Flugbuchung über Link -> Unterlassung

AW: Flugbuchung über Link -> Unterlassung

rolf76 schrieb:
Ganz blöd wird man sich dabei aber auch nicht stellen können - irgendwoher muss der Link ja gekommen sein. Im Strafrecht mag man sich auf sein Schweigerecht berufen, im Zivilverfahren führt es zu Nachteilen, wenn man sich zu dieser Frage gar nicht oder offenbar nicht der Wahrheit entsprechend äußert.
Wenn man auf die Quelle noch hinweisen kann, ist es ja gut. Und selbst wenn nicht: Tipps für günstige bis kostenlose Angebote verbreiten sich nun einmal schnell. Und die Fluggesellschaft müßte natürlich zugeben/erläutern, dass sie a) ein sehr simples, client-seitiges Verfahren zur Kostenfestlegung/-unterscheidung nutzt, b) die Buchungen nicht bzw. nicht ausreichend hinsichtlich der Berechtigung zum Preisnachlass prüft. U. U. ist denen der Fehler erst beim Anstieg entsprechender Buchungen aufgefallen. Schon peinlich. Das vor Gericht ausbreiten müssen, dürfte die Peinlichkeit ziemlich vergrößern. Ob das Ganze also nützlich ist?

M. Boettcher
 
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