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Nur wann ist die Frage gepostet worden? Auch vor 2 Wochen wie die Antworten?
Internetseiten haben auch einen Quelltext. Mit Firefox kann man sogar einen Text markieren und dann mit der rechten Maustaste den Quelltext ansehen. Also das "2 Wochen" (steht auch beim Ursprungsposting) markieren und dann den Quelltext ansehen. Da steht die genaue Uhrzeit. Allerdings ist es möglicherweise nicht die Angabe in MEZ, sondern irgendeine amerikanische Zeitzone. Aber für eine ungefähre Zuordung reicht es. Ein Beispiel, das Ursprungsposting:

<abbr title="2008-06-27 06:42:57">2 Wochen</abbr>
 
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Siehe auch hier: http://www.antispam-ev.de/forum/showpost.php?p=160595&postcount=390
Dazu:

Wie kann die Frau was am 04.04.2008 von der Connection Enterprises Ltd. erhalten haben, wenn zu diesem Zeitpunkt Nachbarschaftspost.com noch unter der Netsolution FZE firmiert hat? Auch hat Nachbarschaftspost.com zu diesem Zeitpunkt ganz Deutschland durchgebimmelt, was diese wohl auch noch heute macht. Von einer Postkarte höre ich heute zum ersten Mal. Dann soll die Dame auf eine Seite mit Reiseangeboten nach Angabe der Codes geleitet worden sein. Auch diese höre ich zum ersten Mal. Hat die Dame da vielleicht was durcheinandergebracht oder hat die Zeitung schlecht recherchiert?
 
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Anscheinend ist der Link hier aufs eigene Forum nicht gut genug, wenn man ständig den Link auf Antispam verändert.

Wenn man schon abkupfert, sollte man die Quellen nennen. modinfo

A: Ein User im Antispam-Forum hat die Meldung der Frankenpost genauso nur verlinkt, wie es hier auch getan wurde. Antiscammer hat hier das erst später gebracht. Seltsam, dass hier nichts im Link manipuliert wurde. Und von sich selber akkupfern ist doch wohl noch erlaubt, oder verstößt man hier auch gegen eine Forenregel?
 
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Wenn wir schon beim OffTopic sind: Manchmal frage ich mich, über welche Sorte Vollpatienten man sich mehr ärgern kann, die eigentliche Kundschaft oder die Querulanten, die sich selbst der guten Seite zurechnen, aber offensichtlich die Nutzungsbedingungen und die rechtlichen Grundlagen eines Verbraucherschutzforums nicht begreifen und auch nicht begreifen wollen, die permanent die Mods beschäftigen, bereits das x-te Profil verschleißen, weil sie schon mehrfach gesperrt werden mussten und zu allem Überfluss noch in anderen Foren gegen dieses hetzen.
 
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Hi Leute!
Hab auch Post von den Nachbarschafts[...] bekommen.

Die lautet:

Mahnung Nachbarschaftspost

Sehr geehrter Herr Imp

Sie haben sich am ... ... mit der IP ... ... auf www.nachbarschaftspost angemeldet.

Sie haben den Code 788, den wir Ihnen telefonisch genannt haben, selbst eingegeben, so dass keine Verwechslung hätte statt finden können. Durch die Code-Eingabe ist eine eindeutige Zuordnung Ihrer Person möglich.

Wir haben feststellen müssen, dass die Angaben, die Sie uns gemacht haben, nicht der Wahrheit entsprechen. Daher haben wir ihre richtige Adresse ermitteln lassen. Die Angabe einer nicht existirenden Adresse bzw. einer falschen Adresse ist als Vorspiegelung einer falschen Tatsache laut § 263 StgB ein Tatbestandsmerkmal des Betrugs.

Wir erwarten Ihre Zahlung innerhalb der kommenden 7 Tage. Andernfalls sehen wir uns gezwungen rechtlich gegen Sie vorzugehen (Anzeige, Gericht, ect.) Beachten Sie bitte, dass wir die Ermittlungskosten von 50 Euro im Zuge der rechtlichen Geltendmachung ebenfalls berechnen werden

Wie soll ich reagieren... danke im Vorraus...

Grüße

[Ausdruck entfernt. (bh)]
 
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Die Angabe einer nicht existirenden Adresse bzw. einer falschen Adresse ist als Vorspiegelung einer falschen Tatsache laut § 263 StgB ein Tatbestandsmerkmal des Betrugs.
Das schreiben genau die Richtigen: Tote Hose in der Bahnhofstraße Wetzikon | Augsblog.de

Angefangen mit dem flächendeckenden Telefonterror mit Anrufverschleierung.

Unglaublich, dass der bisherige Schwachsinn noch steigerungsfähig ist.

Zur Identifizierbarkeit einzelner Anrufe des Telefonterrors: Die haben wochenlang die ganze Republik aufgeschreckt, das sind zig Millionen Anrufe. Mit dreistelligen Kennzeichen ist da nix zu identifizieren. Dummbeutel sind das.
 
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Akte 08 über Nachbarschaft24.net und Nachbarschaftspost.com:
[........]
 
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Naja, dann eben einfach unter "Akte 08 über Nachbarschaft24.net und Nachbarschaftspost.com" bei youtube suchen. ;)
 
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Daher haben wir ihre richtige Adresse ermitteln lassen. Die Angabe einer nicht existirenden Adresse bzw. einer falschen Adresse ist als Vorspiegelung einer falschen Tatsache laut § 263 StgB ein Tatbestandsmerkmal des Betrugs.
Das mag schon sein! Doch wenn die nicht selbst eine Strafanzeige erstatten, dann wird wohl niemals ein Hahn nach der Sache krähen. Mir persönlich ist nicht bekannt, dass einer der hessischen Beduinen jemals eine Anzeige erstattet hätte - wäre zum einen ja auch noch schöner, wo die selbst dem Verdacht diverser Anschuldigungen unterliegen und zum anderen würde ihre arabische Tarnung auffliegen.

Keine Angst, die sind einfach nur unverschämt!
 
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Es ist wohl auch wenig wahrscheinlich, dass ein StA bei einer Anzeige, die ihm von einem Sandkastenpostfach zugestellt wurde, tätig wird.
Der hätte da wohl doch ganz gern erst die ladungsfähige Anschrift des Anzeigenstellers.
Die wird der Beduine aber wohl lieber nicht rausrücken.
 
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Bevor ein StA tätig würde, müsste mal ein Anfangsverdacht her. Verbraucher dürfen gegen unberechtige Forderungen Einwände erheben und nicht zahlen, bis dass die Einwände geklärt sind. Das ist kein Verbrechen. Auf Seiten, die es gezielt darauf anlegen, den Verbraucher über die versteckte Kostenpflichtigkeit zu täuschen, gibt es auch keinen Versuch, eine kostenpflichtige Leistung zu erschleichen.

Der Mahndrohmüll muss derzeit scheinbar aufgerüstet werden, weil immer mehr Leute wissen, wie man mit dem schwachsinnigen Theater umgeht.
 
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Die hessischen Beutebeduinen bieten ihren "Kunden" auch das Lastschriftverfahren an. Für "Kunden" ist das sicher optimal, weil man dann voreiliges Handeln noch korrigieren kann.

Es ergibt sich die Frage, wie eine Firma, die über ein nicht auffindbares Servicecenter operiert und selbst den eigenen Namen nicht kennt ( bei den Domaindaten heißt es "netsolutions trading fze", sonst im beliebigen Wechsel "netsolutions" und "netsolution"), am Lastschriftverfahren teilnehmen kann.

Bekannt sind Versuche im Mai und ein Versuch vor wenigen Tagen. Diese Versuche weisen merkwürdige Parallelen auf und scheinen nicht wirklich erfolgreich.

Buchen die nun über einen weiteren Zahlungsdienstleister, der nix merkt, lustig weiter ab? Man darf auf den 3. Akt gespannt sein.
 
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"Wir haben feststellen müssen, dass die Angaben, die sie uns gemacht haben, nicht der Wahrheit entsprechen. Daher haben wir Ihre richtige Adresse ermitteln lassen", heißt es in den Schreiben. Eine falsche Adresse anzugeben sei Betrug.


Jaja, aber selber die falsche Adresse angeben, das sind echt die Richtigen. Wenn sie es so sehen, müssten sie sich ja eigentlich selber anzeigen.
 
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Ich lese gerade, dass es um die Verbraucherrechte im Heimatland der Postfachadresse der Beutebeduinen nicht so schlecht steht.
The Supplier, upon offering any Goods for sale, shall display the Price in a clear way or shall display it in a clear place over the Goods shelves.
http://www.economy.ae/English/EconomicAndStatisticReports/Documents/Consumer Protection Law-E.pdf

Das ist klar und verständlich formuliert. Freundlicherweise stellt die Regierung auch ein Webformular bereit:

Complain Form

wenn es mal im Einzelfall nicht ganz vorbildlich zugehen sollte. Ich bin sicher, dass die dortige Regierung nicht mit Absicht oder Wissen einen besonderen Schutzraum für fragwürdige Geschäftsmethoden im Ausland schaffen will. Insofern können Informationen über einschlägige Entscheidungen oder Presseinformationen unserer Gerichte sowie Informationen unser Verbraucherzentralen dort Gutes bewirken.
 
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