C
Caramba
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"In solchen Fällen einer Bestellung unter falscher Namensangabe sollten ebenfalls die Polizei oder Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden. Auch solche Machenschaften sind in der Regel (etwa als Betrug oder Computerbetrug) strafbar. Deshalb sollten die Strafverfolgungsbehörden in Kenntnis gesetzt werden, damit sie Ermittlungen gegen Unbekannt aufnehmen können."
Da kommt doch eh nie etwas raus. Die die das in großem Stil machen, sichern sich doch wasserfest ab. Außerdem musste ich die Erfahrung machen, dass die Polizei von solchen Anzeigen keineswegs begeistert ist. ... Einfach zu viel Arbeit, bei der nichts heraus kommt. So kam es mir jedenfalls vor.... Schade, soviel zu "Die Polizei, Dein Freund und Helfer!" :gruebel:
Übrigens, "Hallo erstmal!". ... ich bin neu hier (hättet Ihr faßt nicht gemerkt, gebts zu!?)