Dazu steht, zwischen den Zeilen, einiges in diesem Urteil:
aufrecht.de: Bundesnetzagentur darf 0900-Mehrwertdienstnummern abschalten - VG Köln, Ureil vom06.08.2008
aufrecht.de: Bundesnetzagentur darf 0900-Mehrwertdienstnummern abschalten - VG Köln, Ureil vom06.08.2008
Entgegen der Auffassung der Antragstellerin kann auch nicht von einer Einwilligung der angerufenen Verbraucher mit den Werbeanrufen ausgegangen werden. Hierzu bedarf es, wie oben bereits ausgeführt, keiner Überprüfung der einzelnen der Bundesnetzagentur vorliegenden Beschwerdevorgänge, weil die Antragstellerin nach eigenem Vortrag vor ihren Werbeanrufen keine individuellen Einwilligungserklärungen eingeholt hat, sondern im Wege des sog. Listbrokings von Drittunternehmen eingeholte (formularmäßige) Einverständniserklärungen „angemietet" hat, die indes keine wirksame Einwilligung in die automatisierten Werbeanrufe darstellen.