Internet-Händler müssen dauerhaft über Widerrufsrecht belehren

technofreak

Forenveteran
http://www.heise.de/newsticker/meldung/86378
http://www.pcwelt.de/news/recht/74015/
Gewerbliche Internet-Händler müssen Kunden in dauerhaft zugänglicher
Form über ihr Widerrufsrecht belehren. Nach Ansicht des Landgerichts in Kleve
reiche es nicht aus, dass der Kunde die Belehrung sofort ausdrucken oder auf
seinem Computer speichern könne. In diesem Fall verdopple sich die
Widerrufsfrist auf einen Monat. Nur wenn der Händler die Belehrung in seinem
Angebot in dauerhafter Weise zur Verfügung stelle, gelte die zweiwöchige
Widerrufsfrist (Az.: 8 O 128/26). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
 
Zurück
Oben