Shit Happens
Frisch registriert
Habe Anfang letzten Jahres eine Abmahnung erhalten bzgl. Down-/Upload eines Musikstücks in einer Internettauschbörse. Das Musikstück befand sich in einem sogenannten Chart-Container.
Mein RA hat eine mod. UE vorgefertigt und habe brav Geld an Nümann & Lang überwiesen und auch an meinen RA.
(Ich weiss ich habe ein Musikstück geladen, aber nicht das was abgemahnt wurde)
Soweit sogut,
hatte Mitte letzten Jahres wieder eine Abmahnung von N+L erhalten für ein anderes Musikstück aus demselben Chart-Container, jedoch mit demselben HASH-Wert wofür ich bereits abgemahnt wurde.
Daraufhin hat mein RA um Klärung gebeten, ob wie es sich mit dem HASH-Wert verhält, da ich bereits gezahlt habe und eine neue mod. UE dann auf den HASH-Wert beziehen würde bzw. den gesamten Chart-Container und nicht für 1 Musikstück, sodass ich keine Folgeabmahnungen befürchten muss.
RA N+L hatten informiert, dass im Dez 2010 ein Urteil bzgl. worauf sich der HASH-Wert bezieht erwartet wird und ich bis dahin einen Zahlungsaufschub erhalte.
So warte ich nun seit ca. 4-5 Monaten auf eine Reaktion von N+L bzgl. diese Urteils.
Kann jemand von den Forenteilnehmern Licht ins Dunkel bringen ?
Bezieht sich der HASH-Wert auf einen gesamten Chart-Container ?
Oder haben wirklich verschiede Musikstück (in einem Chart-Container) denselben HASH-Wert und es darf wie wild abgemahnt werden. ?
Danke für Hilfe.
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Ich will mich nicht herausreden, dass ich etwas heruntergeladen habe.
Jedoch verstehe ich die Welt nicht mehr, dass ich für Lieder zahlen soll die ich gar nicht geladen habe bzw. kenne, sondern sich diese Lieder u.a. im Chart-Container befanden.
Mein RA hat eine mod. UE vorgefertigt und habe brav Geld an Nümann & Lang überwiesen und auch an meinen RA.
(Ich weiss ich habe ein Musikstück geladen, aber nicht das was abgemahnt wurde)
Soweit sogut,
hatte Mitte letzten Jahres wieder eine Abmahnung von N+L erhalten für ein anderes Musikstück aus demselben Chart-Container, jedoch mit demselben HASH-Wert wofür ich bereits abgemahnt wurde.
Daraufhin hat mein RA um Klärung gebeten, ob wie es sich mit dem HASH-Wert verhält, da ich bereits gezahlt habe und eine neue mod. UE dann auf den HASH-Wert beziehen würde bzw. den gesamten Chart-Container und nicht für 1 Musikstück, sodass ich keine Folgeabmahnungen befürchten muss.
RA N+L hatten informiert, dass im Dez 2010 ein Urteil bzgl. worauf sich der HASH-Wert bezieht erwartet wird und ich bis dahin einen Zahlungsaufschub erhalte.
So warte ich nun seit ca. 4-5 Monaten auf eine Reaktion von N+L bzgl. diese Urteils.
Kann jemand von den Forenteilnehmern Licht ins Dunkel bringen ?
Bezieht sich der HASH-Wert auf einen gesamten Chart-Container ?
Oder haben wirklich verschiede Musikstück (in einem Chart-Container) denselben HASH-Wert und es darf wie wild abgemahnt werden. ?
Danke für Hilfe.
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Ich will mich nicht herausreden, dass ich etwas heruntergeladen habe.
Jedoch verstehe ich die Welt nicht mehr, dass ich für Lieder zahlen soll die ich gar nicht geladen habe bzw. kenne, sondern sich diese Lieder u.a. im Chart-Container befanden.