Hallo,
was sagt ihr dazu?
Ich wollte auf einer Seite anmelde, hab meine Daten angegeben, und auf der Seite stand, dass die Daten nicht überwiesen werde konnten, deshalb habe ich Daten von anderer Konto angegeben, da stand das gleiche.
Jetzt wurde das Geld 2 mal von verschiedenen Konton abgezogen. Schnupperzugang + Abo!
Ich habe den Dienst keine einzige Sekunde genuntzt - Habe nämlich auch keine Zugangsdaten bekommen!
und so was bekomme ich von Afendis: (die dritte email von dennen) bei ersten 2 habe ich ihnen alles nochmal erklärt
Sehr geehrter ....
wir haben Ihnen bereits zum Sachverhalt alles erläutert. Die Abbuchungen unsererseits stimmen.
Wir haben Ihre Nachricht an den Seitenanbieter weitergeleitet.
Auf die tatsächliche Nutzung kommt es nicht an. Es wurde ein Abovertrag abgeschlossen. Unser Mandant hat seinen Part durch die zur Verfügungsstellung der Dienstleistung erfüllt. Ob Sie davon Gebrauch machen oder nicht, spielt für die Bezahlung der vereinbarten Vergütung keine Rolle.
Vorsorglich möchten wir bereits heute darauf hinweisen, dass der Vorgang im Falle einer Rücklastschrift an
die von uns mit der Beitreibung beauftragten Anwälte geht.
satz von dennen:
Unser Mandant hat seinen Part durch die zur Verfügungsstellung der Dienstleistung erfüllt.
habe dennen schon mindenstens 2 mal gesagt, dass ich den Dienst nicht nutzten konnte, da ich keine zugangsdaten bekommen habe, und mich deswegen auch nicht abmelden konnte! (wusste auch nicht, dass ich angemeldet bin)
was soll ich machen?
was sagt ihr dazu?
Ich wollte auf einer Seite anmelde, hab meine Daten angegeben, und auf der Seite stand, dass die Daten nicht überwiesen werde konnten, deshalb habe ich Daten von anderer Konto angegeben, da stand das gleiche.
Jetzt wurde das Geld 2 mal von verschiedenen Konton abgezogen. Schnupperzugang + Abo!
Ich habe den Dienst keine einzige Sekunde genuntzt - Habe nämlich auch keine Zugangsdaten bekommen!
und so was bekomme ich von Afendis: (die dritte email von dennen) bei ersten 2 habe ich ihnen alles nochmal erklärt
Sehr geehrter ....
wir haben Ihnen bereits zum Sachverhalt alles erläutert. Die Abbuchungen unsererseits stimmen.
Wir haben Ihre Nachricht an den Seitenanbieter weitergeleitet.
Auf die tatsächliche Nutzung kommt es nicht an. Es wurde ein Abovertrag abgeschlossen. Unser Mandant hat seinen Part durch die zur Verfügungsstellung der Dienstleistung erfüllt. Ob Sie davon Gebrauch machen oder nicht, spielt für die Bezahlung der vereinbarten Vergütung keine Rolle.
Vorsorglich möchten wir bereits heute darauf hinweisen, dass der Vorgang im Falle einer Rücklastschrift an
die von uns mit der Beitreibung beauftragten Anwälte geht.
satz von dennen:
Unser Mandant hat seinen Part durch die zur Verfügungsstellung der Dienstleistung erfüllt.
habe dennen schon mindenstens 2 mal gesagt, dass ich den Dienst nicht nutzten konnte, da ich keine zugangsdaten bekommen habe, und mich deswegen auch nicht abmelden konnte! (wusste auch nicht, dass ich angemeldet bin)
was soll ich machen?