mainpean bezahlen für 6 sec?

Meine Meinung zur FST und der Politik:

Es ist für die Politik bequem, sich auf eine vermeintlich kompetente Institution zu stützen, deren Regeln sich zunächst einigermaßen plausibel anhören...

Gruß
Dino
 
Hallo,

habe heute, als ich vom Urlaub zurück kam, die Mahnung von
acoreus im Kasten gehabt.
Hauptforderung + 27,50 € Gebühren.
Soll ich bei denen gleich den Gerichtlichen Mahnbescheid anfordern?

Sam
 
haudraufundschluss schrieb:

Die Mainpean-AGB sind ein sehr interessantes Beispiel, weil da was ganz wichtiges fehlt: Das Angebot. Man kann den AGB lediglich entnehmen, wie Mainpean einen Vertrag mit dir geschlossen haben möchte und das es sich angeblich um Dienstleistungen handeln soll. Worin die nun bestehen sollen ist den AGB nicht zu entnehmen und auch Tonno war nicht in der Lage, sie vernünftig zu beschreiben.
Da erübrigt es sich, auch nach wichtigen Passagen zu suchen, weil die ja nicht in den AGB zu finden sind. Umgekehrt heißt das aber auch, dass man bei Mainpean wissen sollte, von wo der Dialer stammt, mit dem sich die Geschädigten einwählen...

Ein interessanter Beitrag, man sollte durchaus bedenken, dass Mainpean sowieso ausschliesslich mit "Content" herumeiert. Vor "langer" Zeit haben die noch u.a. für "virtuelle" Heilpraktiker und ähnliche Absurditäten als Webmazters geworben. Wenn man sich den "Content" von Mainpean heute anschaut, leben sie ausserordentlich gut von "Sexseiten" und ein paar Hacker-und winzig wenigen anderen Seiten.

Vor ca. einem Jahr antwortete z.B.:.....(Mainpean) in einem Interview bei geldverdienen. xy auf die Frage: Brauchen Sie Content für 1,86.-€? mit "Nein, brauch ich nicht!"(...oder ziemlich ähnlich...) Das war eher ehrlich!
Klar, wer braucht das???
Aus meiner Sicht handelt es sich bei diesen "seriösen" Geschäften um eine leider immer noch "vage" rechtlich abgesicherte Einkommensform, welche aus einer Wirrnis der Rechtslage für "Contents" und deren Verkauf entstanden ist, und knallhart ausgenutzt wird. Was wir heute in der Tasche haben...
Und keine Aussicht auf wirkliche Besserung für den "Normal-User".
Schon letztes Jahr ist .....(Mainpean), bei einer Anhörung zum Thema " Düdeldei" im Bundesrat mit anderen Vertretern der Branche "rumgelobbt"...
Was soll's: Die ethische Frage ist sowieso in der buddhistischen Philosophie beantwortet: die werden in ihrer nächsten Reinkarnation....
Oder doch nicht???
Im Jaginforum läuft ein solches Posting übrigens unter:
"Was nichts mit Sex und Geldverdienen zu tun hat"
oder so ähnlich! 8)
Länger lebe dialerhilfe!!!

persönliche Angaben gelöscht , siehe NUB/tf
 
Ich denke, es geht ihm ehrer darum, denen mitzuteilen, das sie sich weitere Mahnungen sparen können, damit er gleich dem gerichtlichen Mahnbescheid widersprechen kann ;)

So spart er sich und denen jede Menge Porto und Papierkosten :D
 
Hallo,

habe heute die zweite und letzte außergerichtliche Mahnung erhalten.
Nochmal 2,50 € rauf. Muß ich widersprechen? hab das getippe satt.
 
Nein, wenn Du bereits widersprochen hattest, als nächstes den Mahnbescheid abwarten und erst dann wieder reagieren.

Kleiner Tip: angeblich werden für Verbindungen zu Kazaa-Download, 1md and others (über Mainpean), die vor der 2. Juniwoche 2003 zustande kamen, von In-telegence keine Mahnbescheide erstellt.
 
Neue Watschen für Inkassobüros

:D Ich glaube, es wird so bald keine Klagen von Inkassobüros mehr geben. Erst jetzt sind bei www.dialerschutz.de wieder 2 neue Urteile dargelegt worden. Unser beliebtes Inkassobüro Intrum Justitia Inkasso GmbH hat in Berlin eine schöne Watsche vom Richter bekommen. Außer Spesen nichts gewesen ! Die Rechtslage scheint jetzt eindeutig zugunsten der Geschädigten zu gehen, auch ohne Beweise eines unlauteren Dialers. Jetzt müssen endlich die Forderer ihre Ansprüche eindeutig und nachvollziehbar belegen.
 
Die betreffenden Urteile

Anbei zur schnelleren Information die direkten Links zu den Urteilen:

04.09.2003

Neu eingestellt:
http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agberlinwedding010903.htm
Urteil des AG Berlin Wedding v. 01.09.2003 - Az.: 17C 263/03

Es obliegt angesichts der "hinlänglich bekannten" Dialer-Problematik dem Netz-Betreiber nachzuweisen, dass der Nutzer die Mehrwertdienste-Verbindung wirklich wollte.


04.09.2003

Neu eingestellt:
http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agreinbek270803.htm
Urteil des AG Reinbek v. 27.08.2003 - Az.: 5 C 313/03

1. Der Netz-Betreiber ist beweispflichtig für die Inanspruchnahme der Leisitung. Ein mit "Einzelverbindungsübersicht" überschriebener Ausdruck einer Bildschirmanzeige ist als Beweis nicht geeignet.

2. Der Netz-Betreiber muss beweisen, dass dem Nutzer vor Inanspruchnahme des Mehrwertdienstes die Höhe des anfallenden Entgeltes mitgeteilt wurde. Alleine die Tatsache, dass eine entsprechende Verpflichtung der Anbieter besteht, sagt nichts darüber aus, dass diese Verpflichtung auch im konkreten Einzelfall eingehalten wurde.

3. Die Einwendungsfrist aus der Telekom-Rechnung gilt nicht im Verhältnis zu Fremdanbietern.
 
Und noch eine allerletzte Chance von acoreus. Diesmal aber ohne Zahlungsvordruck, ohne Kostenauflistung, in schwarz-weiß und man geht standardbriefisch auf meinen Widerspruch ein. Er ist nichtig sagen die. Haben sie ihn genau gelesen? Ich glaube nicht.
 
Hallo mal wieder,

Habe jetzt nach einer Zahlungserinnerung, einer Mahnung, einer letzten außergerichtlichen und einer allerletzten außergerichtlichen Mahnung, die allerallerletzte außergerichtliche Mahnung erhalten. Ich soll SOFORT 114,95 zahlen oder es kommt der gerichtliche Mahnbescheid.

???

Sam
 
Lieber SammyXP,

freu dich doch. Die gelbe Post verdient, dich kostet's wohl nix extra - und der MB kommt, wenn er soll, schon noch.

Vielleicht kommt aber vorher noch ne allerallerallerallerallerallerletzte vorgerichtliche Mahnung ...
:argue:
 
Wie wird das eigentlich bei "echten" Forderungen g

Weil man hier immer von endlosen "Mahnketten" liest:
Wie wird das eigentlich bei anderen Branchen bzw. Fällen gehandhabt?

Zum Beispiel würde man im Unternehmen, in dem ich beschäftigt bin (hat nichts mit Telekombranche zu tun und ich arbeite auch nicht selbst in der Buchhaltung) bei säumigen Kunden und für tatsächlich berechtigt gehaltene Forderungen nicht lange fackeln.
Je nach Kunde: Nach spätestens zwei erfolglosen (in kurzen Abständen) Mahnungen geht die Sache zu Gericht. So kompliziert ist das Ausfüllen der entsprechenden Formulare ja angeblich gar nicht.

Bei tatsächlich berechtigten Forderungen wäre auch relativ bald ein Titel erwirkt, dieser hält notfalls bis zu 30 Jahre lang.

Warum wird also in der Dialerbranche so lange herum gemahnt? 10 "letzte außergerichtliche Mahnungen" an den gleichen Kunden werden diesen irgendwann wohl kaum noch beeindrucken.

Würden die Kosten derart "sinnloser" Mahnungen überhaupt vom Gericht dem Gläubiger zugesprochen werden? Nach Durchsicht diverser Urteile bezweifle ich das eher.
 
Hallo Gast!

Leider wird wohl bei Gericht nicht soooo genau auf die Mahnkosten geguckt, wenn die Hauptforderung gegeben ist. Es wird mal kurz "drübergeschaut", ob da nicht was unübliches oder unangemessenes gefordert wird.
Wenn der Schuldner sich gar nicht rührt, dürften bis zu 3 Mahnungen mit Mahnkosten bis 2,- € pro Mahnung angemessen sein (Porto, Papier, Arbeit), je nach Ansicht des Richters.
Bei Inkasso-Kosten wird schon genauer hingesehen.
Man sollte in diesen Fällen hier mal das jeweilige Gericht mit der Nase drauf stoßen, indem man schon in seinem ersten Widerspruch gegen die Mahnung des Dienstanbieters schreibt:

"Ich weise darauf hin, dass ich auch auf weitere Mahnungen Ihrerseits keine Zahlungen leisten werde. Gemäß ihrer Schadensminderungspflicht sollten Sie daher, um Kosten zu sparen, weitere Mahnungen unterlassen, ebenso ist ein gerichtlicher Mahnbescheid nicht nötig, da ich gegen einen solchen Widerspruch einlegen werde. Sollten Sie dennoch ihre Forderung für berechtigt halten, erheben Sie bitte sofort Klage beim zuständigen Gericht. Ich verweigere ernsthaft und endgültig die von Ihnen geforderte Leistung."

Dabei sollte man sich aber schon sicher sein, was man tut, und seinen Widerspruch gut und in einem Rutsch unter allen rechtlichen Gesichtspunkten begründen.
Wenn dann grundlos weiter gemahnt wird, wird das Gericht später weitere Mahnkosten wohl nicht zusprechen.

Gruß,
André
 
Re: Wie wird das eigentlich bei "echten" Forderung

Gast schrieb:
Zum Beispiel würde man im Unternehmen, in dem ich beschäftigt bin (hat nichts mit
Telekombranche zu tun und ich arbeite auch nicht selbst in der Buchhaltung) bei säumigen
Kunden und für tatsächlich berechtigt gehaltene Forderungen nicht lange fackeln.
Je nach Kunde:
Nach spätestens zwei erfolglosen (in kurzen Abständen) Mahnungen geht die Sache zu Gericht.
So kompliziert ist das Ausfüllen der entsprechenden Formulare ja angeblich gar nicht.

Bei tatsächlich berechtigten Forderungen wäre auch relativ bald ein Titel erwirkt,
dieser hält notfalls bis zu 30 Jahre lang.

Warum wird also in der Dialerbranche so lange herum gemahnt? 10 "letzte außergerichtliche
Mahnungen" an den gleichen Kunden werden diesen irgendwann wohl kaum noch beeindrucken.

Würden die Kosten derart "sinnloser" Mahnungen überhaupt vom Gericht dem Gläubiger
zugesprochen werden? Nach Durchsicht diverser Urteile bezweifle ich das eher.


Dieselben Fragen und Antworten habe ich an eine Bekannte, die Chefbuchhalterin ist,
gestellt und bekommen. Daraus resultiert die schlichte Vermutung , daß es eben keine rechtlich
sauberen Forderungen sind, und daß man mit endlosen Mahnorgien den User früher oder später
weichkochen will, jedenfalls bei so vielen, daß sich das Geschäft auf jeden Fall lohnt. Wenn auch nur
ein Bruchteil der so mit ungerechtfertigten Forderungen Abgemahnten aus welchen Gründen auch
immer, Unwissenheit, Angst oder Scham bezahlt ist die Rechnung schon glänzend aufgegangen
und zwar für alle die daran beteiligt sind.

minimale Kosten = maximaler Gewinn , de facto Brutto= Netto

Die Frage warum man in ganz seltenen Einzelfällen es doch schon mal riskierte, vor
Gericht zu ziehen, dürfte zwei Gründe haben:

1. In der Vergangenheit waren die Positionen der Betroffenen auf Grund der miserablen Gesetzeslage
und der Unkenntnis der Rechtsprechung mit der speziellen Materie in Deutschland sehr schwierig,
so daß anfangs einige für Verbraucher ungünstige Urteile ergangen sind.

2. Daher riskierte man es , um damit weitere "Abschreckung" gegen diejenigen zu erzeugen die
dennoch bereit gewesen wären , ihren Fall durchzufechten.

Dies Bild hat sich jedoch in mehrerlei Hinsicht verändert. Zwar ist das Mehrwertdienstgesetz auch
nach der zweiten Nachbesserung lückenhaft, so daß bereits wieder eine Nachbesserung angekündigt ist:

http://forum.webmart.de/wmmsg.cfm?id=1464360&d=90&a=1&t=1661306

aber es zeigt zumindest, daß der Trend der Gesetzgebung , wenn auch quälend langsam
in Richtung der Verbesserung der Position des Verbrauchers geht.

Parallel dazu ist auch die Rechtsprechung mittlerweile doch erheblich sensibler und informierter
den Problemen gegenüber geworden, nicht zuletzt durch Informationen in den beiden Foren
(insbesondere der dort mitarbeitenden Juristen) , die den Betroffenen handfeste Argumente
gegenüber ungerechtfertigten Forderungen in einem Prozess an die Hand gegeben haben. Dies ist, um das den
natürlich mitlesenden und sicherlich wenig erfreuten Beteiligten ins Gebetbuch zu schreiben
keine unerlaubte Rechtsberatung und wenn sie sich noch so darüber aufregen , daß hier ihren
merkwürdigen Geschäftspraktiken Widerstand entgegengesetzt wird

tf
 
@ SammyXP, war die Nummer evtl. die 0190059783 für 79,95€? Da hatte die acoreus das Inkasso schon vor sehr langer Zeit klang heimlich eingestellt.
 
Zurück
Oben