Internet Versandhändler müssen Waren unverzüglich versenden

Aus eigener Erfahrung vor allem mit einem Online-Versandhändler aus Eisenhüttenstadt, dem ich heute zwei noch laufende Bestellungen widerrufen habe, muß ich nochmal unterstreichen, daß das Urteil des BGH dringend angesagt ist. Es geht nicht an, daß Online-Händler, so wie es der Gekündigte tut, ständig Dinge ohne Hinweis auf Lieferzeiten bewerben, die sie nach Zahlungseingang erst beschaffen müssen und dann oft nicht liefern können. Um dem Ganzen dann die Krönung aufzusetzen werden dann einfach Teillieferungen nach ganz erheblichen Wartezeiten von mehr als 10 Tagen nach der Abbuchung des Geldes erbracht, und Gutschriften über den nicht lieferbaren Teil ausgestellt, die man aus Schusseligkeit auszuzahlen vergißt.

Ich denke, da muß sich wirklich schwer was ändern.

Hier der schriftliche Widerruf:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erkläre ich nochmals den Widerruf, hilfsweise die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund sämtlicher noch laufender Bestellungen.
Es wurden wiederholt Verträge nach erheblichen Lieferzeiten nur teilweise erfüllt, obwohl bei der Bestellung der nicht verfügbaren Artikel kein Hinweis auf Lieferzeiten bzw. nicht vorhandene Verfügbarkeit gegeben wurde.
Die Ihnen erteilte Ermächtigung zum Lastschrifteinzug widerrufe ich hiermit.
Mit freundlichen Grüßen
 
Vorhin kam von dem gekündigten Versandhändler noch eine Lieferung an. Der Status der entsprechende Bestellung ist in seiner Shopsoftware noch als 'In Bearbeitung' gekennzeichnet, und nicht als 'Versendet'.

Das Paket habe ich jetzt ungeöffnet wieder zu ihm zurück gesandt. Die Bestellung war vom 2.7.05, das Geld wurde am 5.7.05 abgebucht. Heute ist der 15.7.05. Wegen dieser Zeitspannen ist seine Belieferung für mich schlicht wertlos.

An den Händler habe ich gerade folgende Mitteilung gefaxt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
das heute eingetroffene Paket habe ich Ihnen im Rahmen meines Widerrufs- und Rückgaberechtes zurückgeschickt. Aufgund der langen Auslieferungsdauer von 10 Tagen nach Abbuchung des Geldes von meinem Konto (13 Tage nach Abgabe der Bestellung) ist die Lieferung für mich wertlos.
Ich bitte, von weiteren Lieferungen Abstand zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
 
Vor ein paar Tagen hat dieser Händler -ohne ersichtlichen Grund wie eine Bestellung oder Rechnung- einfach € 40,29 von meinem Konto abgebucht. Habe ich natürlich wieder zurückbuchen lassen.

Mittlerweile habe ich zu seiner Konkurrenz aus Hermsdorf gewechselt. Dort versteht man sich offensichtlich bestens aufs Geschäft. Die Lieferungen kommen binnen einer Woche und es werden alle bestellten Artikel geliefert.
 
Wie weiter wenn keine Lieferung?

Wenn trotz mehrfacher Aufforderungen Restlieferungen nicht kommen, wie wäre der weitere Verlauf?
Strafanzeige; wo?
 
Wieso Strafanzeige? Wo siehst Du einen Betrug? Der Counselor kann ja den zivilen Rechtsweg beschreiten. Aber generell gilt, Anzeigen nimmt jede Polizeidienststelle oder Staatsanwaltschaft entgegen.
 
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