Lastschrift widersprechen 6 Wochen?

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wisserbesser

mal was zu den immer genannten 6 Wochen:

Schaut mal in die AGB Eurer Bank. Ihr werdet dort ziemlich sicher (ist weitgehend einheitlich) Folgendes finden:

- Lastschrift bedarf der Genehmigung durch den Kunden.
- Genehmigung gilt als erteilt, wenn innerhalb von 6 Wochen nach Zugang des Rechnungsabschlusses kein Widerruf erfolgt ist.

Da der Rechnungsabschluss i.d.R. quartalsweise erfolgt, können zwischen Lastschrift und Ablauf der Widerrufsfrist also bis zu 18 Wochen liegen.

Es hat vor einigen Jahren mal ein höchstricherliches Urteil gegeben (ich meine BGH). Da die Genehmigung bei der Bank damals (so um 2000) nicht wirksam geregelt war, konnten selbst Jahre alte Lastschriften zurückgegeben werden. Die jetzigen, weitgehend einheitlichen Regeln wurden danach umgesetzt.

Wenn ich das Urteil noch finde, poste ich eine link oder was.
 
wisserbesser schrieb:
Es hat vor einigen Jahren mal ein höchstricherliches Urteil gegeben (ich meine BGH). Da die Genehmigung bei der Bank damals (so um 2000) nicht wirksam geregelt war, konnten selbst Jahre alte Lastschriften zurückgegeben werden. Die jetzigen, weitgehend einheitlichen Regeln wurden danach umgesetzt..
es hat sich nichts geändert, die Bank kann reinschreiben, was sie will, es ist unwirksam

http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?p=150780#post150780

cp
 
Hallo zusammen!

Ich habe gerade eine sieben Monate alte Lastschrift über 400 Euro storniert. Man muß etwas nachdrücklich darauf hinweisen, daß es geht und dann geht es. Technisch scheint es so zu sein, daß Kundenbetreuer meiner Sparkasse ca. 3 Quartale rückwirkend in das System eingreifen können. Ältere Buchungen werden mit Papierkrieg verbunden sein, befürchte ich.

Nebelwolf
 
Nebelwolf schrieb:
Hallo zusammen!

Ich habe gerade eine sieben Monate alte Lastschrift über 400 Euro storniert. Man muß etwas nachdrücklich darauf hinweisen, daß es geht und dann geht es. Technisch scheint es so zu sein, daß Kundenbetreuer meiner Sparkasse ca. 3 Quartale rückwirkend in das System eingreifen können. Ältere Buchungen werden mit Papierkrieg verbunden sein, befürchte ich.

Nebelwolf
Ja, so ist es. Grundsätzlich (nach Urteil des BGH vom 06.06.2000 - XI ZR 258/99 - http://lexetius.com/2000,1154) kann man eine Rückbuchung auch nach den 6 Wochen noch vornehmen (lassen).

btw. bei mir handelt es sich doch um eine Abbuchung von ebay. Ich habe jetzt nur keinen Scanner und kein Fax-Gerät, mit dem ich die Sachen an die Herrschaften schicken kann... *grml*
 
Captain Picard schrieb:
es hat sich nichts geändert, die Bank kann reinschreiben, was sie will, es ist unwirksam

http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?p=150780#post150780

cp
Direkt abbuchen ist eines, aber es flattern ja auch immer angebliche Mails von ebay rein, wo steht, dass ich eine offene Rechnung hätte, oder meine Bankdaten abgelaufen seien und ich diese eingeben müsse.

Eigentlich muss dies einem blinden Huhn auffallen, denn die Absender Email ist meinstens eine lange Nummer mit dem Namen ebay drin. Ebay selber würde sicherlich ebay.de oder .com oder so verwenden und sicher nicht
22395858ebay.com (oder ähnlich)

Da stellt sich nur noch die Frage, sind dies Spamer die einfach mal aufs geratewohl hinaus jedem so ein Mail senden und hoffen jemand ist so blöd und gibt seine Bankdaten an, oder sind dies gezielte Mails ? Da mein User Account oder id hie und da dort steht, müssen die ja mehr wissen als nur Spamer. Woher sie die ID haben weiss ich nicht. Ev. direkt von der ebay Page, wo man sicherlich mit einem Programm ID's rauslesen kann.
 
waff schrieb:
Direkt abbuchen ist eines, aber es flattern ja auch immer angebliche Mails von ebay rein, wo steht, dass ich eine offene Rechnung hätte, oder meine Bankdaten abgelaufen seien und ich diese eingeben müsse.

Eigentlich muss dies einem blinden Huhn auffallen, denn die Absender Email ist meinstens eine lange Nummer mit dem Namen ebay drin. Ebay selber würde sicherlich ebay.de oder .com oder so verwenden und sicher nicht
22395858ebay.com (oder ähnlich)

Da stellt sich nur noch die Frage, sind dies Spamer die einfach mal aufs geratewohl hinaus jedem so ein Mail senden und hoffen jemand ist so blöd und gibt seine Bankdaten an, oder sind dies gezielte Mails ? Da mein User Account oder id hie und da dort steht, müssen die ja mehr wissen als nur Spamer. Woher sie die ID haben weiss ich nicht. Ev. direkt von der ebay Page, wo man sicherlich mit einem Programm ID's rauslesen kann.
Es handelt sich dabei um Phishing und hat mit diesem Thread eigentlich nichts zu tun...
 
ist das in irgendeiner Weise offiziell legitimierte Seite der Banken oder des BGH?
http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/

( Im Impressum stehen den Banken sehr "nahestehende" Personen....
verständlich, dass die Informationen nicht unbedingt den Interessen der
Endverbraucher entsprechen)
 
Unregistriert schrieb:
ist das in irgendeiner Weise offiziell legitimierte Seite der Banken oder des BGH?

Nein, das ist keine offiziell legitimierte Seite.
Die Informationen auf dieser Seite erscheinen mir aber sehr kompetent und sehr viele Angaben dort sind durch andere Quellen gedeckt.

Gibt es denn zu den neuen seit 2002 geltenden AGB der Banken Gerichtsentscheidungen, welche die Angaben auf der Webseite zweifelhaft erscheinen ließen?
 
Unregistriert schrieb:
iGibt es denn zu den neuen seit 2002 geltenden AGB der Banken Gerichtsentscheidungen, welche die Angaben auf der Webseite zweifelhaft erscheinen ließen?
Umgekehrt wird ein Schuh draus. Gibt es irgendwelche Gerichtsentscheidungen, die diese Behauptungen
verifizieren bzw den AGB in einem streitigen Fall ihren "Segen" erteilt haben?
 
AW: Achtung! Unerlaubte Lastschriftabbuchungen von EBAY

Umgekehrt wird ein Schuh draus. Gibt es irgendwelche Gerichtsentscheidungen, die diese Behauptungen
verifizieren bzw den AGB in einem streitigen Fall ihren "Segen" erteilt haben?

Das ist IMHO eine Fehlinterpretation. Die AGB werden durchaus an den Bestimmungen in den §§ 305 - 310 BGB gemessen.
Es ist aber doch nicht so, dass AGB erst von Gerichten legitimiert werden müssten.

Den "Segen" erteilte im Prinzip schon der BGH, denn die 6-Wochen-Frist soll nicht grundsätzlich unwirksam sein, der Kunde soll aber u.a. deutlich auf die Folgen einer Fristversäumung hingewiesen werden.
 
hier legt sich aber jemand mächtig für die Banken ins Zeug...
 
Nach nochmaligem Lesen des BGH-Urteils (siehe z.B.
http://www.rws-verlag.de/BGH-FREE/volltex2/vo68872.htm )
ist ein "erteilter Segen" zu viel gesagt, es ist aber jedenfalls nicht entschieden, wie ein Gericht nun entscheiden würde.

Zitat aus dem Urteil (Quelle siehe Link):

"Etwas anderes könnte nur dann gelten, wenn das Schweigen des Kunden aus der Sicht des Kreditinstituts über die Anerkennung des Saldos hinaus den Erklärungswert einer geschäftsbesorgungsrechtlichen Genehmigung der Kontobelastungen aufgrund Einzugsermächtigungslastschriften hätte. Dazu bedürfte es aber einer darauf zu beziehenden (und zu beschränkenden) weiteren Bestimmung etwa in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, daß die Anerkennung des Saldos auch eine Genehmigung der darin enthaltenen Belastungen aufgrund Einzugsermächtigungslastschriften umfaßt, sowie eines entsprechenden Hinweises an die Kunden bei Erteilung des Rechnungsabschlusses (vgl. van Gelder WM 2000, 101, 106; s. auch Soergel/Häuser/Welter, BGB 12. Aufl., § 675 Rdn. 197)."
 
Unregistriert schrieb:
hier legt sich aber jemand mächtig für die Banken ins Zeug...

Ich lege mich nicht "für die Banken ins Zeug", ich bin nur der Auffassung, dass die Sache nicht so klar ist, wie hier suggeriert wird.
 
Unregistriert schrieb:
ich bin nur der Auffassung, dass die Sache nicht so klar ist, wie hier suggeriert wird.
Ist ja rührend das Engagement. Würde gerne wissen welche Motive dahinter stecken. Bankeninteresse oder Verbraucherinteresse.
Dass die beiden inkompatibel sind, wäre albern abzustreiten. Wäre im übrigen ganz nett sich hier anzumelden.
Gäste sind zwar immer gerne gesehn, sobald die Diskussion über mehrere Stationen geht, ist es schon angenehmer
zu wissen, dass es zumindest derselbe Poster ist, der da antwortet. Gastnicks bedeuten überhaupt nichts.

cp
 
Captain Picard schrieb:
Würde gerne wissen welche Motive dahinter stecken.
Bankeninteresse oder Verbraucherinteresse.

Muss hinter allem ein Interesse stehen, wenn nur etwas richtig gestellt werden soll?

Captain Picard schrieb:
Wäre im übrigen ganz nett sich hier anzumelden.
Gäste sind zwar immer gerne gesehn, sobald die Diskussion über mehrere Stationen geht, ist es schon angenehmer
zu wissen, dass es zumindest derselbe Poster ist, der da antwortet. Gastnicks bedeuten überhaupt nichts.

Ich versichere, dass das Posting in diesem Thread vom 26.06., 17:05 Uhr sowie alle bisher mit "Poster von 17:05" bezeichneten Beiträge von nur einer Person stammen.

Nur wegen dieses Themas melde ich mich aber nicht an. Davon abgesehen finde ich wichtiger was geschrieben wird und weniger, welchem Nutzer, über den man sich ein gewisses (Vor-)urteil gebildet hat, ein Beitrag zugeordnet werden kann.
 
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