Hallo miteinander
Bin auch in einer Abofalle reingefallen
Und zwar geht es um lustparkplatz.com
Durch die entsprechende Situation die durch Corona Beschränkungen entstanden sind, bin reingefallen auf eine Website die für Dating/Treffen zuständig ist.
Nach der Registrierung auf der Seite Lustparkplatz.com habe ich erstmals ein 8-tägiges Abo die 9.99€ kosten abgeschlossen, ich konnte bei diesen Abo niemanden Anschreiben und mir wurde vorgeschlagen einen 6 monatiges Abo der pro Monat 39,99€ kosten würde den habe ich auch dummerweise angeklickt, dann habe ich unzählige "nicht realistische Nachrichten von mehrere Frauen bekommen". Nach ca. 1 Std. habe Ich festgestellt dass es eine Abofalle war und habe dummerweise den AGB durchgelesen wo auch beschrieben wurde dass es keine richtige Kontakte sind sondern erfundene Kontakte die auf Fotografien erscheinen. Das sind möglicherweise keine echten Mitglieder und werden ausschließlich zu illustrativen Zwecken genutzt.
Habe dann Sofort den Abovetrag durch einen Widerruf gekündigt was mir auch per Email von den Dienstanbieter nach 3 Tagen bestätigt wurde dass Ich nicht mehr Vertrags Mitglied sei.
Widerrufsbelehrung auf der Website von Lustparkplatz.com
1. Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (BeTogetherMedia B.V., Ir. Jules Kayserdreef 9, 5915 JP Venlo, Niederlande; E-Mail: [email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
2. Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Wurde von uns die gewünschte Dienstleistung bereits vollständig erbracht, erlischt das Widerrufsrecht vollständig bevor das Widerrufsrecht ausgeübt wurde.
Den Widerruf habe Ich per Email an oben genannte Email abgeschickt.
Mir wurde per Lastschrift die 39.99€ und die 9.99€ abgebucht was ich auch wieder zurück gebucht habe und den Anbieter auf eine Schwarze liste bei meiner Bank angegeben habe dass sie keine Geld von mir abbuchen können.
Habe dann gedacht das wars aber Nein, habe nach ca. 6 tagen eine Mahnung die per Email an meiner Email Adresse zugesendet war im Auftrag von Webbilling AG bekommen und zwar mit viel höheren Betrag Inklusive Mahngebühren zu jeweils 7,00€. Der gesamt Betrag den Ich denen schulde wäre über 84,89€.
In der Mail von Webbilling AG stand :
Sollten Sie den oben aufgeführten Betrag nicht innerhalb der vorgegebenen Frist einzahlen, werden wir die Forderung sowie Ihre IP-Adresse und E-Mail-Adresse an ein Inkassounternehmen abgeben, welches den Betrag inkl. zusätzlich anfallender Gebühren unter Zuhilfenahme des gerichtlichen Mahnverfahrens einfordern wird.
Habe dann an die [email protected] mit diesem Text geantwortet:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe mich auf Ihr(e) Schreiben vom 06.06.2020, in dem Sie einen gesamt Betrag von 84,89 Euro für eine Serviceleistung verlangen die unter Aktenzeichen ****** (27,49 EUR) und Aktenzeichen ***** (57,40 EUR) in Ihren Schreiben angegeben ist.
Dieser Forderung widerspreche ich sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach.
Insbesondere haben Sie den Nachweis zu führen, dass ich gemäß der gesetzlichen Bestimmungen zum Fernabsatz belehrt und informiert wurde.
Ich habe mich zwar bei Ihrem Mandanten angemeldet, jedoch war ich mir über die finanziellen Konsequenzen nicht im Klaren. Folgerichtig habe ich umgehend einen Widerruf per E-Mail an Ihren Mandanten geschickt. Das Ignorieren der rechtlichen Folgen ändert an diesen nicht.
Unabhängig davon habe ich den von Ihnen behaupteten Vertrag mit E-Mail vom 31. Mai 2020 widerrufen die auch durch Ihren Mandanten am 02.06.2020 bestätigt wurde.
Ich bin daher auch nicht bereit, Ihre Forderung zu begleichen. Ihr Angebot zielt zudem auf eine Leistung ab, die in der behaupteten Form überhaupt nicht erbracht werden kann. Damit nutzen Sie die geschäftliche Unerfahrenheit Ihrer potentiellen Kunden aus. Ein solche Vereinbarung ist daher gemäß § 138 BGB sittenwidrig und damit der von Ihnen behauptete Vertrag nichtig.
Zudem weise ich darauf hin, dass Ihrem Schreiben eine Bevollmächtigung Ihres Mandanten im Original nicht beilag.
Den seitens Ihres Mandanten widerrechtlich abgebuchten Geldbetrag habe ich zu seinen Lasten zurückbuchen lassen, und ich warne vor weiteren Abbuchungsversuchen.
In diesem Zusammenhang verweise ich auf ein Urteil des Landgerichts München I, AZ 30 S 10495/06. Danach ist eine Zahlung nicht zu leisten, wenn die Erbringung einer Leistung objektiv nicht möglich ist. Das trifft auch auf Ihr Angebot zu.
Hilfsweise widerrufe und kündige ich den Ihrer Meinung nach bestehenden Vertrag und fechte ihn zusätzlich hilfsweise wegen arglistiger Täuschung gemäß § 123 BGB an. Außerdem erkläre ich auch vorsorglich die Anfechtung wegen Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen.
Wie bereits ausgeführt, wird daher die Forderung voll umfänglich bestritten. Dies haben Sie dem Forderungssteller mitzuteilen.
Von weiteren Mahnschreiben an meine Email bzw.Adresse ist Abstand zu nehmen.
Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit erledigt ist und bitte Sie um eine entsprechende Bestätigung. Ich fordere Sie auf, von weiteren Drohschreiben denen jegliche Grundlage fehlt, Abstand zu nehmen. Ansonsten behalte ich mir weitere rechtliche Schritte gegen Sie vor, auch das Stellen einer Strafanzeige.
Sie haben mir den Zugang des Schreibens sowie die Unterlassung weiterer Mahnschreiben in dieser Sache zu bestätigen.
Hierfür habe ich mir eine Frist bis zum 24.06.2020 notiert.
Andernfalls erfolgt umgehend Beschwerde bei der für Ihre Zulassung zuständigen Stelle.
Ich hoffe, mich unmissverständlich ausgedrückt zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
********
Und jetzt meine Frage, sollte ich einen Anwalt einschalten ?
Wie ist die Rechtslage ?
Oder ist es alles zu Ignorieren ?
Vielen Dank im Voraus
Bin auch in einer Abofalle reingefallen
Und zwar geht es um lustparkplatz.com
Durch die entsprechende Situation die durch Corona Beschränkungen entstanden sind, bin reingefallen auf eine Website die für Dating/Treffen zuständig ist.
Nach der Registrierung auf der Seite Lustparkplatz.com habe ich erstmals ein 8-tägiges Abo die 9.99€ kosten abgeschlossen, ich konnte bei diesen Abo niemanden Anschreiben und mir wurde vorgeschlagen einen 6 monatiges Abo der pro Monat 39,99€ kosten würde den habe ich auch dummerweise angeklickt, dann habe ich unzählige "nicht realistische Nachrichten von mehrere Frauen bekommen". Nach ca. 1 Std. habe Ich festgestellt dass es eine Abofalle war und habe dummerweise den AGB durchgelesen wo auch beschrieben wurde dass es keine richtige Kontakte sind sondern erfundene Kontakte die auf Fotografien erscheinen. Das sind möglicherweise keine echten Mitglieder und werden ausschließlich zu illustrativen Zwecken genutzt.
Habe dann Sofort den Abovetrag durch einen Widerruf gekündigt was mir auch per Email von den Dienstanbieter nach 3 Tagen bestätigt wurde dass Ich nicht mehr Vertrags Mitglied sei.
Widerrufsbelehrung auf der Website von Lustparkplatz.com
1. Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (BeTogetherMedia B.V., Ir. Jules Kayserdreef 9, 5915 JP Venlo, Niederlande; E-Mail: [email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
2. Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Wurde von uns die gewünschte Dienstleistung bereits vollständig erbracht, erlischt das Widerrufsrecht vollständig bevor das Widerrufsrecht ausgeübt wurde.
Den Widerruf habe Ich per Email an oben genannte Email abgeschickt.
Mir wurde per Lastschrift die 39.99€ und die 9.99€ abgebucht was ich auch wieder zurück gebucht habe und den Anbieter auf eine Schwarze liste bei meiner Bank angegeben habe dass sie keine Geld von mir abbuchen können.
Habe dann gedacht das wars aber Nein, habe nach ca. 6 tagen eine Mahnung die per Email an meiner Email Adresse zugesendet war im Auftrag von Webbilling AG bekommen und zwar mit viel höheren Betrag Inklusive Mahngebühren zu jeweils 7,00€. Der gesamt Betrag den Ich denen schulde wäre über 84,89€.
In der Mail von Webbilling AG stand :
Sollten Sie den oben aufgeführten Betrag nicht innerhalb der vorgegebenen Frist einzahlen, werden wir die Forderung sowie Ihre IP-Adresse und E-Mail-Adresse an ein Inkassounternehmen abgeben, welches den Betrag inkl. zusätzlich anfallender Gebühren unter Zuhilfenahme des gerichtlichen Mahnverfahrens einfordern wird.
Habe dann an die [email protected] mit diesem Text geantwortet:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe mich auf Ihr(e) Schreiben vom 06.06.2020, in dem Sie einen gesamt Betrag von 84,89 Euro für eine Serviceleistung verlangen die unter Aktenzeichen ****** (27,49 EUR) und Aktenzeichen ***** (57,40 EUR) in Ihren Schreiben angegeben ist.
Dieser Forderung widerspreche ich sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach.
Insbesondere haben Sie den Nachweis zu führen, dass ich gemäß der gesetzlichen Bestimmungen zum Fernabsatz belehrt und informiert wurde.
Ich habe mich zwar bei Ihrem Mandanten angemeldet, jedoch war ich mir über die finanziellen Konsequenzen nicht im Klaren. Folgerichtig habe ich umgehend einen Widerruf per E-Mail an Ihren Mandanten geschickt. Das Ignorieren der rechtlichen Folgen ändert an diesen nicht.
Unabhängig davon habe ich den von Ihnen behaupteten Vertrag mit E-Mail vom 31. Mai 2020 widerrufen die auch durch Ihren Mandanten am 02.06.2020 bestätigt wurde.
Ich bin daher auch nicht bereit, Ihre Forderung zu begleichen. Ihr Angebot zielt zudem auf eine Leistung ab, die in der behaupteten Form überhaupt nicht erbracht werden kann. Damit nutzen Sie die geschäftliche Unerfahrenheit Ihrer potentiellen Kunden aus. Ein solche Vereinbarung ist daher gemäß § 138 BGB sittenwidrig und damit der von Ihnen behauptete Vertrag nichtig.
Zudem weise ich darauf hin, dass Ihrem Schreiben eine Bevollmächtigung Ihres Mandanten im Original nicht beilag.
Den seitens Ihres Mandanten widerrechtlich abgebuchten Geldbetrag habe ich zu seinen Lasten zurückbuchen lassen, und ich warne vor weiteren Abbuchungsversuchen.
In diesem Zusammenhang verweise ich auf ein Urteil des Landgerichts München I, AZ 30 S 10495/06. Danach ist eine Zahlung nicht zu leisten, wenn die Erbringung einer Leistung objektiv nicht möglich ist. Das trifft auch auf Ihr Angebot zu.
Hilfsweise widerrufe und kündige ich den Ihrer Meinung nach bestehenden Vertrag und fechte ihn zusätzlich hilfsweise wegen arglistiger Täuschung gemäß § 123 BGB an. Außerdem erkläre ich auch vorsorglich die Anfechtung wegen Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen.
Wie bereits ausgeführt, wird daher die Forderung voll umfänglich bestritten. Dies haben Sie dem Forderungssteller mitzuteilen.
Von weiteren Mahnschreiben an meine Email bzw.Adresse ist Abstand zu nehmen.
Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit erledigt ist und bitte Sie um eine entsprechende Bestätigung. Ich fordere Sie auf, von weiteren Drohschreiben denen jegliche Grundlage fehlt, Abstand zu nehmen. Ansonsten behalte ich mir weitere rechtliche Schritte gegen Sie vor, auch das Stellen einer Strafanzeige.
Sie haben mir den Zugang des Schreibens sowie die Unterlassung weiterer Mahnschreiben in dieser Sache zu bestätigen.
Hierfür habe ich mir eine Frist bis zum 24.06.2020 notiert.
Andernfalls erfolgt umgehend Beschwerde bei der für Ihre Zulassung zuständigen Stelle.
Ich hoffe, mich unmissverständlich ausgedrückt zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
********
Und jetzt meine Frage, sollte ich einen Anwalt einschalten ?
Wie ist die Rechtslage ?
Oder ist es alles zu Ignorieren ?
Vielen Dank im Voraus
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