Klage-wer wurde gerichtlich verklagt ???

DerKapitulierte

Frisch registriert
Ich verfolge täglich das Forum, suche einen Geschädigten der vom Gericht
aus verklagt ist zu zahlen.

Wenn man das Forum verfolgt sind zwar alle oder besser gesagt die meisten Geschädigte ,aber die Fälle sind meist in den letzten 3-4 Monaten geschehen oder aber Fälle die älter sind haben sich nicht mehr gemeldet.

Wir alle schreiben uns viel ,aber so richtig weiter gekommen
soweit ich das bisher durchgelesen habe ,ist keiner.
 
DerKapitulierte schrieb:
...,aber so richtig weiter gekommen
soweit ich das bisher durchgelesen habe ,ist keiner.

Nun ja, hast Du Dich schon mal mit deutschen Gerichten beschäftigt? Wir haben vor 3 Monaten jemanden wegen versch. Dinge verklagt (nein, nichts mit Dialern o.ä.) - mit Glück ist der Verhandlungstermin noch dieses Jahr ...
 
Ja, die Dinge nehmen einfach eine gewisse Zeit in Anspruch. Auf die Meldungen der Betroffenen, die ungefähr zum Jahreswechsel einen gerichtlichen Mahnbescheid (s. Talkline) erhalten habe, habe ich bis Dato leider auch nichts Aktuelles mehr vernehmen können. Unabhängig davon weiß ich leider auch nicht, wieviele der Betroffenen an dieser Stelle lieber gezahlt haben und wieviele dem gerichtl. Mahnbescheid schriftlich widersprochen haben.
In jedem Fall verfolge ich die Meldungen auch tagtäglich mit großem Interesse weiter.
Für die, dies interesseiert:
Ich habe zum Thema Dialerprozesse vom Rechtsanwalt Daniel Boehm am 28.03. Links auf 14 aktuelle Gerichtsurteile zu Dialer-Prozessen bekommen. Wenn man die mal studiert, dann beginnt man ernsthaft darüber nachzudenken, lieber doch zu zahlen und es doch nicht auf einen möglichen Zivilprozeß ankommen zu lassen. Das muß letztendlich aber auch jeder Betroffene für sich selbst entscheiden.
Wens interessiert, dem kann ich die Links gerne zumailen.
 
MichaelT schrieb:
Ich habe zum Thema Dialerprozesse vom Rechtsanwalt Daniel Boehm am 28.03. Links auf 14 aktuelle Gerichtsurteile zu Dialer-Prozessen bekommen.
http://www.anwaltskanzlei-boehm.de/

Huii,ein echter Fachanwalt für Dialerfragen:
Zitat:
Ihre Onlineberatung im Internet, insbesondere im Erbrecht, Familienrecht und Arbeitsrecht
Berechnen Sie online Ihre Anwaltsgebühren (BRAGO) und Gerichtsgebühren

Na super.... , Onlineberatung heißt nur , daß Anfragen per Internet beantwortet werden ,
aber nicht, daß in irgendeiner Weise Kenntnisse über Internetrechtsprobleme vorhanden sind.
tf
 
Hi Technofreak,

die fachlichen Kenntnisse des Anwalts Boehm kann ich nicht beurteilen und das war auch gar nicht der Sinn meiner Botschaft.
Die Gerichtsurteile beziehen sich allesamt auf abgeschlossene Prozesse, welche die Anwaltskanzlei Weber & Partner geführt hat und die haben ganz sicher Ahnung, wovon sie reden.
 
MichaelT schrieb:
Die Gerichtsurteile beziehen sich allesamt auf abgeschlossene Prozesse, welche die Anwaltskanzlei Weber & Partner geführt hat und die haben ganz sicher Ahnung, wovon sie reden.

Auf der Site:
http://www.dialerundrecht.de

sind alle bisher erfolgten Urteile aufgeführt, dabei ergibt sich ein durchaus hoffnungsvolles Bild,
die Tendenz der Rechtsprechung ist eindeutig positiv in Richtung Verbraucher.
Daher ist es absolut abwegig, Ratschläge zu erteilen, die zum "klein beigeben" bei ungerechtfertiger
Dialerzahlungsaufforderung zu geben.
Es wäre darüber hinaus für den Dialog und Diskussion förderlich, wenn du dich anmelden würdest,
da dann ein größeres Vertrauensverhältnis in Bezug auf die getroffenen Aussagen erziehlt würde.

tf
 
MichaelT schrieb:
... und das war auch gar nicht der Sinn meiner Botschaft.
Was war denn dann der Sinn Deiner Botschaft?

Für mich liest es sich auch als "lieber doch zahlen" ... und gerade weil Du nicht den Anschein erweckst/erwecken willst, dass Du Dich nicht mit der Materie beschäftigt hast, halte ich diese Aussage auch für fragwürdig.
 
bin nun angemeldet

Hi Technofreak,

danke für Deinen Hinweis - verstehe Deine Bedenken und bin nun angemeldet.
Die Links zu den Gerichtsurteilen, die ich bekommen habe, stimmen mit denen in dem von Dir genannten Link ganau überein. Insofern stehen diese Infos der Allgemeinheit bereits zur Verfügung und ich hab doch nichts Neues zu vermelden gehabt.
Ich habe noch nicht alle der dort aufgeführten Urteile gelesen. Werd mir mal die Mühe machen und hoffe, den für den Verbraucher positiven Trend ebenfalls herauslesen zu können.

Michael
 
Re: bin nun angemeldet

Michael T schrieb:
.... Ich habe noch nicht alle der dort aufgeführten Urteile gelesen. Werd mir mal die Mühe machen und hoffe, den für den Verbraucher positiven Trend ebenfalls herauslesen zu können.

Michael


Zum Lesen:

http://www.dialerundrecht.de/urteile.htm

Der Trend ist eindeutig. Grüne Farbe in der Überschrift bedeutet verbraucherfreundlich. Grün nimmt in letzter Zeit deutlich zu. Kammergericht und Landgericht Kiel sind wegweisend. Die Justiz hat das Problem erkannt. Die früheren Urteil bezogen sich übrigens in vielen Fällen auf 0190-Nummern, die mit dem Finger eingegeben werden mußte und nicht automatisch als Programm auf dem Rechner abliefen.
 
Ich habe auch gerade Streß wegen eines Dialers.. z.Z. noch mit dem RA des .....-Inkassounternehmens "Telekom"

Die drohen mir doch nun allen Ernstes mit einer Zwangsvollstreckung, war jemand von Euch schon so weit?

Ich habe mir erlaubt dort anzurufen, und der Dame beim RA zu sagen, daß ich nicht zahlen werde..... die meinte daraufhin, daß es zu der Thematik ein BGH-Urteil gibt, daß man die Gebühren zahlen muß..... weiß da jemand was Näheres, habe nämlich vergessen nach dem Az zu fragen......

würde mich da gerne mal reinlesen.....

Danke

unsachgemäße Bezeichnung gelöscht, siehe Nutzungsbestimmungen tf
 
Lumpi schrieb:
Die drohen mir doch nun allen Ernstes mit einer Zwangsvollstreckung, war jemand von Euch schon so weit?

Ohne einen "Titel" gibt es keine Zwangsvollstreckung. Einen Titel gibt es erst nach bei einem Mahnbescheid
dem nicht innerhalb 14 Tage widersprochen wird, oder einem Urteil, in dem der Anspruch des Klägers anerkannt wird.
Beides liegt anscheinend nicht vor, also ist die angebliche Androhung gegenstandslos.
tf
 
Lumpi schrieb:
Ich habe auch gerade Streß wegen eines Dialers.. z.Z. noch mit dem RA des .....-Inkassounternehmens "Telekom"

Die drohen mir doch nun allen Ernstes mit einer Zwangsvollstreckung, war jemand von Euch schon so weit?

Ich habe mir erlaubt dort anzurufen, und der Dame beim RA zu sagen, daß ich nicht zahlen werde..... die meinte daraufhin, daß es zu der Thematik ein BGH-Urteil gibt, daß man die Gebühren zahlen muß..... weiß da jemand was Näheres, habe nämlich vergessen nach dem Az zu fragen......

würde mich da gerne mal reinlesen.....

Danke

unsachgemäße Bezeichnung gelöscht, siehe Nutzungsbestimmungen tf



Drei Postings höher findest Du einen Link, der zu allen einschlägigen Urteilen führt . Auch das BGH-Urteil ist dort zu finden. Das befasste sich aber mit selbst angewählten 0190-Nummern und nicht mit "Wählhilfen" à la Dialer. Bei Dialer dürften eher das Kammergerichtsurteil und das Urteil des LG Kiel einschlägig sein. Diese Urteil werden aber von den Telekoms nur sehr widerwillig zur Kenntnis genommen.
 
Vielen Dank erstmal für die Antworten.....

diese Tante von dem RA erklärte mir, ich müsse nachweisen, daß ich die 0190-Nummer nicht selbst angewählt habe.... ja wie denn das?
Ich habe ne Copy meiner Festpatte und da sind ganz deutlich zu sehen zwei Dialer drin...... ob das reicht?

Gruß Lumpi
 
Lumpi schrieb:
Vielen Dank erstmal für die Antworten.....

diese Tante von dem RA erklärte mir, ich müsse nachweisen, daß ich die 0190-Nummer nicht selbst angewählt habe.... ja wie denn das?
Ich habe ne Copy meiner Festpatte und da sind ganz deutlich zu sehen zwei Dialer drin...... ob das reicht?

Gruß Lumpi


Siehe Urteilssammlung und dort LG Kiel.
 
mag sein, dass die frage schon beantwortet wurde, aber ich war lange nicht mehr hier und hab mir bis auf diesen Thread noch nix durchgelesen:
wenn ich beim gerichtlichen Mahnbescheid Widerspruch eingelegt habe - wie gehts dann weiter? wer wendet sich dann an mich? und am wichtigsten: muss der, der mich verklagen will irgendeine Frist einhalten(in dem Fall Talkline) ?
 
Für den Fall dass Deine Gegenseite eine Anspruchsbegründung/Klageschrift beim zuständigen Gericht vorlegt, wird sich das Gericht mit Dir in Verbindung setzen. Für die Anspruchsbegründung hat die Gegenseite theoretisch eine Frist von zwei Wochen einzuhalten, de facto ist das Versäumen dieser Frist allerdings ohne prozessuale Folgen.

Eine wirksame (gerichtliche) Frist kannst Du aber erreichen, wenn Du selbst das Verfahren forcierst, indem Du bei Gericht einen Verhandlungstermin beantragst. Für diesen Fall kommt die Gegenseite in Zugzwang.
 
also seit ich auf den gerichtlichen Mahnbescheid, wenige Tage nachdem ich ihn bekommen habe, Widerspruch eingelegt habe sind... ca. 7 Wochen vergangen.
Was soll ich also tun? ist es ratsam in der jetzigen Situation die Gegenseite zu irgendwas zu bringen (damit meine Akte wieder ganz oben auf dem Stapel liegt?). Kostet das was? Sollte ich vielleicht erst meinen Anwalt kontaktieren (einen eigenen habe ich zwar noch nicht - aber ich habe schon mal mit einem über diese Sache geredet)?
 
man kann aber auch beim Schach dem anderen während seinem Zug reinreden oder ihn zu nem voreiligen Zug zwingen

habe ich berechtigte Hoffnung, dass gar nix mehr kommt? (...) war glaube ich denen ihr juristischer Möchtegern-Geldeintreiber
 
Also bis jetzt war an dieser Stelle Endstation.
Die Gegenseite bequatschen? Ich glaub das ist so, als wenn Du beim Schach die Putzfrau beklingelst, die gerade die Figuren poliert, aber von Schach keine Ahnung hat...
:-?
 
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