Gerhard Mohn
Frisch registriert
Ein Wort zu eurer komischen Rechtsberatung. Bin zwar kein Jurist, lesen kann ich aber:
RDG, §6, Unentgeltliche Rechtsdienstleistungen
Demnach ist es quatsch, hier dauernd ein Verbot von Rechtsdienstleistungen anszusprechen.
RDG, §6, Unentgeltliche Rechtsdienstleistungen
Code:
(1) Erlaubt sind Rechtsdienstleistungen, die nicht im Zusammenhang mit einer entgeltlichen Tätigkeit stehen (unentgeltliche Rechtsdienstleistungen).
Demnach ist es quatsch, hier dauernd ein Verbot von Rechtsdienstleistungen anszusprechen.