Inkasso--Intrium 18 %

DerKapitulierte

Frisch registriert
Ich habe eigentlich gedacht ,ich brauche hier keine Themen mehr ins
Forum setzen ---dachte ich.

Bin Q 1 geschädigter mit einer Bruttosumme von 431,- €.
Q 1 hat mir eine Erstattung auch überwiesen.
Nun dachte ich alles gut.

Ich habe den ursprünglichen Betrag von 431,- € erst nach der ersten Mahnung durch das Inkasso Intrium bezahlt.

Intrium wollte wollte 524,- €.

Ich hoffte durch die Überweisung des ursprünglichen Betrages , die
Inkassokosten nicht bezahlen zu müssen.

1. Mir ist durch das Forum bekannt strittige Forderungen dürfen nicht über
Inkasso eingetrieben werden.

2.Intrium ist als Firma berechtigt Inkasso zu betreiben,nicht wie NexNet
denen anscheinend die Berechtigungen fehlen.

3.Sollte ich Intrium nicht bezahlen ,werden die Forderungen so denke ich an (...) weitergegeben.


Was schlägt (...) in solchen Fällen % noch mal drauf ?

Sind 18 % Inkassogebühren rechtlich in Ordnung ?



Meine Fragen richten sich insbesondere an Geschädigte mit Forderungen
ab 300 Euro.

Ich glaube Comedian 1 hat eine noch größere Foderung als ich.

Danke für eure Antworten.
 
Erstens habe ich keine größere Forderung (siehe PN). Mit der Intrum bin seit ein paar Wochen quitt.

Die Inkassogebühren sind der völlige Witz. Maximal 10 EUR für ein einfaches Mahnschreiben (analog § 120 BRAGO). Wenn du vor Einschaltung der Intrum einen EVN angefordert hattest, und TL/Q1 ihn dir mit allen möglichen Ausreden vorenthalten haben, dann gibts auch keine Inkassogebühren. Ebensowenig, wenn du TL/Q1 vor Einschaltung der Intrum deine Zahlungsunwilligkeit erklärt hattest.

Gruß
Comedian
 
Comedian1 schrieb:
Erstens habe ich keine größere Forderung (siehe PN). Mit der Intrum bin seit ein paar Wochen quitt.

Die Inkassogebühren sind der völlige Witz. Maximal 10 EUR für ein einfaches Mahnschreiben (analog § 120 BRAGO). Wenn du vor Einschaltung der Intrum einen EVN angefordert hattest, und TL/Q1 ihn dir mit allen möglichen Ausreden vorenthalten haben, dann gibts auch keine Inkassogebühren. Ebensowenig, wenn du TL/Q1 vor Einschaltung der Intrum deine Zahlungsunwilligkeit erklärt hattest.

Gruß
Comedian

von Gunnar
Hallo Comedian und Kapitulierter,
ich möchte diesen Thread ergänzen, mit einem Hinweis auf einen Link,
den ich schon öfters hier angegeben habe. wenn Du das gelesen hast und auch das neueste Urteil bei www.dialerundrecht.de, kannst Du sie locker abblocken. Schon allein der Grund der Schadensminderungspflicht und die Zusage von Q1, den Betrag zu übernehmen, entheben Dich von jeglichem Verzugund somit einer Gebührenpflicht.

http://193.23.168.59/Diplomarbeiten/FB6/Diplom/i_t3_4-7.htm

Sollen sie sich doch an Q1 wenden.
Deine Vorgehensweise, den strittigen Betrag, den Du von Q1 bekamst, zu zahlen, war völlig richtig.
Einen Vermerk auf dem ÜW-träger hast Du hoffentlich gemacht, Weitergabe von Q1 oder so ähnlich.
Allerdings hast Du auch noch das Recht, vor Zahlung nach der Aktivlegimitation zu fragen.
Da Du die Rechnung F Ü R Q 1 beglichen hast ist für der Fall für Dich erledigt.
Schreibe das, mit den Begründungen, mit dem Hinweis , alle weiteren Mahnungen werden nicht mehr beantwortet.

Gunnar :lol: :lol:
 
Das AG Darmstadt schmettert die Inkassokosten regelmäßig ab, wenn es zum Prozess kommt (wegen § 254 BGB - Schadensminimierung).

Gruß
Comedian
 
18 %

Danke für eure antworten ,aber entweder ich versteh das etwas nicht richtig oder Ihr habt mich nicht verstanden.

Ich wurde zweimal von Talkline gemahnt.

Dann kam Intrium .
Müssen die erst eine normale Mahnung Schreiben oder dürfen Sie sofort die Inkassogebühren erheben ?

Und weiß jemand wie hoch prozentuall diese sein dürfen ?
 
Gunnar Arthus schrieb:
Da Du die Rechnung F Ü R Q 1 beglichen hast ist für der Fall für Dich erledigt.
@DerKapitulierte
... der Meinung bin ich auch - ein letztes Schreiben mit dem chronologischen Ablauf an Intrum und dann alle weitere Post von denen = ZA.
Die Intrum hat wahrscheinlich noch keine Kenntnis von dem kleinen Kuhhandel. Und dass die Talkliner erst mahnen müssen, bevor sich ein Inkassounternehmen einschaltet ist auch normal. Intrum soll sich an dem schadlos halten, der sie bestellt hat - das ist wahrscheinlich mit dem Ausfallrisiko bereits abgedeckt und somit nicht mehr Dein Bier. Der Bereicherungsabsicht der Intrum würde ich da schon noch entgegen setzen.
 
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