Prüfprotokoll gem. § 16 TKV

Reducal, so genau weiß das keiner ... :roll:
(bemüh mal die Suchfunktion, wurde schon öfter darüber diskutiert)
Klar ist, daß es eine Einzelfallüberprüfung sein muß, bis zur Schnittstelle des Kunden, - mit dem Ziel, Fehler bei der Erfassung der Verbindungen auszuschließen.

Anspruch darauf hat wohl nur der Endkunde. Im Zivilprozeß ist es aber vonnöten, um (falls es bezweifelt wird) den Anscheinsbeweis (Richtigkeit des EVN => Vertragsabschluß) zu stützen. (falls der nicht anders gekippt wird, -> sog. Beweislastumkehr")

Diese Prüfung ist kostenintensiv (mir wurde sie seinerzeit für 400-500 € angeboten ;) ), daher wird sie selten durchgeführt. Ich habe nur in älteren Urteilen über hohe Summen für 0190 davon gelesen.
Wie Teleton und Jurist sehr salomonisch einmal formuliert haben, ist das sozusagen der Ausgleich durch den Gesetzgeber dafür, daß die Telcos durch den "normalen" Anscheinsbeweis privilegiert sind. (Welcher Kaufmann hat das sonst: Ausdruck seines Kassensystems = Vertragsunterschrift des Kunden?)
 
Zurück
Oben