Gericht verbietet ungenehmigte Nennung fremder Namen in Metatags

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http://www.heise.de/newsticker/meldung/76245
Das Einarbeiten von bürgerlichen Namen in den HTML-Code als Metatag ist ohne die Einwilligung des Betroffenen verboten. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Celle am 20. Juli 2006 entschieden (Az. 13 U 65/06). Als Grundlage zogen die Richter in Celle das Recht am eigenen bürgerlichen Namen gemäß Paragraf 12 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) heran. Danach darf ein Dritter, der einen anderen Namen trägt, nicht ohne Genehmigung des Namensträgers dessen Namen gebrauchen.
 
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