Ich zitiere mal einleitend:
Und zum Vergleich der Gesetzestext (Hervorhebung von mir):
Sehe ich das falsch oder wollte er mit seiner Tat seine eigene Urheberrechtsverletzungen (etc.) vertuschen?
Tötung eines Erpressers war kein Mord
Justitia © dpaDer Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat ein Urteil des Landgerichts Nürnberg aufgehoben, in dem ein Mann wegen Mordes an seinem Erpresser zu lebenslanger Haft verurteilt wurde. Das Landgericht habe zu Unrecht eine heimtückische Tat festgestellt, so der BGH.
Der Erpresser hatte damit gedroht, den Handel des Mannes mit Raubkopien bei der Polizei anzuzeigen und Schweigegeld gefordert. Bei der Geldübergabe griff der Mann seinen Erpresser überraschend mit einem Küchenmesser an und schnitt ihm die Kehle durch.
Die Voraussetzungen für Mord seien hier nicht gegeben, fand der BGH. Ein Erpresser sei der bei der Geldübergabe nicht arg- und wehrlos und müsse mit Widerstand rechnen. Ob der Erpresste allerdings "Notwehr" geltend machen kann, hat der BGH nicht entschieden. Das Landgericht muss dazu in einem neuen Prozess feststellen, ob der Täter die Polizei hätte rufen können.
In der Wiederaufnahme des Verfahrens wird der Mann nun wegen Totschlags angeklagt. Dabei droht ihm eine Freiheitsstrafe. Im günstigsten Fall kann allerdings auch ein Freispruch für ihn herauskommen.
Quelle: http://www.br-online.de/bayern-heute/artikel/0212_bgh.shtml
Und zum Vergleich der Gesetzestext (Hervorhebung von mir):
StGB § 211 Mord
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
Sehe ich das falsch oder wollte er mit seiner Tat seine eigene Urheberrechtsverletzungen (etc.) vertuschen?