KatzenHai
Scyliorhinus stellaris
Liebe Forengemeinde,
ich bin gerne Rechtsanwalt und mag meinen Beruf. Als unabhängiges Organ der Rechtspflege habe ich nach ausführlicher Ausbildung u.a. in Staats(bürger)kunde sogar einen Berufseid auf unser Grundgesetz geleistet. Übrigens überzeugt.
Ich lasse mir nicht vorwerfen, dass das Rechtsberatungsgesetz ein Nazigesetz sei. Es stimmt, es wurde 1935 von den Nazis erlassen, um jüdischen Anwälten zu schaden (mindestens).
Aber es wurde 1949 nicht abgeschafft oder außer Kraft gesetzt - im Gegenteil: Bis heute wird es von der Justiz (3. Gewalt) ebenso wie von der Exekutive (2. Gewalt) wie sogar von der Gesetzgebung (1. Gewalt) in unserem demokratischen Staat angewandt, gepflegt, diskutiert, überarbeitet und (vermutlich) demnächst ersetzt.
Denn es dient heute der Qualitätssicherung der Rechtsberatung und -besorgung in Deutschland.
Gerne diskutieren wir darüber, ob solches zeitgemäß und sinnvoll ist. Auch (nicht ganz so gerne) sogar, ob es nicht eher eine Parlamentsalimentierung der Juristen darstellt, unter dem Deckmäntelchen der Qualitätssicherung.
Aber ich diskutiere nicht mehr darüber, wer es wann und warum erlassen hat.
Wer meiner Meinung ist, darf übrigens gerne auf diesen Artikel verlinken. Der Link hierzu lautet: http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?t=45611.
Danke für die Aufmerksamkeit.
ich bin gerne Rechtsanwalt und mag meinen Beruf. Als unabhängiges Organ der Rechtspflege habe ich nach ausführlicher Ausbildung u.a. in Staats(bürger)kunde sogar einen Berufseid auf unser Grundgesetz geleistet. Übrigens überzeugt.
Ich lasse mir nicht vorwerfen, dass das Rechtsberatungsgesetz ein Nazigesetz sei. Es stimmt, es wurde 1935 von den Nazis erlassen, um jüdischen Anwälten zu schaden (mindestens).
Aber es wurde 1949 nicht abgeschafft oder außer Kraft gesetzt - im Gegenteil: Bis heute wird es von der Justiz (3. Gewalt) ebenso wie von der Exekutive (2. Gewalt) wie sogar von der Gesetzgebung (1. Gewalt) in unserem demokratischen Staat angewandt, gepflegt, diskutiert, überarbeitet und (vermutlich) demnächst ersetzt.
Denn es dient heute der Qualitätssicherung der Rechtsberatung und -besorgung in Deutschland.
Gerne diskutieren wir darüber, ob solches zeitgemäß und sinnvoll ist. Auch (nicht ganz so gerne) sogar, ob es nicht eher eine Parlamentsalimentierung der Juristen darstellt, unter dem Deckmäntelchen der Qualitätssicherung.
Aber ich diskutiere nicht mehr darüber, wer es wann und warum erlassen hat.
Wer meiner Meinung ist, darf übrigens gerne auf diesen Artikel verlinken. Der Link hierzu lautet: http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?t=45611.
Danke für die Aufmerksamkeit.