http://verbraucherrecht.blogspot.com/2006/01/kleine-schrift-ganz-gro.htmlVerbrauchern ist die Bedeutung des fast schon sprichwörtlichen „Kleingedruckten“ schon so in Fleisch und Blut übergegangen, dass alleine die kleinere Schriftgröße dazu führt, dass ein Text als wichtig und lesenswert eingestuft wird. Letztlich führt daher die Verwendung einer kleineren Schriftgrößere unseres Erachtens – mehr noch als größere Lettern – zur Einhaltung des Deutlichkeitsgebot.
Das könnte glatt aus Schwanthallia stammen...