Opfer schweizer Firmen: Beschweren!

Aka-Aka

Chaostheoretiker
In einer anderen Sache als Antwort erhalten - evtl. für Betroffene der Geschäftstätigkeiten schweizerischer Firmen interessant.

Die Eidgenossenschaft, vertreten durch das Staatssekretariat für Wirtschaft, kann gegen in der Schweiz begangene unlautere Geschäftspraktiken Zivil- oder Strafklage erheben (Art. 10 Abs. 2 lit. c UWG, http://www.admin.ch/ch/d/sr/c241.html ), wenn die in ihren wirtschaftlichen Interessen betroffenen Personen sich im Ausland befinden. Unser Klagerecht ähnelt dem Klagerecht der Verbraucherzentrale und der Wettbewerbszentrale.

Es versteht sich von selbst, dass wir auch Bereich "Internetfallen" von unserem Klagerecht Gebrauch machen.

Bei den von uns verfolgten Fällen war die Täterschaft bis anhin immer in Deutschland; in der Schweiz befanden sich nur Briefkästen oder lediglich pro Forma gegründete Gesellschaften, die anschliessend von Amtes wegen wieder gelöscht wurden.

Um intervenieren zu können, bedürfen wir konkreter Angaben. Wir können nur etwas unternehmen, wenn sich bei uns eine gewisse Anzahl von Personen über fragwürdige Geschäftspraktiken beschwert und die Beschwerden auch entsprechend dokumentiert werden (Benennung des betroffenen Unternehmens, kurze Beschreibung der fragwürdigen Geschäftspraktiken, Print Screen oder link der fraglichen Website, erhaltene Rechnungen, Korrespondenz, etc.).

Der guten Ordnung halber übermitteln wir Ihnen unsere Broschüre, die vor Internetfallen warnt: http://www.news-service.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/7979.pdf

Sie können sie gerne weiterreichen.

Beschwerden sind an die nachfolgende Adresse zu richten:

E-Mail:
fair-business (at) seco.admin.ch
Postadresse:
Staatssekretariat für Wirtschaft
Ressort Recht
Effingerstr. 1
CH-3003 Bern

Fax + 41 31 324 09 56
 
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