Dialer-Abwehr durch Festsetzung der Entgelthöhe

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Anonymous

hallo leute,

bei der Abwehr von Dialern wird stets von Software diesbezüglich gesprochen. Nie hingegen wird die Möglichkeit nach § 18 TKV erwähnt. So kann der Kunde dem Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen vorgeben, bis zu welcher monatlichen Entgelthöhe er die Dienstleistung in Anspruch nehmen mag.
Die Regulierungsbehörde sieht das im 0190-Fall zwar anders, in dem sie behauptet, dass eine Überschreitung des Limits bei Anwahl eines 0190-Anbieters konkludent gewollt sei. Diese Auffassung läuft jedoch dem Schutzzweck der Norm zuwider und ist gelinde gesagt "lächerlich".

Insofern empfiehlt es sich wohl tatsächlich, eine Entgelt-Sperre vermerken zu lassen. Wenn auch der Dialer so nicht in seinem Bestand verhindert wird, so sind wenigstens die Folgen eingeschränkt...
 
Laut Telekom gibts ja mittlerweile eh eine Prüfung auf ungewöhnlich hohes Gebührenaufkommen.
Angeblich wird automatisch ein Alarm erzeugt, wenn die Gebühren eines Anschlusses im laufenden Monat wesentlich höher sind als der Durchschnitt der letzten Monate.

Wann genau das Limit zum Tragen kommt, ist mir allerdings nicht bekannt.
 
das mit der prüfung ist nur die halbe wahrheit. zu einer solchen prüfung kommt es nämlich nur dann, wenn der anschluss eine grössere rechnungssumme aufweist. was also zunächst nach fürsorge aussieht, ist lediglich eine ermittlung von eventuellen manipulationen. insoweit beugt die DTAG nur schon sehr früh einer beweisfrage vor.
 
Gut. Ich bin gerne bereit, Deinen Vorschlag aufzugreifen. Ich suche mal nach der TKV im Netz...
 
TKV schrieb:
§ 18
Kundenvorgabe der Entgelthöhe
Ab dem 1. Januar 2001 kann der Kunde gegenüber dem Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen
für die Öffentlichkeit vorgeben, bis zu welcher monatlichen Entgelthöhe er die
Dienstleistung in Anspruch nehmen will. Der Anbieter muß sicherstellen, daß diese
Entgelthöhe nicht ohne Zustimmung des Kunden überschritten wird.
Ich habs eingearbeitet!
Danke für den Hinweis!
 
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