Folgender Kommentar wurde bei der Umfrage eingetragen. Der Verfasser ist mir nicht bekannt.
Da dieser Kommentar meiner Meinung nach einigen Diskussionsstoff bietet habe ich ihn mal hierher übernommen.
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Nimmt man Selbstkontrolle und Gütesiegel in einem Zusammenhang in den Mund, kommt man eigentlich sehr schnell drauf, was hier passiert: Auf Kaffeefahrten kriegt der unbedarfte Kunde die Daunenfederdecke mit eingelassenen Magnetstreifen zur Magnetfeldtherapie und natürlich einem wunderschönen Gütesiegel auch zum absoluten Schnäppchenpreis angedreht. Da gibt´s allerdings inzwischen die passende Rechtsprechung, die den Verbraucher schützt. Bei einer Dienstleistung per Dialer, mitunter nicht einmal erwünscht, sieht es dagegen richtig mau aus. Die Pressemeldungen um ein Gütesiegel für Dialer verraten doch nur eines: Da bangt eine Branche, die nicht zu Unrecht in Verruf geraten ist um Ihre Existenzberechtigung. Nicht der Verbraucher soll hier geschützt werden, sondern den Anbietern dieser Software wird eine verbesserte Ausgangsposition für künftige Rechtstreite an die Hand gegeben. Und die Spam-Wellen der letzten Tage scheinen genau dies zu bestätigen, sind sie doch deutlich auf einen solchen Anbieter zurück zu führen, der sich auch um das Gütesiegel bemühte. Dem Verbraucher nützt das gegenwärtig rein gar nichts. Er wird weiterhin mit schmierigen Mails und noch fragwürdigeren Website-Inhalten auf falsche Fährten gelockt, jedoch der Dialer, der am Ende steht ist mit seinem Gütesiegel wasserdicht. Schließlich kommt mit ihm erst der Vertrag zustande und hat nichts mit der äußerst innovativen Form von Werbung zu tun, die das Opfer ein ums ander Mal unerwünscht in seinem Postfach vorfindet. Telefonmehrwertdienste hin oder her, man sollte den Verbraucher doch für mündig genug halten, dass er seine DFÜ-Einwahl selbstständig konfigurieren kann, sofern er entsprechend zu honorierende Dienstleistungen in Anspruch nehmen darf und möchte.
Da dieser Kommentar meiner Meinung nach einigen Diskussionsstoff bietet habe ich ihn mal hierher übernommen.
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Nimmt man Selbstkontrolle und Gütesiegel in einem Zusammenhang in den Mund, kommt man eigentlich sehr schnell drauf, was hier passiert: Auf Kaffeefahrten kriegt der unbedarfte Kunde die Daunenfederdecke mit eingelassenen Magnetstreifen zur Magnetfeldtherapie und natürlich einem wunderschönen Gütesiegel auch zum absoluten Schnäppchenpreis angedreht. Da gibt´s allerdings inzwischen die passende Rechtsprechung, die den Verbraucher schützt. Bei einer Dienstleistung per Dialer, mitunter nicht einmal erwünscht, sieht es dagegen richtig mau aus. Die Pressemeldungen um ein Gütesiegel für Dialer verraten doch nur eines: Da bangt eine Branche, die nicht zu Unrecht in Verruf geraten ist um Ihre Existenzberechtigung. Nicht der Verbraucher soll hier geschützt werden, sondern den Anbietern dieser Software wird eine verbesserte Ausgangsposition für künftige Rechtstreite an die Hand gegeben. Und die Spam-Wellen der letzten Tage scheinen genau dies zu bestätigen, sind sie doch deutlich auf einen solchen Anbieter zurück zu führen, der sich auch um das Gütesiegel bemühte. Dem Verbraucher nützt das gegenwärtig rein gar nichts. Er wird weiterhin mit schmierigen Mails und noch fragwürdigeren Website-Inhalten auf falsche Fährten gelockt, jedoch der Dialer, der am Ende steht ist mit seinem Gütesiegel wasserdicht. Schließlich kommt mit ihm erst der Vertrag zustande und hat nichts mit der äußerst innovativen Form von Werbung zu tun, die das Opfer ein ums ander Mal unerwünscht in seinem Postfach vorfindet. Telefonmehrwertdienste hin oder her, man sollte den Verbraucher doch für mündig genug halten, dass er seine DFÜ-Einwahl selbstständig konfigurieren kann, sofern er entsprechend zu honorierende Dienstleistungen in Anspruch nehmen darf und möchte.