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Eine "einfache Lösung" gibt es nicht.
Aber der oben verlinkte Artikel gibt doch bereits eine ganz klare Empfehlung:
Wenn das zu unverständlich ist, erklärt es ein Anwalt gern nochmal.
Moment! Was sollte der Anwalt denn
gesichert erklären können, wenn das Thema unklar bzw. strittig ist? Mehr als den Rat es angesichts der unklaren Rechtslage zu tun, käme da doch nie heraus.
Wenn man eine Webseite zur Toplevel-Domain .de betreibt, ist es ein leichtes sich per WHOIS bzw. bei der
DENIC die Information zum Anbieter zu verschaffen. Abgesehen davon, dass es immer wieder gelingt den Betreiber zu verschleiern, z. B. mit Adressen in Dubai, obwohl der gut nebenan wohnen kann, ist es schon deutlich schwerer, wenn man sich keine deutsche Web-Domain sichert. Und wer ein Blog z. B. über Anbieter wie Google (blogger.com) betreibt, ist zumindest privatrechtlich vor Nachforschungen / Forderungen recht gut geschützt.
Eine rein private Webseite, auf der ich z. B. von meinen Urlaubsreisen etc. berichte, benötigt keine Anbieterkennzeichnung und der Verzicht darauf war und ist mitnichten riskant, auch wenn ein Risiko gern herbeifabuliert wird. Einen Wettbewerber zu einer privaten Seite im Web gibt es nicht. Somit entfällt das Hauptärgernis der letzten Jahre dazu, nämlich eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung. Und die Behörden haben m. W. bisher noch keinen Webseitenbetreiber per Bussgeld gezwungen eine Anbieterkennzeichnung nachzurüsten. Die Begründung fiele bei erkennbar privaten Seiten auch ziemlich schwer.
Die Risiken des Betriebs einer Webseite haben sich m. E. verschoben. Wer sich heute etwas pointierter mit Politik, Wirtschaft etc. auseinandersetzt und seine Sicht der Dinge der Welt mitteilen möchte, geht ein relativ hohes Risiko ein sich einen "Maulkorb" einzufangen, der als Abmahnung, Beleidigungsklage oder presserechtliches Verfahren getarnt wird. Lawhunting! Gerichte wie die hamburger Dunkelkammer des Herrn
Buske sind für diesen Trend mit verantwortlich. In solchen Fällen, also wenn man weiß, dass man voraussichtlich anecken wird, sollte man auf eine eigene DE-Adresse verzichten und z. B. bei ausländischen Anbietern außerhalb der EU publizieren, wobei man nat. auf Hinweise zur eigenen Person verzichtet. Es besteht kein Zweifel, dass darin ein erhebliches Potential für Misbrauch besteht. Das kommt eben dabei heraus, wenn sich Gerichte wie das in Hamburg dermaßen instrumentalisieren lassen.
M. Boettcher