Premium-SMS und Klingeltöne als Schuldenfallendiskussion

galdikas schrieb:
(Daß der mit verwerflichen Methoden erlangte Zugriff der Klingelton-Gauner auf die Kunden-Gelder "erst" dann unterbindenswert wäre, wenn die Geneppten sich weit über Leistungsvermögen hinaus verschulden müßten, diese scheinheilige Haltung verdient heftigsten Widerspruch!)
Absolut! Nur ist das sicher nicht die einzige Form von Kritik und die Erklärung einer Art individuellen Neppgrenze ist eher selten.

Ich z. B. verstehe nicht, wie man bei Prepaid Verträgen ein Abo-Inkasso a la Jamba durchführen kann. Das Gros der Zielgruppe dürfte ja solche Verträge haben. M. E. ist ein Verrechnungskonto bei einer Telefon- oder anderen Gesellschaft (Versandhaus usw.) eben kein Konto, von dem jeder abbuchen kann. Es dient einzig dem Ausgleich von Forderungen zwischen den beiden Vertragspartnern (carier, Prepaid-Telefonbenutzer). Führt die Leistung eines Dritten zu einem Transfer, dann muss die im Fall der Mobiltelefonie m. E. mit einer direkten Telefoniedienstleistung stehen. D. h., der Transfer von Guthaben für einen gerade bezogenen Klingelton geht in Ordnung, wenn Deckung da ist. Monatliches abbuchen für ein Abo zu was auch immer aber nicht. Ich bin eigentlich sicher, dass man das vor Gericht durchsetzen kann, bin aber weder Jurist (=Restunsicherheit) noch Prepaid-Kunde, noch Klingeltonbezieher. Ob es dazu irgendwann einmal Urteile geben wird? Weiss jemand, ob es laufende Auseinandersetzungen gibt?

M. Boettcher
 
Bei "normalen" Premium-SMS zieht die Telco die Beträge aus abgetretenem Recht ein. Im Vertrag Telco./.Dienstanbieter ist klargestellt dass zwischen Transportleistung der SMS und der Dienstleistung zu unterscheiden ist. Bezüglich der Dienstleistung wird der Dienstanbieter Vertragspartner. Die auf Dienstleistung entfallenden Beträge werden zugleich an die Telco abgetreten. Ich vermute bei Abos ist das ähnlich geregelt.

Vorteil für den Kunden ist dass seine Einwendungen gegen die "Dienstleistung" unmittelbar gegen die abgetretene Forderung geltend gemacht werden können. Die alte Argumentation aus Dialerzeiten "Wir haben die Verbindungsleistung erbracht und dürfen dafür die volle Kohle einziehen" greift dann nicht.
Zudem ist m.E. der Anscheinsbeweis nicht anwendbar, da keine TK-Entgelte sondern "andere Dienstleistungen" geltend gemacht werden. Hier kann es (noch)keinen Anscheinsbeweis geben, dass die Gebührenerfassungsanlagen diese Gebühren stets zutreffend erfassen.

Ich weiss von einem "Abo"-Rechtstreit der wohl jetzt vor Gericht landet (nach Widerspruch gegen Mahnbescheid ist nun die Abgabenachricht ans Streitgericht eingegangen).

Urteile zu Abos kenne ich keine.
 
118xx schrieb:
Bei "normalen" Premium-SMS zieht die Telco die Beträge aus abgetretenem Recht ein. Im Vertrag Telco./.Dienstanbieter ist klargestellt dass zwischen Transportleistung der SMS und der Dienstleistung zu unterscheiden ist. Bezüglich der Dienstleistung wird der Dienstanbieter Vertragspartner. Die auf Dienstleistung entfallenden Beträge werden zugleich an die Telco abgetreten. Ich vermute bei Abos ist das ähnlich geregelt.
Und da sehe ich das Problem. Wenn ich z. B. ein "Kundenkonto" bei einem Versandhaus habe, so kann der Lebensmittelhändler, Frisör oder meinetwegen eine Versicherung da nicht einfach "abbuchen" mit der Begründung, es bestünde eine Forderung gegen mich. Ebenso wenig kann das Versandhaus dann von mir den Ausgleich der Forderung verlangen. Dabei ist es ganz egal, ob das Versandhaus einen Vertrag mit dem Lebensmittelhändler, Frisör bzw. der Versicherung hat. Das "Konto" dient eben nur zur Verrechnung zwischen den beiden Parteien. In diesem Fall zwischen Versandhandel und Kunde. Es ist kein vollwertiges Bankkonto und bei Prepaid Verträgen sicher kein Debitkonto. Jamba und Co buchen von so einem Verrechnungskonto aber "Leistungen" ab, die einer Mitgliedschaft im Buchclub o. ä. entsprechen. Dabei belasten sie auch dann, wenn auf dem Prepaid-"Konto" gar kein Guthaben vorhanden ist und eine Leistung gar nicht erbracht wird. Und das geht m. E. nicht. Von der fehlenden Geschäftsfähigkeit der wohl meist jugendlichen Opfer ganz zu schweigen. Die Mehrzahl der Verträge müßte m. E. nichtig sein, weil die Zustimmung der Eltern nicht vorliegt.

118xx schrieb:
Ich weiss von einem "Abo"-Rechtstreit der wohl jetzt vor Gericht landet (nach Widerspruch gegen Mahnbescheid ist nun die Abgabenachricht ans Streitgericht eingegangen).

Urteile zu Abos kenne ich keine.
Interessant. Ich hoffe, dass irgendwann einmal die Grundlage dieser Abzocke geklärt wird. Beim Abschluß eines Prepaid-Vertrages habe ich nämlich wohl zu keiner Zeit erklärt, dass über diesen Vertrag Kredite zu Gunsten Dritter abgewickelt werden können/dürfen. Im Gegenteil. Und wenn Eltern ihre Zustimmung zum Prepaid Mobiltelefon geben, dann schließt das vermutlich nicht diese Form der Kreditvergabe an den Nachwuchs ein.

M. Boettcher
 
drboe schrieb:
Und da sehe ich das Problem. Wenn ich z. B. ein "Kundenkonto" bei einem Versandhaus habe, so kann der Lebensmittelhändler, Frisör oder meinetwegen eine Versicherung da nicht einfach "abbuchen" mit der Begründung, es bestünde eine Forderung gegen mich.

Doch wenn eine Forderung besteht und wirksam an das Versandhaus abgetreten wird. Gegen eine Abtretung kannst Du Dich i.d.R. nicht wehren, wenn die zugrunde liegende Hauptforderung besteht.


Das "Konto" dient eben nur zur Verrechnung zwischen den beiden Parteien.

Es gibt kein Konto. Prepaid ist m.E. ein ganz normaler Mobilfunknutzungsvertrag nur i.d.R. auf Vorkasse. Wenn über "Vorkasseguthaben" hinaus Leistungen erbracht werden ists ein Darlehn der Telco an den Kunden, oder bei Abtretung halt eine schlichte Forderung. Dass dies edvmässig nach internen "Konten" abgerechnet wird, ändert daran nichts.

Jamba und Co buchen von so einem Verrechnungskonto aber "Leistungen" ab, die einer Mitgliedschaft im Buchclub o. ä. entsprechen. Dabei belasten sie auch dann, wenn auf dem Prepaid-"Konto" gar kein Guthaben vorhanden ist und eine Leistung gar nicht erbracht wird.

Wie gesagt, da wird dem Prepaidinhaber ein Darlehen gewährt.



Von der fehlenden Geschäftsfähigkeit der wohl meist jugendlichen Opfer ganz zu schweigen. Die Mehrzahl der Verträge müßte m. E. nichtig sein, weil die Zustimmung der Eltern nicht vorliegt.

So einfach leider nicht. Vertragspartner des Prepaidvertrages ist regelmässig ein Erwachsener. Und dann kommt wieder das Gedöhns mit der Duldungsvollmacht, d.h. der Minderjährige schliesst Verträge als Vertreter des Karteninhabers mit Wirkung für den Erwachsenen.
An dieser Stelle kann man aber den Hebel versuchen anzusetzen. Als Karteninhaber hafte ich nur für echte Gesprächsentgelte und nicht für alle anderen Leistungen die nur per Telefon bestellt werden.

Ausserdem könnte man an der Werbung ansetzen "volle Kostenkontrolle" (wird damit überhaupt noch geworben?).

Und natürlich bleibt die spannende Frage des allg. Vertragsrecht, ob überhaupt bei der derzeitigen Bewerbung ein Abo/Preisvereinbarung zustande kommt.

Ich hoffe, dass irgendwann einmal die Grundlage dieser Abzocke geklärt wird. Beim Abschluß eines Prepaid-Vertrages...

Muss mich berichtigen. in dem Verfahren das ich erwähnte gehts um Abos auf einer Partnerkarte. "Geklärt" wird also nur die Frage, ob ein Abo zustande kommt.
 
118xx schrieb:
drboe schrieb:
Und da sehe ich das Problem. Wenn ich z. B. ein "Kundenkonto" bei einem Versandhaus habe, so kann der Lebensmittelhändler, Frisör oder meinetwegen eine Versicherung da nicht einfach "abbuchen" mit der Begründung, es bestünde eine Forderung gegen mich.
Doch wenn eine Forderung besteht und wirksam an das Versandhaus abgetreten wird. Gegen eine Abtretung kannst Du Dich i.d.R. nicht wehren, wenn die zugrunde liegende Hauptforderung besteht.
Moment! Dabei kann man nur verrechnen, wenn man etwas besitzt. Beim Versandhaus existiert nichts, was zum Ausgleich der Forderung geeignet ist (Zahlung erfolgt gegen Rechnung, Konto im Soll). Eine behauptete Geschäftsbeziehung dürfte wohl nicht reichen. Bei einem Prepaid Kontostand 0, gleicher Fall, wird eine auf die Zukunft gerichtete Forderung belastet. M. E. zu Unrecht. Zudem werden Behauptungen aufgestellt. Wenn ich einem Lebensmittelhändler gegenüber behaupte, ich besäße eine Forderung gegen meinen Nachbarn in Höhe von 1.000 EUR und der kauft diese angebliche Forderung an, wird er Probleme haben, diese beim nächsten Einkauf dem Nachbarn zu belasten. Nehmen wir an, der Nachbar läßt "anschreiben", dann entspräche das einem Konto. Das möchte ich sehen, dass der Händler den Kontostand um 1.000 EUR ändern kann und damit durchkommt.

118xx schrieb:
Das "Konto" dient eben nur zur Verrechnung zwischen den beiden Parteien.
Es gibt kein Konto. Prepaid ist m.E. ein ganz normaler Mobilfunknutzungsvertrag nur i.d.R. auf Vorkasse.
Es gibt kein Konto im Sinne eines Bankkontos. Der Buchhalter spricht aber schon von "Konten". Teil des Vertrages ist aber doch, dass Leistungen nur aus Guthaben erbracht werden.

118xx schrieb:
Wenn über "Vorkasseguthaben" hinaus Leistungen erbracht werden ists ein Darlehn der Telco an den Kunden, oder bei Abtretung halt eine schlichte Forderung. Dass dies edvmässig nach internen "Konten" abgerechnet wird, ändert daran nichts.
Diese Darlehensmöglichkeit bestreite ich. Die vereinbarten Leistungen werden doch laut Vertrag ausschließlich auf der Basis "Vorkasse des Konsumenten" erbracht. Es gibt keine Kreditkomponente.

118xx schrieb:
Jamba und Co buchen von so einem Verrechnungskonto aber "Leistungen" ab, die einer Mitgliedschaft im Buchclub o. ä. entsprechen. Dabei belasten sie auch dann, wenn auf dem Prepaid-"Konto" gar kein Guthaben vorhanden ist und eine Leistung gar nicht erbracht wird.
Wie gesagt, da wird dem Prepaidinhaber ein Darlehen gewährt.
Es wird ihm eines aufgezwungen. Und das ist m. E. etwas anderes.

118xx schrieb:
Von der fehlenden Geschäftsfähigkeit der wohl meist jugendlichen Opfer ganz zu schweigen. Die Mehrzahl der Verträge müßte m. E. nichtig sein, weil die Zustimmung der Eltern nicht vorliegt.

118xx schrieb:
So einfach leider nicht. Vertragspartner des Prepaidvertrages ist regelmässig ein Erwachsener.
Da hast Du vermutlich recht. Man kauft das Teil und verschenkt es, bleibt aber selbst der Vertragspartner. Dagegen spricht ein wenig der Text, den ich bei einer Prepaidkarte finde:

D2 schrieb:
Mit deiner neuenCallYa-Karte ... kannst du mobil telefonieren ... Deine PIN findest Du ... Du steckst deine D2-Karte in dein Handy, schaltest es ein und gibst deine Pin ein. Nun rufts du kostenlos ... Dein Startkapital wird automatisch auf dein D2-Konto geladen. Deine D2-CallYa-Karte ... kannst du sofort mobil telefonieren
Hervorhebung von mir. Wen man da wohl anspricht? Beim Postpaid-Vertrag heisst es aber:

D2 schrieb:
Ihre drei Schritte ins .... Stecken Sie die ... in Ihr Handy. Geben Sie ...
Man macht erkennbar Unterschiede. Ist es völlig abwegig zu anzunehmen, dass die im ersten Fall von einem minderjährigen Nutzer ausgehen?

118xx schrieb:
Und dann kommt wieder das Gedöhns mit der Duldungsvollmacht, d.h. der Minderjährige schliesst Verträge als Vertreter des Karteninhabers mit Wirkung für den Erwachsenen.
An dieser Stelle kann man aber den Hebel versuchen anzusetzen. Als Karteninhaber hafte ich nur für echte Gesprächsentgelte und nicht für alle anderen Leistungen die nur per Telefon bestellt werden.

Ausserdem könnte man an der Werbung ansetzen "volle Kostenkontrolle" (wird damit überhaupt noch geworben?).

Und natürlich bleibt die spannende Frage des allg. Vertragsrecht, ob überhaupt bei der derzeitigen Bewerbung ein Abo/Preisvereinbarung zustande kommt.
Das meine ich. M. E. fehlt da zum Vertrag einiges. Und wenn ich Vertragsnehmer bin, berechtigt das andere (die Kids als Benutzer) doch nicht, zu meinen Lasten Verträge abzuschliessen.

118xx schrieb:
Ich hoffe, dass irgendwann einmal die Grundlage dieser Abzocke geklärt wird. Beim Abschluß eines Prepaid-Vertrages...
Muss mich berichtigen. in dem Verfahren das ich erwähnte gehts um Abos auf einer Partnerkarte. "Geklärt" wird also nur die Frage, ob ein Abo zustande kommt.
Schade. Aber ein Schritt kann es ja sein, wenn dabei die Frage des Abos geklärt wird.

M. Boettcher
 
drboe schrieb:
Moment! Dabei kann man nur verrechnen, wenn man etwas besitzt.
§ 398 BGB: Eine Forderung kann von dem Gläubiger durch Vertrag mit einem anderen auf diesen übertragen werden (Abtretung)

Wenn Du jemanden 1000 Euro schuldest und der keine Lust hat mit Dir wortreich zu streiten kaufe ich ihm die Forderung (üblicherweise gegen einen Abschlag) ab. Dann bin ich Dein neuer Gläubiger.
Du bist geschützt weil Du Vorlage der Abtretungsurkunde verlangen kannst und alle Einwendungen die Du gegen den alten Gläubiger hattest auch gegen den neuen geltend machen kannst.
Wenn ich einem Lebensmittelhändler gegenüber behaupte, ich besäße eine Forderung gegen meinen Nachbarn in Höhe von 1.000 EUR und der kauft diese angebliche Forderung an, wird er Probleme haben, diese beim nächsten Einkauf dem Nachbarn zu belasten. Nehmen wir an, der Nachbar läßt "anschreiben", dann entspräche das einem Konto. Das möchte ich sehen, dass der Händler den Kontostand um 1.000 EUR ändern kann und damit durchkommt.

Wenn die Forderung nicht besteht hat der Erwerber der Forderung halt Pech gehabt.
Und ob der Lebensmittelhändler Deinem Nachbarn sagt ich habe 66 Euro Forderung aus Kaufvertrag + 1000 aus Abtretung oder sagt Dein "Konto" ist 1066,- in den Miesen macht doch keinen Unterschied
Es gibt kein Konto im Sinne eines Bankkontos. Der Buchhalter spricht aber schon von "Konten". Teil des Vertrages ist aber doch, dass Leistungen nur aus Guthaben erbracht werden
.

Das ist grade die Frage. So stehts in den Verträgen nicht drin.
Telco braucht keine Leistung erbringen wenn die Vorkasse verbraucht ist. Das heisst noch lange nicht das sie keine Leistungen erbringen darf. Wenn sies doch tut hat sie halt einen "Kredit" gegeben.
Es wird ihm eines aufgezwungen. Und das ist m. E. etwas anderes.
Die Gegenseite wird argumentieren: Wir haben niemanden gezungen Leistungen über die Vorkasse hinaus in Anspruch zu nehmen.

Man macht erkennbar Unterschiede. Ist es völlig abwegig zu anzunehmen, dass die im ersten Fall von einem minderjährigen Nutzer ausgehen?
Nöö das nicht, aber Vertragspartner bleibt der Erwachsene auch wenn er unangemessen geduzt wird.
Das meine ich. M. E. fehlt da zum Vertrag einiges. Und wenn ich Vertragsnehmer bin, berechtigt das andere (die Kids als Benutzer) doch nicht, zu meinen Lasten Verträge abzuschliessen.

Das ist doch grade der Trick bei der Anscheins/Duldungsvollmacht. Du hast keinen ermächtigt in Deinem Namen Verträge zu schliessen, für die Gegenseite sieht es aber (angeblich) so aus. Man vertraut halt darauf dass derjenige der Deinen Anschluss nutzt das wohl auch durfte.
M.E. mag das bei echten Gesprächsentgelten stimmen, nicht aber bei Leistungen die nur über das Telefon bestellt werden.
 
Ich lese eben bei VF folgende Eigenschaften der VF CallYa Karte:

# 10,00 EUR Startguthaben
# Ohne Unterschrift!
# Ohne Bankkonto!
# Null Grundgebühr
Offenbar will man einen Vertrag auch ohne Unterschrift schliessen und meint so womöglich auf die Zustimmung der Erziehungsberechtigten verzichten zu können. So einem Vertrag dürften die AGB zu Grunde liegen, in denen es u. a. heisst:

AGB schrieb:
B. Zusätzliche Leistungsmerkmale für CallYa Verträge

1. Inanspruchnahme des VF, D2 Netzes, Zielrufnummern

1.1 Abweichend von Ziffer A.3 werden keine Verbindungen zum deutschen Vodafone Netz mit weniger als 7 Ziffern sowie zum Satelliten-Seefunkdienst (00871 bis -4) hergestellt. Nicht anwählbar sind außerdem Rufnummern, bei denen vom Leistungserbringer, einem anderen Netzbetreiber oder sonstigen Dritten ein zusätzliches Entgelt berechnet wird. Dies gilt entsprechend für eingehende Verbindungen, bei denen der Inhaber der Zielrufnummer entgeltpflichtig ist.
Ziffer A.3 regelt u. a. allgemein, dass die Zielrufnummer im VF Netz oder außerhalb liegen kann. Ich verstehe B 1.1. erst einmal so, dass Forderungen Dritter regulär eigentlich nicht entstehen können. Fragt sich natürlich, ob SMS/MMS als Verbindung zählt.

M. Boettcher
 
drboe schrieb:
Ich lese eben bei VF folgende Eigenschaften der VF CallYa Karte:

# 10,00 EUR Startguthaben
# Ohne Unterschrift!
# Ohne Bankkonto!
# Null Grundgebühr
Offenbar will man einen Vertrag auch ohne Unterschrift schliessen und meint so womöglich auf die Zustimmung der Erziehungsberechtigten verzichten zu können.

Das war mir nicht bekannt. Ich musste bei meinen 3 Prepaidverträgen noch jeweils ein Vertragsformular übermitteln sonst wäre die vorläufig aktivierte Karte wieder stillgelegt worden.
Wenn das heute ohne Unterschrift läuft könnte durchaus der Minderjährige Vertragspartner sein mit den entsprechenden Möglichkeiten der Erziehungsberechtigten den Vertrag nicht zu genehmigen


drboe schrieb:
1.1 Abweichend von Ziffer A.3 werden keine Verbindungen zum deutschen Vodafone Netz mit weniger als 7 Ziffern sowie zum Satelliten-Seefunkdienst (00871 bis -4) hergestellt. Nicht anwählbar sind außerdem Rufnummern, bei denen vom Leistungserbringer, einem anderen Netzbetreiber oder sonstigen Dritten ein zusätzliches Entgelt berechnet wird. Dies gilt entsprechend für eingehende Verbindungen, bei denen der Inhaber der Zielrufnummer entgeltpflichtig ist.

Erstaunlich. Damit wäre die Anwahl zu Premiumsms-Diensten und 0190/0900-Nummern nicht möglich. Bist Du Dir sicher dass es sich nicht um die Vertragsbedingungen eines dieser neuen "Jugendschutztarifen" handelt?

Hast Du mal ne Fundstelle, ggf per PN.

Fragt sich natürlich, ob SMS/MMS als Verbindung zählt.

Einige Telcos vertreten tatsächlich die Auffassung das SMS keine "Verbindungen" sind, da nur Datenpakete ähnlich eines Briefes verschickt werden und keine physikalische "Verbindung" zwischen den betroffenen Anschlüssen besteht.
Halte ich persönlich allerdings für Wortklauberei.
 
118xx schrieb:
Erstaunlich. Damit wäre die Anwahl zu Premiumsms-Diensten und 0190/0900-Nummern nicht möglich. Bist Du Dir sicher dass es sich nicht um die Vertragsbedingungen eines dieser neuen "Jugendschutztarifen" handelt?

Hast Du mal ne Fundstelle, ggf per PN.

a) Der Verzicht auf die Unterschrift findet sich hier

b) AGB und Leistungsbeschreibung für CallYa-Mobilfunkdienstleistungen (PDF, Stand April 2004). Auch wenn der Link im Shop mit dem Text hier versehen ist und es da also AGB heißt, so sind die AGB eigentlich im folgenden Dokument enthalten. Diese Leistungsbeschreibung ist aber Teil des Angebotes. Oben zitierter Text siehe Abschnitt B 1.

"Jugendschutztarif" scheidet aus, da a) CallYa und b) April 2004!

c) Allgemeine Geschäftsbedingungen für Vodafone D2-Mobilfunkdienstleistungen (AGB) (PDF, Stand April 2004 auch mit Regelungen zu VF CallYa)

M. Boettcher
 
Schaue ich mir am Wochenende mal genauer an.

Mit meinen Karten kann ich definitiv 0190 und Premium-SMS nutzen, wobei die nicht bei VF direkt sondern Providern geschaltet sind und auch vor 2004 aktiviert wurden.

Auf die Schnelle habe ich aber folgendes gefunden:
Ausnahmen ergeben sich jeweils aus der Preisliste.

Soweit ich mich erinnere wird in der Preisliste hinsichtlich der Entgelte für Premium-SMS auf ein "Info-Fax" verwiesen. Das würde bedeuten dass man alle dort aufgeführten Kurzwahlnummern doch anwählen kann.
 
118xx schrieb:
Wenn das heute ohne Unterschrift läuft könnte durchaus der Minderjährige Vertragspartner sein mit den entsprechenden Möglichkeiten der Erziehungsberechtigten den Vertrag nicht zu genehmigen
Nur kurz dazwischen:
Solange der Preis der Prepaidkarte innerhalb des Tachengeldbereichs des Minderjährigen ist, darf der sie auch ohne Genehmigung/einwilligung der Eltern kaufen, § 110 BGB.

Unabhängig davon ist natürlich zu klären, wie das mit Abonnements oder Premiumkosten ist, wenn die hierfür notwendigen Mittel "nicht überlassen worden sind" (Vergangenheit), der Minderjährige also quasi auf zukünftiges Taschengeld spekuliert. und da kann man m.E. ansetzen ...
 
KatzenHai schrieb:
Solange der Preis der Prepaidkarte innerhalb des Tachengeldbereichs des Minderjährigen ist, darf der sie auch ohne Genehmigung/einwilligung der Eltern kaufen, § 110 BGB..

Stimmt dürfte auch regelmässig der Fall sein . Und auch Verfügungen über ein bestehendes Kartenguthaben dürften davon gedeckt sein.

KatzenHai schrieb:
Unabhängig davon ist natürlich zu klären, wie das mit Abonnements oder Premiumkosten ist, wenn die hierfür notwendigen Mittel "nicht überlassen worden sind" (Vergangenheit), der Minderjährige also quasi auf zukünftiges Taschengeld spekuliert. und da kann man m.E. ansetzen ...

Sehe ich auch so. "Bewirkt" i.S.v. § 110 BGB heißt vollständig erfüllt also Kohle gegen sofortige Leistung erst dann wird der Vertrag wirksam. Wirksame Verpflichtungen für die Zukunft sind nicht möglich.
 
KatzenHai schrieb:
Nur kurz dazwischen:
Solange der Preis der Prepaidkarte innerhalb des Tachengeldbereichs des Minderjährigen ist, darf der sie auch ohne Genehmigung/einwilligung der Eltern kaufen, § 110 BGB.
Wo wäre da in etwa die Grenze? Die meisten Kinder erhalten angeblich zwischen 20 und 30 Euro Taschengeld. 10-15 Jährige bekommen typisch 15-20 Euro monatlich, 16-17 Jährige bis ca. 35 Euro. Der Prepaid Vertrag ist mindestens einmal mit dem Kauf eines Mobiltelefons verbunden. Macht mindestens ca. 50 Euro. Früher nannte man das knapp 100 DM. M. E. viel Kohle für eine/n 14 Jährige/n.
Kleinste Stückelung der Karten zum Aufladen: 15 Euro. Also etwa 50-100% des monatlichen Taschengeldes in der Zielgruppe der 12-18 Jährigen.

M. Boettcher
 
Re: KJM und Klingeltöne

Telekomunikacja schrieb:

schöner wäre ja folgendes Ergebniss:

"Keine Anwahl der in einem Spot beworbenen Kurzwahlnummer führte tatsächlich zu einem ABO"

Da sind wir wieder bei dem alten BGB "allgemeiner Teil" Problem.
Wie darf der Empfänger einer Erklärung (hier SMS) des Verbrauchers diese verstehen. Als Vertragsangebot zu den eigenen versteckt angegebenen Bedingungen ? Sicher nicht, entscheidend ist der Empfängerhorizont des redlichen "Durchschnittsempfängers". Der käme bestimmt nicht auf die Idee, dass die nur Sekundenbruchteile eingeblendete Aboverpflichtung tatsächlich vom Kunden zur Kenntnis genommen und gewollt ist.
 
drboe schrieb:
118xx schrieb:
Ich weiss von einem "Abo"-Rechtstreit der wohl jetzt vor Gericht landet (nach Widerspruch gegen Mahnbescheid ist nun die Abgabenachricht ans Streitgericht eingegangen).
Urteile zu Abos kenne ich keine.
Interessant. Ich hoffe, dass irgendwann einmal die Grundlage dieser Abzocke geklärt wird.

Leider nicht in dem oben angesprochenen Verfahren. Das Gericht (AG Krefeld 80 C 155/05) hat die Klage zwar abgewiesen, dies aber damit begründet, dass schon keine Abtretungsurkunde des Mobilfunkunternehmens an das klagende Inkassobüro vorgelegt worden war. Ausserdem fehlte die Dokumentation der technischen Prüfung nach §16 TKV. Zu den (u.a.)strittigen Abos brauchte das Gericht daher nicht Stellung nehmen.

Erfreulich an dem Verfahren ist allerdings dass seitens der Klägerseite bestätigt wurde, dass die Forderungen der "Premiumdienstleister" nur angekauft wurden also eine Abtretung vorliegt.
 
Zum Topic: Ich wundere mich, wie es bei Handys immer noch soviele Probleme geben kann mit Überschuldung. Jeder der mal einen Vertrag hatte, hat sicherlich mal am Ende des Monats gemerkt, daß er mehr vertelefoniert hat als erwartet. Meinetwegen auch durch irgendwelche kostenpflichtigen extradienste, egal. Was macht man dann? Richtig, auf Prepaid umsteigen. Spätestens wenn es nochmal passiert. Mein Sohn hatte da zum Teil zu hohe Kosten, hab dann im Netz gesucht und ihm eine entsprechende Karte gekauft und mit dem Taschengeld verrechnet. Seitdem: Keine Probleme mehr.
Und wer das immer noch nicht mitbekommen hat, für den gibt es dann noch diese fürchterlichen Fernsehsendungen, die einem demonstrieren, wie man in der Patsche sitzt wenn mans falsch macht.
 
Es gibt aber noch die netten RTL-Sendungen vom Nachmittag ...
... und genau DIE sind das Klientel dafür.
Wie hieß es da mal - bildungsferne Schichten ...
Und wenn Du hier die entsprechenden Threads durchliest und Dir die dort angewandte Orthographie antust weißt Du wovon ich rede.
Wir haben hier ja gelegentlich Postings im Stil von:
ich hab ein abo, kündige das wenn ihr das nicht macht hetze ich den anwalt auf euch
Die realisieren nicht mal daß wir nicht der Anbieter sind sondern ein Verbraucherschutzforum ...
...was willst da noch machen außer Langmut zu üben ...
 
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