LG Krefeld: Alterskontrolle nicht ausreichend

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Counselor schrieb:
Nach einem Bericht der Westdeutschen Zeitung haben bereits 34 Gerichte so entschieden,
wie das Landgericht Krefeld.
http://www.wz-newsline.de/seschat4/200/sro.php?redid=66325
Hier eines davon: KG Berlin, Urteil vom 26.04.2004 - (5) 1 Ss 436/03 (4/04) - (571) 75 Js 46/02 Ns (134/03)

Untaugliches Altersverifikationssystem - Zugänglichmachung pornographischer Schriften
...
Um Minderjährige von dem Angebot auszuschließen, verwendete der Angeklagte das Altersverifikationssystem (AVS) "über18.de", das allein auf dieser Ziffernfolge beruht, die unter anderem das Geburtsdatum des Ausweisinhabers enthält. Der Angeklagte wußte, daß die Ziffernfolge nicht dem sie eingebenden Nutzer persönlich zugeordnet wurde und daß die Anbieter dieses Systems auf ihrer Internetseite mitteilen: "Bisher gibt es kein anerkanntes Jugendschutzsystem". Der Angeklagte erachtete die verwendete Sicherung als eine "im Rechtssinne ausreichende Kontrolle darüber, daß nur Volljährige zum pornographischen Teil seiner Internetseiten gelängen." Das Landgericht hat diese Ansicht als Irrtum bezeichnet und dies näher begründet. ...
Quelle: http://normative.zusammenhaenge.at/faelle/de/ueber18.html

M. Boettcher
 
Genauso wie es dein jetziges auch bald nicht mehr geben wird, weil du von den Gerichten dazu gezwungen wirst. Lach nur, wir wissen es besser, wer zuletzt lacht lacht am besten, und vertrau mir, du bist das nicht der zuletzt lacht ...... 0:)
 
scrat007 schrieb:
Genauso wie es dein jetziges auch bald nicht mehr geben wird, weil du von den Gerichten dazu gezwungen wirst. Lach nur, wir wissen es besser, wer zuletzt lacht lacht am besten, und vertrau mir, du bist das nicht der zuletzt lacht ...... 0:)

Es ist natürlich möglich, dass diese unsinnige Gesetzgebung und unsinnige Rechtssprechung weiter in Deutschland bestehen bleibt. Irgendwie wünsche ich mir gerade, dass Quads in Deutschland verboten werden, da diese Fahrzeuge wirklich gefährlich sind. Ich hoffe, dass die Dekra Einfluss nimmt und ein Verbot dieser Vehikel auf deutschen Strassen erwirkt. :)

Ach ja passt wie immer nicht, würde mich aber trotzdem freuen, oder? ;)
 
Zur Vervollständigung der Anamnese noch diesen:
http://www.awmnews.de/news/awmnews/news.php?topicid=17
(12/2003???)

Für mich persönlich interessant:
Zitierer eines Leserbriefes schrieb:
Daher unterstützen wir auch die Aktion des IVNM e.V. unter http://www.aktion-fuer-jugendschutz.de und hoffen auch auf Ihre Unterstützung.
(vgl. meine Frage hier :
aka-aka schrieb:
Ist das der wissenschaftliche Hintergrund Deiner Argumentation, Tobias???

zur allgemeinen Kenntnisnahme:
Leserbriefzitierer schrieb:
Es ist traurig mit anzusehen, wie eine kleine Gruppe von Menschen derzeit versucht, den mündigen deutschen Bürger zu bevormunden und ihm seine von der Verfassung gegebenen Grundrechte zu beschneiden. Der sog. JMStV ist nicht anderes, als ein - meiner Meinung nach - verfassungswidriges Stück Papier, welches von Personen entworfen worden ist, die nicht zum demokratischen Lager dieses Landes gezählt werden dürfen.
Leserbriefzitierer schrieb:
Der bekannte und geachtete Historiker Prof. B* hat in der FAZ sehr richtig die heutigen Verhältnisse mit denen vor der Machtergreifung der Nazis (Ende der Weimarer Republik) verglichen und öffentlich zum Protest der Bürger aufgerufen. Hier kann ich persönlich Herrn Prof. B* nur unterstützen und hoffe auf ein baldiges Bürgerengagement.
Leserbriefzitierer schrieb:
Wir von der erodata GmbH haben zur Sicherheit eine neue Variante von ueber18.de entwickelt. Das sog. ueber18.de-Version 2.0 - Tor. Hier muss der Kunde eine Einmalzahlung tätigen, wie es viele unwissende Richter und Staatsanwälte oder einfach nur Spinner fordern.
Das ist alles nicht wahr, oder?????
 
Irgendwie wünsche ich mir gerade, dass Quads in Deutschland verboten werden,
da diese Fahrzeuge wirklich gefährlich sind.
http://www.justiz.nrw.de/BS/RechtAbisZ/glossar/F/Fahrunt_chtigkeit.html
Fahruntüchtigkeit
Es ist zu unterscheiden zwischen der absoluten und der relativen Fahruntüchtigkeit. Bei Überschreitung der durch den Bundesgerichtshof (BGH) festgelegten 1,1 ‰ - Grenze, die sich aus einem Gefährdungsgrenzwert von 1,0 ‰ und einem Sicherheitszuschlag von 0,1 ‰ zusammensetzt, ist ab dieser festgestellen Blutalkoholkonzentration (BAK) bereits allein eine absolute bestehende Fahruntüchtigkeit bewiesen, ohne dass es weiterer Beweisanzeichen bedarf.
Schade , dass es solche Grenzen nicht für das Posten in einem Forum gibt....
 
Stimmt, Quads sind gefählrich, genau so gefährlich wie 400 PS starke Audis oder 40 Tonner-LKWs.

Und zu dem Craschtest, der da gezeigt wird, stimmt, der Fahrer verliert bei dem Crasch, genauso wie ein Motorradfahrer verlieren würde, oder ein Auto gegen einen 40 Tonner.

Jojo, was aber immer keiner sagt ist das Quad vom Gesetzgeber bereits eingeschränkt werden, auf 15 KW oder aber 59, bzw 95 km/h. Was auch niemand sagt ist das Quads kaum schneller als 80 laufen, das da im Test verwendete Modell schafft kaum die 60. Ich bin froh über die Einschränkungen des Gesetzgebers, es dient der Sicherheit. Jetzt bekommen wir gottseidank sogar Helmpflicht, was ich auch voll befürworte.

Ich wünsche mir auch das viele verboten wird, z.B. gehören Autos mit 400 PS nicht in die Hände von 18-Jährigen (wir hatten dieses jahr schon zwei Tote deswegen), oder aber Dailer in die Hände von Abzockern.

Nach den Wünschen geht es nicht, sondern anch dem Gesetz und den Gerichten, beides, und das gibt Huch freimütig zu, interessiert ihn nicht.

Und abgesehen davon, ich nehme an das die Sprache auf Quads kam weil ich eins fahre, ich kann euch versichern, die Dinger sind nicht gefährlich, man muß nur wie mit jedem Fahrzeug eben fahren können damit und es lernen, genauso wie beim Auto oder dem 40 Tonner. Immerhin gibt es die Dinger schon seit über 20 Jahren, und über 50.000 Quadfahrer gibt es in Deutschland auch. Und wisst ihr was, von den Benutzern der Quads hat sich noch keiner beschwert das er abgezockt oder betrogen worden wäre, und sie respektieren das Gesetz.

Könnt ihr das von euch auch sagen?
 
@gast
Unabhängige Vereine, wie die Dekra und der stellvertretende Vorsitzende der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände, halten Quads für gefährlich. Nicht im psychologischen Sinn, sondern gefährlich für Leib und Leben. «Die Quads sind eben grundsätzlich für Geländefahrten gebaut und haben daher Defizite auf den Straßen», warnt Bernd Kulow vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) in Bonn. Er weist vor allem auf die Kippgefahr in Kurven hin.
 
@scrat007

Wie kommst Du denn auf dieses schmale Brett, dass ich absichtlich auf Quads gekommen bin? :)
Manchmal ist google wirklich ein Freund. Übrigens der BMW sieht/sah wirklich scheisse aus. ;)
*gg* Und es geht wirklich nicht gegen dich. (ernsthaft)
Schönen Abend noch. :holy:
 
Jo stimmt, die Dekra ist der Meinung, hat aber dazu ein Modell verwendet das keine Straßenzulassung hatte. Und das ist ein grundsätzlicher Fehler von ihr. Der ADAC ist übrigens anderer Meinung, genauso wie das KBA und der TÜV in Deutschland, der besteht noch nicht mal auf Helmpflicht. Man darf dazu auch nicht vergessen das die Dekra ein privates Unternehmen ist, und der Test im Auftrag der Autoindustrie gemacht wurde. Deshalb hat der Test keine Aussagefähigkeit, er sagt nur aus das die Dekra keine Ahnung von den Dingern hat, mehr nicht. Wer sonst würde ein Fahrzeug mit 60 in den Test schicken das aber nur 50 laut Schein läuft? Das also nie auf der Straße diese Geschwindikeit erreichen kann. Warum nehmen sie ein Fahrzeug mit Geländereifen, die auf der Straße keine Zulasssung haben, wenn das Fahrzeug nur mit geprüften Reifen auf die Straße darf?

Zur Kippgefahr, jo stimmt, kippt genauso wie eine A-Klasse. Habe schon alles versucht mit meinem, will selbst bei 75 (die Höchstgeschwindigkeit) nicht kippen in der Kurve, kann sich aber im Winter durch Eis und Schnee kämpfen, besser als ein Allrad, und sowas brauche ich bei uns eben zum in die Arbeit fahren. Man darf nicht vergessen, wir haben 5 Monate Schnee ihr, und Morgens um 4 ist oft kein Schneepflug da.

Was solls, die Gesetzelage erlaubt mit einschränkungen das Fahrzeug auf der Straße zu bewegen, die Drosselungen habe ich euch ja schon erklärt. Das Gesetz erlaubt es nicht Pornographie den Jugendlichen zugänglich zu machen. Egal was ihr sagt und ob bestimmte Fahrzeuge gefährlich sind oder nicht, ihr befindet euch zur Zeit nach geltendem Recht im Unrecht, ich nicht.

Also, warum erkennt ihr das nicht einfach an, zugegeben habt ihr es ja schon indirekt mit euren Ablenkungsmanövern und dem Zugeständniss das ihr das Verfahren ändert.
 
@scrat007
Und du gehst zum Lachen in den Keller oder?

quadfahrer-lobbyist schrieb:
Der ADAC ist übrigens anderer Meinung, genauso wie das KBA und der TÜV in Deutschland, der besteht noch nicht mal auf Helmpflicht.
Finde ich persönlich erschreckend. Also dürfen sich Jugendliche lieber in den Tod fahren, als Erotik zu konsumieren?

quadfahrer-lobbyist schrieb:
Deshalb hat der Test keine Aussagefähigkeit, er sagt nur aus das die Dekra keine Ahnung von den Dingern hat, mehr nicht.
Die deutsche Gesetzgebung ist scheinheiliger als die US-amerikanische und sagt aus, dass die Parlamentarier (aller Parteien) keine Ahnung vom Internet haben.

Wer sonst würde ein Fahrzeug mit 60 in den Test schicken das aber nur 50 laut Schein läuft? Das also nie auf der Straße diese Geschwindikeit erreichen kann
Wer sonst würde ein AVS mit Perso-Nummer und Überweisung und Postleitzzahl in den Test schicken, welches im Internet wahrscheinlich gegen 0 überwunden wird, da auf einfachere ausländische Seiten zugegriffen wird.
 
Warum in den Tod fahren? Damit behauptest du dass die Dinger lebensgefährlich sind, was nicht so ist. Die Dekra hat einen Test durchgeführt der nicht den realen Bedingungen entsprach, mit einem Fahrzeug das es so nicht gibt. Im übrigen, weil du ja so auf dem Test fixiert bist, mit Schutzkleidung übersteht man so einen Unfall wie in dem Test mit ein paar blauen Flecken, und Schutzkleidung wird empfohlen, genauso wie beim Motorrad.

Und wir reden nicht von Erotik, die ist ab 16 erlaubt, wir reden von Pornographie, das ist was anderes.

Zur Gesetzgebung, es steht dir und anderen doch frei ins Ausland zu gehen, warum macht ihr das nicht? Es müssen einfach einheitliche Regelungen her, und Anbieter, die sich daran halten, statt zu versuchen sie zu umgehen.
 
Ein Dauerpatient schrieb:
Das AVS aus dem KG-Urteil gibt's doch schon lange nicht mehr.
Das KG Berlin hat §§ 3 Abs. 1 Ziff. 4, 3 Abs. 2 Satz 2 GjSM so ausgelegt:
Zu einem solchen Schutz ist es erforderlich, daß zwischen der pornographischen Darstellung und dem Minderjährigen eine effektive Barriere nicht nur eine mühelos zu umgehende Scheinbarriere besteht, die er überwinden muß, um die Darstellung wahrnehmen zu können.
Die LGe Hamburg, Duisburg und Krefeld und 34 weitere Gerichte legen den neuen § 4 Abs. 2 JMStV so aus, wie das KG den § 3 GjSM. Ausgehend von dieser Auslegung hat das KG unserem Tobias ins Stammbuch geschrieben:
Das AVS: "über 18.de" leidet wie alle auf der "Personalausweißnummer'" gestützte AVS - unabhängig von ihrer technischen Ausstattung im einzelnen (vgl. die Übersicht bei Döring/Günter MMR 2004, 231, 233f. - an einem grundsätzlichen Mangel, der sie für den eingesetzten Zweck untauglich macht. ... Soweit die Revision über die Basisfunktion von "über18.de" hinausgehende ergänzende Sicherungsfunktionen vorträgt, sind diese urteilsfremd, da das Landgericht ihr Vorhandensein nicht festgestellt hat. Sie wären aber auch nicht geeignet, das erforderliche Hindernis zu schaffen.
Mit anderen, für Tobias verständlichen Worten: ueber18.de ist grundsätzlich nicht geeignet, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Daran ändern auch ergänzende Sicherungsfunktionen wie Regionencheck und Abfrage einer Bankverbindung nichts.
 
Tobias Huch schrieb:
Das AVS aus dem KG-Urteil gibt's doch schon lange nicht mehr :vlol:
Das ist sicher eine denkbare Einstellung zum Thema. Diese verengte Sicht klebt aber gefählich eng an einem individuellen Zeitbegriff. Das Urteil ist ja nur knapp ein 1/2 Jahr alt. Wenn man nun gezwungen würde in immer kürzeren Zyklen die AVS umzurüsten, kann man fast sicher sein, dass Pornoangebote sich von selbst erledigen. Abgesehen davon hat das Kammergericht sich recht allgemein zu Systemen ausgelassen, die auf der Übermittlung der Personalausweisnummer aufbauen.

KG Berlin schrieb:
Das AVS: "über 18.de" leidet wie alle auf der "Personalausweisnummer" gestützte AVS - unabhängig von ihrer technischen Ausstattung im einzelnen (vgl. die Übersicht bei Döring/Günter MMR 2004, 231, 233f. - an einem grundsätzlichen Mangel, der sie für den eingesetzten Zweck untauglich macht.
Fazit: das System kann man nach Auffassung des Gerichts (grundsätzlich) vergessen. Nun ist das KG nicht irgend ein kleines Amtsgericht und es liegt in der Natur der Rechtsprechung in Deutschland, dass solche Urteile die allgemeine Rechtsmeinung entsprechend prägen. Wer die Mechanismen des Rechtssystems und der Rechtsprechung ignoriert, der landet auf dem Bauch. Und das m. E. völlig zurecht, weil Ignoranz nun einmal weder die Auseinandersetzung mit dem Thema, noch ein tragfähiges Konzept oder eine angemessene Strategie ersetzt.

M. Boettcher
 
Man merkt die fehlende Kinderstube, er sollte sich wenigstens die Hand vor den Mund beim Gähnen halten.

Besser wäre es für ihn den Mund überhaupt zu halten, da da eh nur Müll rauskommt

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Wow... so stellt man sich das dann vor.... extremrotfl
atomrofl.gif
 
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