Dialer auf "Kinderseiten"

alaska

Frisch registriert
Hi!
In letzter Zeit gibt es ja immer mehr Seiten fuer Kinder und Jugendliche, die mit Dialern "versehen" sind ... aber wie ist dass ... wenn ich da an die Situation von "DerJurist" denke ... wo die Tocher aus versehen sich einen Dialer eingefangen hat, stellst sich mir hier die Frage:
Ist denn ein Minderjaehriger ueberhabt geschaeftsfaehig, um hier durch 2x OK ueber einen Dialer einen Vertrag abzuschliessen?
Ich meine eine Hausfrau auf einer Kochrezepte-Seite okay! Aber ein 15-jähriger auf einer Hausaufgabenseite? Der ist doch wohl kaum "geschaeftsfaehig" ...

Philipp
 
alaska schrieb:
Hi!
In letzter Zeit gibt es ja immer mehr Seiten fuer Kinder und Jugendliche, die mit Dialern "versehen" sind ... aber wie ist dass ... wenn ich da an die Situation von "DerJurist" denke ... wo die Tocher aus versehen sich einen Dialer eingefangen hat, stellst sich mir hier die Frage:
Ist denn ein Minderjaehriger ueberhabt geschaeftsfaehig, um hier durch 2x OK ueber einen Dialer einen Vertrag abzuschliessen?
Ich meine eine Hausfrau auf einer Kochrezepte-Seite okay! Aber ein 15-jähriger auf einer Hausaufgabenseite? Der ist doch wohl kaum "geschaeftsfaehig" ...

Philipp

Das alte Problem. Schließt ein Minderjähriger über den Anschluss der Eltern (mit deren Zugangsdaten) einen Vertrag, oder macht das der Anschlussinhaber.......? Wer haftet beim Missbrauch einer EC-Karte (Eltern nennen dem Minderjährigen die Geheimnummer), wenn Sohnemann Geld bei der Bank abhebt? Die Eltern? Der Sohnemann? Die Bank?

Tommy
 
Ein Minderjähriger ist nicht geschäftsfähig (§104 BGB), die Wirksamkeit der von ihm geschlossenen Verträge hängt von der Zustimmung seiner Erziehungsberechtigten ab (§108 BGB).
Die Telcos (und wohl auch die Rechtsprechung) gehen aber davon aus dass der Minderjährige den Anschlussinhaber wirksam vertreten hat (§164 ff BGB). Wenn ich mich vertreten lasse muss der Vertreter nicht volljährig sein(§165 BGB). Zudem wird die Rechtfigur der sog. Duldungsvollmacht herangezogen. Wenn ich es dulde, dass jemand in meinem Namen auftritt bzw ich ihm eine Position einräume die sonst nur ein Berechtigter hat, werde ich selbst als Anschlussinhaber verpflichtet. Bei "normalen" Telefonaten ja auch verständlich, die Telco weiss nicht wer anruft und ich habe es in der Hand durch geeignete Massnahmen zu verhindern dass Unbefugte an meinem Telefon fummeln.

Bei "Kinderseitendialern" stellt sich aber die Frage ob die Gegenseite tatsächlich darauf vertrauen darf, dass ein Berechtigter tätig war. Darüber hinaus könnte eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung (§826) vorliegen, wenn erst ne Falle für die Kinder aufgebaut wird um sich dann gegenüber den Eltern darauf zu berufen "Ihr habt nicht aufgepasst".

Ausserdem liesse sich vertreten, dass eine Haftung nur für die "nackten" Verbindungsentgelte besteht und nicht den Mehrwertanteil (hier kommts dann wieder auf die noch nicht abschliessend geklärte Frage an: "Wer schliesst bei nem Dialer eigentlich was für Verträge mit wem")

Dasselbe Problem stellt sich natürlich auch bei R-Call-Gesprächen und Premium-SMS.

Fazit: Spannende Frage müsste abschließend mal höchstrichterlich entschieden werden.

Teleton
 
Ergänzung zu Teleton:

Eine sog. Duldungsvollmacht (Eltern erwecken den Eindruck nach außen, sie selbst seien tätig, indem sie entsprechendes Auftreten der Kinder dulden) kann vorliegend daran scheitert, dass der Empfänger (Telco) keine Kenntnis haben darf, dass die Duldung überschritten wird - sonst ist nix mit Duldungsvollmacht.

Bsp: Kind darf immer im Supermarkt Tee, Kaffee und (geübt) Zigaretten für Papi kaufen gehen. Das ist mit dem Ladenbesitzer so abgesprochen. Zivilrechtlich eine Duldungsvollmacht (Vater kauft durch Kind).

Geht das Kind aber hin und will plötzlich 14 Tüten Alcopops haben, muss der Besitzer stutzig werden, da möglicherweise eine Überschreitung der Duldungsvollmacht vorliegt, nämlich der Versuch eines Eigengeschäfts des Kinds unter dem Versuch, die Vollmacht "vorzutäuschen".

Also hängt hier viel davon ab, welches Geschäft der Duldungsbevollmächtigte abschließen möchte - und beim Surfen auf dialerversuchten Kleinkinderseiten kann man nachdenken, ob dies im geduldeten Einverständnis der Eltern erfolgen kann - wenn nicht, wird Kenntnis des Überscheitens der Duldungsvollmacht unterstellt werden müssen ...

Warten wir auf die Gerichte ;)
 
Genau, m.E. entscheidend ist wie die Gegenseite von ihrem Empfängerhorizont (abgestellt wird dabei auf den redlichen Erklärungsempfänger) eine Anwahl verstehen durfte. Auf Kinderseiten sicherlich nicht mit "Pappa und Mamma werdens schon so gewollt haben" dass für den Preis von 7 Kilo Malbüchern nach Vorlagen gesurft wird.

Teleton
 
Wie gesagt ich sehe den Sachverhalt aehnlich wie beim Juristen wo auch das minderjaehrige Kind (soweit ich mich erinnere) die Verbindung aufbaute ...
Auch wenn ich es niemandem wuensche ... aber vielleicht ist hier ja zufaellig jemand genau von diesem Sachverhalt betroffen - schliesslich spriesen diese Seiten ja wie Sand am mehr aus dem Boden. Interessant ist auch, dass ich in keinem der Medienberichte einen Hinweis in Richtung "nicht geschaeftsfaehig" entdeckt habe, sondern immer nur die selbe Leier ("Einspruch einlegen, nur teilweise bezahlen, usw.")

Ja, denke eine erste richterliche Entscheidung hierzu waere mal an der Zeit...nur finde mal jemanden, der genau diesen Sachverhalt, eine gute Rechtsschutzversicherung oder juristische Kenntnisse und abschliessend Kontakt zu diesem Forum hat ...

Philipp
 
Teleton schrieb:
Ausserdem liesse sich vertreten, dass eine Haftung nur für die "nackten" Verbindungsentgelte besteht und nicht den Mehrwertanteil (hier kommts dann wieder auf die noch nicht abschliessend geklärte Frage an: "Wer schliesst bei nem Dialer eigentlich was für Verträge mit wem")

Solange vom Diensteanbieter nicht unmißverständlich und deutlich darüber informiert wurde, über welche technischen Schritte ein Vertrag wie mit wem zustandekommt - so lange kann nicht von einer rechtzeitigen, klaren, verständlichen und unzweideutigen Information die Rede sein. Dann sollte der minderjährige, uninformierte Kunde jedenfalls seine Mehrwertleistungs-Bestellung gegenüber dem e-commerce-Diensteanbieter widerrufen können.

gal.
 
alaska schrieb:
Ja, denke eine erste richterliche Entscheidung hierzu waere mal an der Zeit...nur finde mal jemanden, der genau diesen Sachverhalt, eine gute Rechtsschutzversicherung oder juristische Kenntnisse und abschliessend Kontakt zu diesem Forum hat ...

Das wird schwierig ...

Meine (minderjährigen) Haushaltsmitbewohner jedenfalls haben ausreichende Infos von mir erhalten, was "OK" für sie bedeutet - "X" rechts oben oder Hilfe zum Schließen (ggf. über Taskmanager, das sollen sie aber nicht alleine können) herbei rufen.

Und das klappt auch - gut für mich, schade für Alaska ... :)
 
KatzenHai schrieb:
[.. ausreichende Infos von mir erhalten, was "OK" für sie bedeutet - "X" rechts oben oder Hilfe zum Schließen (ggf. über Taskmanager, das sollen sie aber nicht alleine können) herbei rufen.

Und das klappt auch - gut für mich, schade für Alaska ... :)
Wie gesagt ich wuensche es niemandem ... um Gottes Willen ... aber es haette ja sein koennen, das jemand zufaellig in der Lage steckt ... bzw. diesbezueglich Erfahrungen gemacht hat!
 
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