H+BEDV hält am AntiVir Dialer-Schutz fest

Heiko

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Teammitglied
Auf die Vorwürfe der Dialer-Hersteller reagiert man bei AntiVir gelassen

Tettnang, 14. April 2004 - Der deutsche Sicherheitsspezialist H+BEDV Datentechnik GmbH hat die Mitteilung über einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des Anbieters Online Ideas zur Kenntnis genommen.
Die H+BEDV hält aber an seinem AntiVir® Dialer-Schutz im Kundeninteresse fest. H+BEDV weist darauf hin, dass AntiVir® jedem Anwender die Entscheidung über das Starten bzw. Entfernen kostenpflichtiger Einwahlprogramme aus dem System selbst überlasse.

Sowohl die AntiVir® Business Security Lösungen der Professional Edition als auch die für Privatanwender kostenlose AntiVir-Personal Edition spürt 0190er- und 0900er- Einwahlprogramme auf und überlässt dem Anwender die Entscheidung, ob er den Dialer starten bzw. entfernen möchte oder nicht.
Die Gefahr, durch AntiVir® auch gewollt installierte Dialer zu löschen, ist demnach praktisch ausgeschlossen. "Unser Ziel ist es, den Anwender vor unerwünschten Dialern zu schützen. Wir sehen keinen Grund, dieses proaktive Erkennen einer gebührenpflichtigen Einwahl zu stoppen - zumal jeder Nutzer autark bleibt und mitnichten fremdgesteuert wird", so Tjark Auerbach, Geschäftsführer der H+BEDV, zu den Vorwürfen des Dialeranbieters Online Ideas und anderer Dialer-Anbieter.

Nach Auffassung von Online Ideas bzw. deren Anwälten stelle die AntiVir-Software in ihrer derzeitigen Form im Hinblick auf Erkennung und Behandlung von Dialern eine unerlaubte und sittenwidrige Handlung dar.

Wie heute ebenfalls bekannt wurde, ist bereits ein weiterer Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die H+BEDV in Sachen Dialer gescheitert. Der Antrag der mainpean GmbH gegen die H+BEDV Datentechnik GmbH ist vom Landgericht Hamburg zurückgewiesen worden. Dies bestärkt das Team von AntiVir die Dialer-Erkennung im Sinne der Kunden weiterzuentwickeln und auch noch auszubauen: Verdächtige Dateien und Vorkommnisse können jetzt direkt an neu eingerichtete Emailadressen geschickt werden. Kunden der Professional Edition schicken die verdächtigen Dateien bitte an [email protected], Anwender der Personal Edition an [email protected].
 
Die Zusammenfassung der Ereignisse auf Dialerschutz.de:

Dialer-Erkennung bei Antivir: Streit spitzt sich zu

Der Streit um die Dialer-Erkennung im Virenschutzprogramm Antivir geht in die nächste Runde. Trotz Abmahnung durch einen Dialer-Anbieter will der Software-Hersteller H+BEDV die Warnfunktion in seinem Schutzprogramm beibehalten. „Wir sehen keinen Grund, dieses proaktive Erkennen einer gebührenpflichtigen Einwahl zu stoppen - zumal jeder Nutzer autark bleibt und mitnichten fremdgesteuert wird", erklärte heute Tjark Auerbach, Geschäftsführer der H+BEDV, zu den Vorwürfen des Dialer-Anbieters Online Ideas und anderer Dialer-Anbieter. Für Verwirrung sorgte dabei ein Screenshot einer Einstweiligen Verfügung, die fast gleichzeitig im Internet auftauchte. Demnach hat das Landgericht München I der H+BEDV eben diese Erkennung heute doch verboten.

Am vergangenen Donnerstag hatte die Firma „Online Ideas GmbH“, die mit Klingeltönen und Handylogos über Dialer ihr Geld macht, Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Hersteller der Antivirensoftware Antivir gestellt. Wie Online-Ideas-Geschäftsführerin Kerstin Kraps gegenüber Dialerschutz.de bestätigte, sollte die H+BEDV damit dazu gebracht werden, Änderungen in ihrem beliebten Schutzprogramm vorzunehmen. So sollte Antivir kostenpflichtige Dialer künftig nicht mehr als „gefährlich“ titulieren. Außerdem sollte Antivir die Dialer-Einwahl nicht mehr „nahezu unmöglich“ machen. Außerdem störte sich Online-Ideas daran, dass Antivir nur ganz bestimmte Dialer erkannte und vor ihnen warnte. Damit würden die Anbieter und Betreiber eben dieser Dialer im Gegensatz zu ihren „nicht erkannten“ Konkurrenten im Wettbewerb benachteiligt.
Die H+BEDV reagiert freilich recht gelassen auf den Angriff mit juristischen Mitteln. „Der deutsche Sicherheitsspezialist H+BEDV Datentechnik GmbH hat die Mitteilung über einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des Anbieters Online Ideas zur Kenntnis genommen“, heißt es in einer Mitteilung des Unternehmens, die heute gegen 17 Uhr veröffentlicht wurde. Sowohl die kostenpflichtigen AntiVir-Versionen als auch die für Privatanwender kostenlose Edition spüre 0190er- und 0900er- Einwahlprogramme auf und überlasse dem Anwender die Entscheidung, ob er den Dialer starten bzw. entfernen möchte oder nicht. „Die Gefahr, durch AntiVir auch gewollt installierte Dialer zu löschen, ist demnach praktisch ausgeschlossen“, argumentiert H+BEDV weiter. Im Gegenteil überlasse das Programm jedem Anwender die Entscheidung über das Starten bzw. Entfernen kostenpflichtiger Einwahlprogramme aus dem System selbst.

"Unser Ziel ist es, den Anwender vor unerwünschten Dialern zu schützen. Wir sehen keinen Grund, dieses proaktive Erkennen einer gebührenpflichtigen Einwahl zu stoppen", schreibt Geschäftsführer Tjark Auerbach – und gibt sich nicht nur unnachgiebig, sondern geht vielmehr zum Gegenangriff über: „Wie heute ebenfalls bekannt wurde, ist bereits ein weiterer Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die H+BEDV in Sachen Dialer gescheitert. Der Antrag der mainpean GmbH gegen die H+BEDV Datentechnik GmbH ist vom Landgericht Hamburg zurückgewiesen worden“, heißt es in seiner Mitteilung. „Dies bestärkt das Team von AntiVir die Dialer-Erkennung im Sinne der Kunden weiterzuentwickeln und auch noch auszubauen: Verdächtige Dateien und Vorkommnisse können jetzt direkt an neu eingerichtete Emailadressen geschickt werden. Kunden der Professional Edition schicken die verdächtigen Dateien bitte an [email protected], Anwender der Personal Edition an [email protected].“

Für Verwirrung sorgte gleichzeitig der Screenshot einer Einstweiligen Verfügung gegen die H+BEDV, der heute auf der Seite www.güllewagen.de veröffentlicht wurde. Demnach hat das Landgericht München I der H+BEDV heute Mittag untersagt, „in Antiviren-Programmen bei der Reg TP registrierte Zugangssoftware (Dialer) der Antragstellerin als infizierende Datei(en) zu bezeichnen“ und „den Bezug derartiger Zugangssoftware auch durch eine Voreinstellung in einem von der Antragsgegnerin ausgelieferten Antivirenprogramm zu verhindern.“ Erwirkt worden war die Einstweilige Verfügung (Az. 1 HK O 6777/04) offenbar durch den Münchner Rechtsanwalt Frhr. v. Gravenreuth im Namen der „hyro-service“, einem Diensteanbieter, der wiederum eng mit dem Dialer-Anbieter Global Netcom zusammenarbeitet. Die H+BEDV war am Abend nicht mehr für eine Stellungnahme erreichbar.

http://www.dialerschutz.de/home/Aktuelles/aktuelles.html
 
Es soll Anträge auf EV gegen H-BEDV in über 60 Landgerichten geben. In einigen Foren reibt man sich schon die Hände.
Geht sowas überhaupt? Und was kostet das den Steuerzahler?

Frank Örtel
 
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