort zu eurer komischen Rechtsberatung. Bin zwar kein Jurist, lesen kann ich aber:
...
Demnach ist es quatsch, hier dauernd ein Verbot von Rechtsdienstleistungen anszusprechen.

Weiß ich nicht. Ich hörte von einem Fall, wo jemand, der als unabhängiger "Stromtarifberater" unterwegs war, wegen unerlaubter Rechtsberatung verurteilt wurde. Wenn es was zu verdienen gibt, werden Juristen kreativ, ich kann den Seitenbetreiber verstehen.

<themenwechsel>
Ich hatte übrigens vor Wochen auch PayPal mal wegen der großen Verwechslungsgefahr zu "Payball" aufmerksam gemacht, besonders wegen dem Zusammenhang beider Unternehmen mit dem Thema "Payment". Scheint sie aber nicht sonderlich zu interessieren ...
 
AW: Rechtsberatung?

Da Gerhard lesen kann, sollte er das Gesetz vollständig lesen:

(2) 1Wer unentgeltliche Rechtsdienstleistungen außerhalb familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher Beziehungen erbringt, muss sicherstellen, dass die Rechtsdienstleistung durch eine Person, der die entgeltliche Erbringung dieser Rechtsdienstleistung erlaubt ist, durch eine Person mit Befähigung zum Richteramt oder unter Anleitung einer solchen Person erfolgt. 2Anleitung erfordert eine an Umfang und Inhalt der zu erbringenden Rechtsdienstleistungen ausgerichtete Einweisung und Fortbildung sowie eine Mitwirkung bei der Erbringung der Rechtsdienstleistung, soweit dies im Einzelfall erforderlich ist.

=> Ergo: Laien dürfen nicht.
 
AW: Rechtsberatung?

...

=> Ergo: Laien dürfen nicht.

Es ist doch eigentlich auch eine Rechtsberatung, wenn ich aus einem Gesetz zitiere und daraus ableite, was verboten ist? :eek: :wall:

Ich korrigiere mich auf "Wenn ich das Gesetz richtig verstehe dürfen Laien vermutlich keine Rechtsberatung machen, das ist aber nur meine persönliche Meinung" ;)
 
AW: Rechtsberatung?

"Halt deinen Rand" ist nicht gerade höflich.

Naja, man mag vermuten, dass mein Beitrag auch nicht gerade höflich ist, aber er wurde durch die Admins aus dem Post "hasimaus.de" gerissen und als neues Thema reingestellt.

Nagut, da habt ihr wohl recht. :)
 
AW: Rechtsberatung?

In den jetzt über sieben Jahren des Bestehens des Forums mußten aberhunderte von
Postings, die unzulässige Rechtsberatung enthielten zum Schutz/Erhalt des
Forums/Betreiber und damit auch im Sinne der Hilfesuchenden editiert werden.
Was hätten die Verbraucher davon, wenn das Forum und Infoseiten geschlossen
werden müßten, wie ein anderes großen Forum genau aus diesem Grund geschlossen werden mußte.
ich zitiere hierzu mal:
http://forum.computerbetrug.de/allgemeines/40724-erst-lesen-dann-denken-dann-posten.html
Wer sich hier nicht an die Spielregeln halten kann, spielt im Team der Gauner und Ganoven, weil es denen dann relativ leicht gemacht wird, das Forum hier anzugreifen.
Die Dauerbebatten und Beschwerden darüber warum das erfolgen muß, hängen den
Admin/Mods mittlerweile zum Hals heraus.

Wenn dann mit unzutreffenden weil unvollständigen Zitaten zum x-ten mal Beschwerde
geführt wird: "Ein Wort zu eurer komischen Rechtsberatung. "
kann ich den Unmut nachvollziehen.

Abgetrennt wurde es, weil diese Debatte nichts mit dem Thema des Ursprungsthreads zu tun hat.
 
AW: Rechtsberatung?

Hallo,

wollte hier auch niemanden angreifen, hatte mich nur "schlau" gemacht, u.a. auch bei Wikipedia - und wie ich es dort verstanden hatte, sind kostenlose Rechtsberatungen erlaubt - wo ich mich wohl irre.

Man möge bitte mein Ganoven-dasein entschuldigen. :)
 
AW: Rechtsberatung?

Erlaubt ist Rechtsberatung unter Familienangehörigen und Freunden.

Ferner dürfen auch Vereine ihre Mitglieder rechtlich beraten.

Kostenlose Rechtsberatung im Internet ist nur unter folgenden Bedingungen erlaubt:

  • Die Webseite/das Forum muss von einem Volljuristen mit Befähigung zum Richteramt (= 2 Staatsexamen) ständig betreut werden.
  • Die Personen, die dort Rechtsberatung ausüben, müssen von diesem Juristen ständig geschult und betreut werden.

Der daraus resultierende Aufwand bzw. das Risiko wären erheblich. Diesen Aufwand zu tragen, kann von ehrenamtlich tätigen Betreibern eines Internetforums nicht verlangt werden.
 
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